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Neue Verordnung für den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte

Althusmann: „Wir modernisieren den Vorbereitungsdienst grundlegend“


HANNOVER. Kultusminister Bernd Althusmann hat am 28. Juni 2010 im Landeskabinett den Entwurf einer neuen Verordnung für den Vorbereitungsdienst der Lehrkräfte vorgestellt. Die „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst“ (APVO-Lehr) regelt in Anpassung an das neue Beamtenrecht die Anforderungen an die Ableistung des Vorbereitungsdienstes sowie die abschließende Prüfung neu. „Mit der neuen Verordnung modernisieren wir den Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte grundlegend. Dies gilt für Inhalte und Ablauf gleichermaßen. Wir bieten derzeit an unseren Studienseminaren insgesamt knapp 6.000 Ausbildungsplätze für angehende Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Kultusminister Althusmann.

Die Bedeutung der an der Schulpraxis orientierten Ausbildung findet eine stärkere Gewichtung und wird künftig durch eine stärkere Berücksichtigung der Ausbildungsnote dokumentiert. Der eigenverantwortlich zu erteilende Unterricht der angehenden Lehrerinnen und Lehrer kann nunmehr flexibler festgelegt und sowohl ihrem individuellen Leistungsstand angepasst als auch mit dem Bedarf der Schulen besser abgestimmt werden. Prüfungsphase und Prüfung werden durch das Entfallen der Hausarbeit entlastet. Sie wird ersetzt durch eine schriftliche Arbeit und soll ausbildungsbegleitend bis zum Ende des zweiten Ausbildungshalbjahres erstellt werden. Festgeschrieben ist außerdem, dass die Einstellungstermine an allgemein bildenden Schulen an den Schuljahresrhythmus angepasst werden. Die fertig ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen können von den Schulen dann künftig jeweils pünktlich zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahresbeginn im Unterricht eingesetzt werden. Jährlich schließen in Niedersachsen rund 4.000 Referendarinnen und Referendare sowie Anwärterinnen und Anwärter für alle Schulformen ihren 18-monatigen Vorbereitungsdienst ab.

Wesentliche inhaltliche Neuerung ist infolge der geänderten Studienstrukturen der Lehramtsstudiengänge die Anpassung an zu erwerbende Kompetenzen. Berücksichtigt werden in der neuen Verordnung auch aktuelle bildungspolitische Vorgaben, wie die Stärkung der interkulturellen Bildung, die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung mit dem Ziel der Inklusion sowie das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Die Verordnung soll zum 1. August 2010 in Kraft treten.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2010

Ansprechpartner/in:
Corinna Fischer

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7160
Fax: 0511 / 120997160

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