Preisnachlass beim Schulbuchkauf – Entscheidung des OLG Celle
Busemann: „Ausleihe hilft Kindern und Eltern“
"Die Schulbuchausleihe hilft Kindern und Eltern, weil sie von Kosten entlastet. Wenn die Schulen durch den Preisnachlass mehr neue Bücher kaufen können, kommt das Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und dem Unterricht zugute", begrüßte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann die heutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG). Das OLG hatte die Verfügung des Landgerichts Hannover vom Juni dieses Jahres aufgehoben. Damit können niedersächsische Schulen beim Kauf von Schulbüchern für die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln wie bisher einen Preisnachlass durch den Buchhandel einfordern. "Darauf werden wir die Schulen umgehend hinweisen", betonte der Kultusminister.
"Zu mehr als achtzig Prozent haben sich die Eltern für eine Teilnahme an dem Leihverfahren entschieden. Das ist ein deutliches Votum für die Schulbuchausleihe. Gerade auch der Buchhandel wird durch die zusätzlichen Umsätze von dieser Entscheidung profitieren", so Busemann. "Wir wollen das nunmehr mögliche Gespräch mit dem Buchhandel aufnehmen und auf Spitzenebene führen", machte Busemann deutlich.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
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Stefan Muhle
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