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Offener Brief von Kultusminister Busemann an Bundesbildungsministerin Bulmahn

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

angesichts Ihrer gestrigen Pressekonferenz zur Frage der Wirkung des Investitionsprogramms "Zukunft, Bildung und Betreuung" bin ich hinsichtlich der Medienberichterstattung irritiert über Ihre Angaben, dass man nunmehr aufgrund des Programms über 3.000 neue Ganztagsschulen bundesweit hätte, was eine Steigerung der Zahl der Standorte um 64 % wäre.

Nach der nicht unkomplizierten Vorgeschichte dieses Programms, welches ja auf der Basis einer grundsätzlichen Nichtzuständigkeit des Bundes aufgelegt worden war, möchte ich gleichwohl betonen, dass die Länder, also auch Niedersachsen, dieses Programm mittragen und entsprechend umsetzen. Da das Programm bekanntlich keine Personalkosten erfasst, handelt es sich in der Regel um Baukosten. Ich darf Ihnen für Niedersachsen bestätigen, dass die Mittel gut nachgefragt und natürlich auch für die entsprechenden Maßnahmen bewilligt und zugeteilt werden. Insofern besteht kein Problem, das Geld "an die Standorte zu bringen". Doch ist die praktische Wirklichkeit so, dass in der Regel bereits vorhandene Ganztagsschulstandorte die Mittel beantragen und (insbesondere für Küchen, Mensen usw.) verbauen wollen. Unmittelbar durch das Bundesprogramm werden keine neuen Ganztagsschulstandorte geschaffen, schon gar nicht in der behaupteten Zahl von über 3.000. Neue Ganztagsschulstandorte entstehen dann, wenn die insoweit zuständigen Länder auf der Basis ihrer jeweiligen Erlasslage neue Standorte genehmigen und mit Ressourcen aus Landesmitteln (Lehrerstellen, Budgets und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) ausstatten.

Das Investitionsprogramm des Bundes - dies dürfte unstreitig sein - beinhaltet diesbezüglich keine Mittel. Für Niedersachsen möchte ich hervorheben, dass wir der Begründung neuer Ganztagsschulstandorte offen gegenüberstehen, jedoch wegen der dafür benötigten Haushaltsmittel nicht so viele genehmigen können, wie wir möchten. Immerhin – und dies ist ein guter Wert – habe ich seit Inkrafttreten der Richtlinie in Niedersachsen nach letztem Stand 84 zusätzliche Ganztagsschulen genehmigt.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich Ihr gesamtes Zahlenwerk nicht. Kann es sein, dass Sie, im Übrigen zum Teil geschätzt (siehe Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt), die Zahl der Förderanträge für Baumaßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit gleichsetzen mit der Zahl eingerichteter neuer Ganztagsschulen? Letzteres hielte ich nicht für korrekt und dem gemeinsamen Anliegen, mehr Ganztagsschulen zu schaffen, nicht dienlich.

Ich wäre ggf. dankbar, für eine Klarstellung gegenüber der Öffentlichkeit. Alternativ wäre es natürlich hilfreich, wenn die 3.087 angeblich neu genehmigten Ganztagsschulstandorte namhaft gemacht würden. Für Niedersachsen jedenfalls kann ich 215 behauptete neue Ganztagsschulstandorte nicht bestätigen. Auch andere Bundesländer signalisieren, dass das Zahlenwerk nicht stimmt. Es mag sein, dass z. B. in Nordrhein-Westfalen 750 Förderanträge vorliegen und vielleicht auch etliche neue Standorte genehmigt werden sollen. Seit Inkrafttreten der dortigen Richtlinie ist nach meiner Kenntnis jedoch noch kein neuer zusätzlicher Standort tatsächlich genehmigt worden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Busemann

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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