Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451
Die dauerhafte Sicherstellung der Unterrichtsversorgung sowie die Schaffung angemessener und verlässlicher Rahmenbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer sind ein besonderes Anliegen der Niedersächsischen Kultusministerin, des dbb beamtenbund und tarifunion landesbund niedersachsen und des Deutschen Gewerkschaftsbundes Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt. Deshalb begrüßen die Unterzeichner, dass flexible und rechtlich abgesicherte Rahmenbedingungen für die Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos – unter Wahrung der Interessen der Lehrkräfte – festgelegt worden sind, die auch die Belange der Unterrichtsversorgung nicht außer Betracht lassen. Die gemeinsamen Anstrengungen und der konstruktive Dialog haben zu einem sachgerechten Ergebnis geführt.
Die Beschlüsse der Niedersächsischen Landesregierung zum Haushalt 2009 bringen Klarheit für alle Lehrerinnen und Lehrer mit einem Arbeitszeitkonto. Die Entscheidungsfreiheit für den individuellen Ausgleich des Arbeitszeitkontos ist gewährleistet und wird mit insgesamt 500 zusätzlichen Lehrerstellen für die nächsten beiden Schuljahre abgesichert. Die angebotenen Varianten bieten den Lehrerinnen und Lehrern flexible Möglichkeiten, den Ausgleich individuell zu gestalten und sie sind verlässlich, auch für diejenigen, die erst in den kommenden Jahren in die reguläre Ausgleichsphase treten. Viele niedersächsische Lehrerinnen und Lehrer nutzen diese Möglichkeiten und tragen so zur Sicherung der Unterrichtsversorgung bei.
Darüber hinaus steht nun endgültig fest, dass die Vergütung der zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden bei Teilzeitkräften wie zugesagt nach anteiliger Besoldung erfolgt.
Auch die Modalitäten der Abwicklung der Ausgleichszahlung, die in vier jährlichen Raten erfolgt, werden auf eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt, die in das Modell des Arbeitszeitkontos eingebettet ist. Die Ausgleichszahlung wird über einen überschaubaren – und damit im Vergleich mit dem als Regelfall vorgesehenen Verlauf der Ausgleichsphase wesentlich kürzeren – Zeitraum von vier Jahren abgewickelt; finanzielle Nachteile entstehen den Lehrkräften hierdurch nicht.
Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung werden Anträge von Lehrkräften, die in Mangelfächern unterrichten und bereit sind, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten, ausnahmsweise für einen befristeten Zeitraum vom Niedersächsischen Kultusministerium genehmigt. Vorrangiges Ziel muss die Gewinnung von gut qualifizierten Nachwuchslehrkräften sein.
Die Niedersächsische Kultusministerin, der dbb beamtenbund und tarifunion landesbund niedersachsen sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt werden den Dialog der vergangenen Monate fortsetzen. Gemeinsam setzen sie sich für tragfähige, verlässliche und zukunftsorientierte Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Lehrkräfte ein.
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Elisabeth Heister-Neumann
Niedersächsische Kultusministerin
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Friedhelm Schäfer
Vorsitzender dbb beamtenbund und tarifunion landesbund niedersachsen
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Hartmut Tölle
DGB Bezirksvorsitzender für Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
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Fax: 0511 / 120 7451