Kultusministerium legt Förderrichtlinie für Ganztagsschulen vor
Busemann: Hauptschulen werden vorrangig gefördert
"Die Schulträger in Niedersachsen können ab sofort bis einschließlich 2007 Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 395 Millionen Euro zum Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten Ganztagsangebots abrufen", teilte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mit. Der Minister erläuterte, wie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" in Niedersachsen umgesetzt wird. "Wir haben eine an den landesspezifischen Interessen und Erfordernissen orientierte Förderrichtlinie erarbeitet. Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen festgelegt", sagte Busemann.
"Vorrangig gefördert werden Hauptschulen, die bereits als genehmigte Ganztagsschulen arbeiten, sowie Hauptschulen mit genehmigten Ganztagsschulzügen. Es folgen die übrigen genehmigten Ganztagsschulen und Schulen mit genehmigten Ganztagsschulzügen, ferner allgemein bildende Schulen mit besonderen ganztägigen Angeboten, Schulen mit angegliederten Horten und Kooperationsmodelle zwischen allgemein bildenden Schulen und Trägern der Jugendhilfe", erklärte Busemann.
Förderungsfähig gemäß der Richtlinie sind insbesondere für den Ganztagsbetrieb erforderliche Neu-, Erweiterungsbauten, Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke. Aber auch Ausstattungsinvestitionen können gefördert werden. Als Beispiele nannte Busemann Investitionen für Klassenräume, zusätzliche Fachräume, Förderräume, Begegnungs- und Ruheräume, Gruppenräume für Projekte, Versorgungsküchen, Speiseräume, Cafeterien, Schulbibliotheken, Mediotheken, Außenanlagen wie Schulgärten oder Biotope, Pausenhöfe mit Spiel- und Sportgeräten sowie Sporthallen, wenn diese Einrichtungen im Rahmen des pädagogischen Konzeptes für die ganztägige Förderung und Betreuung genutzt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind dagegen Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Folgekosten für Kantinenpersonal oder Hausmeister sowie Kosten für Grundstücke und deren Erschließung.
"Die Investitionshilfen zur Verbesserung des Ganztagsangebots sollen jetzt schnell und möglichst unbürokratisch an die Schulträger fließen", betonte Busemann. Die mit der Umsetzung des Förderprogramms betrauten Bezirksregierungen seien gehalten, noch in diesem Jahr Programmmittel für erste Maßnahmen zu bewilligen und aus dem Kontingent für 2003 auszahlen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
Nds. Kultusministerium
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