Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Ausstattungsprogramms für geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler
Angesichts des Krieges in der Ukraine und der daraus resultierenden Flüchtlingssituation möchte das Land nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/ VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Investitionen in kommunale Bildungsinfrastrukturen gewähren. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dass die Schulträger geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler mit schulgebundenen mobilen Endgeräten leihweise versorgen können. Auf diesem Wege soll diesen Schülerinnen und Schülern die Teilhabe am Unterricht mit digitalen Medien ermöglicht werden. Gleichzeitig soll mit entsprechenden Lernanwendungen der Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden.
Die Förderrichtlinie befindet sich aktuell bis zum 28.06.2023 in der Verbandsanhörung.