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Gesamtschule

Gesamtschule

Die Gesamtschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen eine individuelle Schwerpunktbildung entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen. Sie stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und auch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten und befähigt ihre Schülerinnen und Schüler, nach Maßgabe der Abschlüsse ihren Bildungsweg berufs- oder studienbezogen fortzusetzen.

Die Arbeit der Gesamtschule ist durch das Bestreben geprägt, Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen gemeinsame Lernerfahrungen zu vermitteln und sie durch differenzierenden Unterricht individuell zu fördern.

Integrierte Gesamtschule (IGS)

In der Integrierten Gesamtschule (IGS) werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet. Die IGS kann auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.

Die IGS führt am Ende des Sekundarbereichs I zu denselben Abschlüssen, die an der Hauptschule, der Realschule und der Oberschule erworben werden. Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Am Ende der Qualifikationsphase nach 13 Schuljahren wird durch die Abiturprüfung die allgemeine Hochschulreife erworben.

Im 5. bis 10. Schuljahrgang der IGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.

Für die gymnasiale Oberstufe gelten an Gesamtschulen dieselben Bedingungen und fachbezogenen Vorgaben wie an Gymnasien.

Die Arbeitsweise der Integrierten Gesamtschule im Sekundarbereich I

Das für die IGS charakteristische Prinzip der Integration zeigt sich daran, dass Schülerinnen und Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden und am Unterricht in den verschiedenen Fächern sowie am gesamten Schulleben gemeinsam teilnehmen.

Die IGS ist aber auch eine differenzierende Schulform. Eine äußere Fachleistungsdifferenzierung durch Fachleistungskurse wird auf verschiedenen Anspruchsebenen in Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgang, in Deutsch ab dem 8. Schuljahrgang und in den Naturwissenschaften spätestens ab dem 9. Schuljahrgang durchgeführt. Die Kurszuweisung kann auch klassenintern erfolgen. Ziel ist es, den Unterricht so zu gestalten, dass die unterschiedlichen Lernmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler durch eine flexible Anpassung der jeweiligen Anforderungsniveaus bestmöglich zur Entfaltung gelangen und sich Lernerfolge einstellen (Binnendifferenzierung).

Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht an der IGS sind durch fachbezogene Kerncurricula bestimmt.

Am Ende eines Schuljahres rücken die Schülerinnen und Schüler in den nächst höheren Schuljahrgang auf.

Kooperative Gesamtschule (KGS)

In der Kooperativen Gesamtschule (KGS) werden die Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium „unter einem gemeinsamen Dach“ als aufeinander bezogene und miteinander verbundene Schulzweige zusammengeführt. Die Schule kann auch nach Schuljahrgängen gegliedert sein.

In der KGS werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 13. Schuljahrgangs unterrichtet, die Schule kann aber auch ohne die Schuljahrgänge 11 bis 13 geführt werden.

An der KGS können die Schülerinnen und Schüler dieselben Abschlüsse erwerben wie an der Hauptschule, der Realschule oder dem Gymnasium. Für den Bildungsgang und die Abschlussbedingungen gelten die jeweiligen Vorschriften der entsprechenden Schulformen.

Im 5. bis 10. Schuljahrgang der KGS unterrichten Lehrkräfte der verschiedenen Lehrämter, in der gymnasialen Oberstufe unterrichten im Regelfall Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien.

Für die gymnasiale Oberstufe gelten an der KGS dieselben Bedingungen und fachbezogenen Vorgaben wie am Gymnasium.

Arbeitsweise der Kooperativen Gesamtschule im Sekundarbereich I

Der Unterricht an der KGS wird schulzweigspezifisch und schulzweigübergreifend erteilt. Nach Beschluss des Schulvorstands kann der Unterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 8 überwiegend in schulzweigübergreifenden Lerngruppen erteilt werden. Für den Fachunterricht im schulzweigspezifischen Unterricht der KGS gelten die Kerncurricula der jeweiligen Schulform, für den Fachunterricht in schulzweigübergreifenden Lerngruppen die Kerncurricula der IGS.

Beim Unterricht in den Klassen und Kursen ist innere Differenzierung Unterrichtsprinzip. Neben den unterschiedlichen Anforderungen im schulzweigspezifischen Unterricht gibt es an der KGS weitere Formen der Differenzierung, wie sie auch für die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium vorgesehen sind. Darüber hinaus besteht für einzelne Schülerinnen und Schüler der KGS eine besondere Möglichkeit darin, bei entsprechender Leistungsfähigkeit in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch, Naturwissenschaften und in der zweiten Fremdsprache am schulzweigspezifischen Unterricht eines anderen Schulzweigs mit jeweils erhöhten Anforderungen teilzunehmen. Sofern aufgrund der individuellen Lernentwicklung ein Schulzweigwechsel sinnvoll ist, kann dieser vollzogen werden, ohne dadurch die Schule wechseln zu müssen.

Am Ende eines Schuljahres wird durch die Klassenkonferenz über den Besuch des nächst höheren Schuljahrgangs entschieden (Versetzung).

Rechtsgrundlagen

Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)" vom 1.8.2014

Erlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)" vom 3.8.2015

Erlass „Kerncurricula, Rahmenrichtlinien und curriculare Vorgaben für das allgemein bildende Schulwesen" vom 1.10.2016
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