Nds. Kultusministerium Niedersachen klar Logo

Das Niedersächsische Schulgesetz, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. Mai 2023 (Nds. GVBl. S. 80)

Am 3. Mai 2023 hat der Niedersächsische Landtag das Haushaltsbegleitgesetz zum zweiten Nachtragshaushalt des Haushaltsjahres 2023 (Nds. GVBl. S. 80) beschlossen.

Mit Artikel 8 des Haushaltsbegleitgesetzes wird die Schulgeldfreiheit an Ersatzschulen für Schülerinnen und Schülern der Fachschule – Heilerziehungspflege – und der Fachschule – Heilpädagogik – in § 151 a NSchG gesetzlich normiert. Diese Bildungsgänge werden in den gesetzlichen Förderanspruch der Träger der Schulen in freier Trägerschaft einbezogen. Mit der Schulgeldfreiheit aller pädagogischen und therapeutischen Berufe wird nunmehr ein zentrales Anliegen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen zum Schuljahr 2023/2024 vollständig umgesetzt.

Die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes tritt am 1. August 2023 in Kraft.


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln