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Einstellung von Lehrkräften für den Theorieunterricht an berufsbildenden Schulen

Grundsätzlich werden Stellen für Theorielehrkräfte mit einer beruflichen Fachrichtung und ggf. mit einem allgemeinen Unterrichtsfach/Ausbildungsschwerpunkt (Zweites Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung) ausgeschrieben.
Einstellungsmöglichkeiten bestehen auch für Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien.

Die Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt.

Weiterführende Informationen zur Tätigkeit und Einstellung als Lehrkraft für den Theorieunterricht erhalten Sie in diesem Merkblatt .

Auch für am Lehrerberuf Interessierte ohne eine für eine Unterrichtstätigkeit an berufsbildenden Schulen vorgesehene Lehramtsausbildung gibt es die Möglichkeit sich zu bewerben, wenn die Stellen entsprechend ausgeschrieben sind. Informationen dazu finden Sie im Bereich Quereinstieg.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.08.2018
zuletzt aktualisiert am:
20.09.2018

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