Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2016
Abgeordnete Ulf Thiele und Kai Seefried (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Zeitschrift E&W der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Niedersachsen berichtet in ihrer Ausgabe vom 16. Januar 2016 über eine neue „Arbeitsgruppe Grundschulen“, die im Kultusministerium ihre Arbeit aufgenommen hat. Dem Artikel zufolge prüft sie, „welche Arbeiten von den Schulen auf die Behörde verlagert werden können und welche Arbeiten (Dokumentationen, Protokolle von Übergangsgesprächen) weniger arbeitsaufwändig gestaltet werden oder gar entfallen können.“
Einen Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zur Stärkung der Grundschulen, in dem die Landesregierung aufgefordert wurde, „den Grundschulen die Möglichkeit zu eröffnen, einzelne Aufgaben, die ihnen im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule übertragen wurden, wieder an die Niedersächsische Landesschulbehörde zurück zu übertragen“, haben SPD und Grüne im Oktober 2014 abgelehnt (Drucksache 17/1626).
Vorbemerkung der Landesregierung
Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule im Jahr 2007 war und ist der Anspruch verbunden, Schul- und Unterrichtsqualität durch Stärkung der pädagogischen Eigenverantwortung u. a. durch Reduzierung der Regelungsdichte zu verbessern.
Da die Landesregierung die Hinweise der Schulleitungen und Lehrkräfte über Belastungen aller Schulformen – auch der Grundschulen – sehr ernst nimmt, hat sie in den letzten Jahren Entlastungsmaßnahmen fortgeführt und neu auf den Weg gebracht, von denen auch die Grundschulen profitieren. Konkret sind beispielhaft folgende Maßnahmen anzuführen, die unmittelbar oder mittelbar zu einer Entlastung führen:
- Neuregelung der Leitungszeit für Schulleitungen,
- Fortführung der Absenkung der Klassenfrequenzen auf 26 Schülerinnen und Schüler pro Klasse,
- Doppelzählung von Schülerinnen und Schülern bei festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,
- Fortbildungen zur Umsetzung der Inklusion, schulinterne Lehrerfortbildungen speziell für Grundschulen – nachhaltig durch einen am Bedarf der Schulen orientierten dreijährigen Schulentwicklungsprozess,
- Erhöhung der Leitungszeit im Rahmen des Ganztags an kleinen Grundschulen,
- Einrichtung einer Servicestelle bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Unterstützung in Vertragsangelegenheiten,
- Abschaffung der Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs,
- Schaffung von 100 Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Grundschulen – rund 150 Grundschulen werden davon profitieren.
Dazu gehört auch, dass die Landesregierung ein Gesamtkonzept erarbeitet, um den Arbeitsplatz Schule und die Lehrerarbeitszeit aller Schulformen in den Blick zu nehmen.
1. Hat die von SPD und Grünen getragene Landesregierung ihre Meinung hinsichtlich der nötigen Entlastung der Grundschulen geändert, und gegebenenfalls warum?
Die Landesregierung hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen zur Entlastung auch der Grundschulen initiiert und wird diese fortführen. Ferner erarbeitet die Landesregierung ein Gesamtkonzept, um den Arbeitsplatz Schule und die Lehrerarbeitszeit aller Schulformen in den Blick zu nehmen. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
Der Landesregierung steht es im Übrigen nicht zu, das Abstimmungsverhalten im Landtag – auch nicht mit Blick auf mehrheitlich abgelehnte Entschließungsanträge mit etwaigen Änderungsvorstellungen – zu bewerten.
2. Inwiefern sind Grundschullehrkräfte, -schulleitungen und an Schulen tätiges Verwaltungspersonal sowie andere Grundschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in die Arbeit der Arbeitsgruppe eingebunden?
Die Arbeitsgruppe unter Federführung des Kultusministeriums bezieht die Niedersächsische Landesschulbehörde, eine Vertreterin oder einen Vertreter des SHPR sowie zwei Grundschulrektorinnen bzw. Grundschulrektoren ein und bündelt die unterschiedlichen Kompetenzen.
Erweitert wird die Gruppe durch jeweils ein Mitglied der Fachverbände GEW, VBE, Grundschulverband und Schulleitungsverband Niedersachsen. Durch diese Zusammensetzung ist sichergestellt, dass auch die Belange der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Berücksichtigung finden.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltungskräfte der Schulen Bedienstete der Schulträger sind und das Land insofern nicht zuständig ist.
3. Wann und in welcher Form wird die Arbeitsgruppe Ergebnisse vorlegen?
Die Arbeitsgruppe Grundschule hat bereits zweimal getagt und wird in die Vorbereitungen der Online-Befragung eingebunden. Die bisher erarbeiteten Ergebnisse fließen in die Online-Befragung ein, die Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertreter sind zum Forum Eigenverantwortliche Schule eingeladen, um dort mitzuwirken.
Die Arbeitsgruppe wird auch begleitend zur Online-Befragung ihre Arbeit fortsetzen. Konkrete Ergebnisse bleiben abzuwarten.
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erstellt am:
19.02.2016