Heiligenstadt zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs
Zur Entscheidung im Verfahren StGH 2/16: Organstreitverfahren der Fraktion der FDP und des Landtagsabgeordneten Björn Försterling gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Auskunftserteilung gemäß Art. 24 Abs. 1 NV teilt die Niedersächsische Kultusministerin, Frauke Heiligenstadt, mit:
„Der Staatsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Landesregierung rechtmäßig gehandelt hat. Die Argumentation der Landesregierung ist bestätigt worden.
Der FDP-Fraktion hingegen hat der Staatsgerichtshof attestiert, die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages verletzt zu haben. Parlamentarische Regelungen müssen beachtet werden. Dies ist seitens der FDP-Fraktion unterlassen worden.
Der Staatsgerichtshofpräsident hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass Auseinandersetzungen im Parlament dem Gebot der Fairness zu unterliegen haben. Diesem Appell schließeich mich ausdrücklich an.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
08.08.2017
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher
Nds. Kultusministerium
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