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„Der Wechsel an die weiterführende Schule: Übergänge gestalten!“

Eltern von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können sich zukünftig bereits am Ende des dritten Schuljahrgangs bei der entsprechenden weiterführenden Schule melden, wenn sie die Absicht haben, ihr Kind dort am Ende des vierten Schuljahrgangs anzumelden. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schulträgern den Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule zu erleichtern und den Wechsel erfolgreich zu gestalten.

Zu diesem Zweck hat das Niedersächsische Kultusministerium das Faltblatt „Der Wechsel an die weiterführende Schule: Übergänge gestalten!“ aufgelegt, das in den nächsten Tagen an alle rund 1.700 Grundschulen verteilt wird. Das Faltblatt enthält ein Formular, in dem die weiterführende Schule über die Anmeldepläne und über den jeweiligen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf informiert wird. Auf diesem Weg können die Schulträger frühzeitig informiert werden und mit Blick auf den entsprechenden Unterstützungsbedarf prüfen, ob und in welcher Form eine spezielle Vorbereitung erforderlich ist.

„Alle Beteiligten, die Eltern und die zukünftigen und abgebenden Lehrkräfte von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen sowie die Schulträger haben ein großes Interesse daran, sich rechtzeitig zu orientieren, damit ein gelingender Wechsel an die weiterführende Schule erfolgt. Wir hoffen, die Arbeit der Schulen und der Schulträger durch die Möglichkeit der frühen Information noch besser unterstützen zu können“, sagt die Niedersächsische Kultusministerien Frauke Heiligenstadt.

Diese Vorauswahl der weiterführenden Schule ist unverbindlich und stellt eine freiwillige zusätzliche Möglichkeit dar. Das Faltblatt kann unter diesem Link www.mk.niedersachsen.de heruntergeladen werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2015

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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