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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 6 der Landtagssitzung am 27.02.2018 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes GE von SPD und CDU - Drs. 18/168


Anrede,

rund drei Monate nach der Regierungsbildung kann bereits heute erklärt werden:

SPD und CDU liefern!

Mit dem Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes setzen die Regierungsfraktionen wichtige und zentrale Wahlversprechen für die laufende Legislatur um. Mit dieser Schulgesetznovelle dokumentieren wir Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und nicht zuletzt auch Verantwortung für unsere Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.

1. Einschulungskorridor

Mit der Flexibilität des Einschulungskorridors laufen wir landesweit offene Türen ein. Wie die sehr konstruktive Anhörung und Beratung im Kultusausschuss ergeben hat, besteht an dem pädagogischen Nutzen dieser Neuregelung überhaupt kein Zweifel. Wer sonst als die Eltern soll entscheiden dürfen, ob ihre nicht einmal oder gerade erst 6-jährigen Kinder schon zur Schule gehen sollen oder eben noch ein Jahr im Kindergarten besser aufgehoben sind. Was wir mit dieser Schulgesetznovelle liefern ist weniger Stress für überforderte Kinder und große Erleichterung bei besorgten Eltern. Pädagogisch richtige Entscheidungen, die sich an der Entwicklung jedes einzelnen Kindes orientieren, werden somit zum entscheidenden Maßstab. Und natürlich ist es bei dieser Regelung auch richtig und wichtig, dabei nicht die Belange der Kindergärten aus den Augen zu verlieren, die nun kurzfristig mit mehr Kindern

rechnen und planen müssen. Daher haben wir den 1. Mai als Stichtag zur Entscheidung der Eltern eingeführt.

2. Verlagerung der Sprachförderung

Auch die geplante Verlagerung der Sprachförderung auf die Kitas ist bei den Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten auf eine sehr breite Zustimmung gestoßen. Wir entlasten unsere Grundschullehrkräfte bei den sehr aufwändigen Sprachstandsfeststellungen. Und wir haben in der Anhörung gehört, dass die jetzige Sprachförderung mit einem sehr hohen organisatorischen Aufwand verbunden ist. Hier entlasten wir die Grundschulen ein zweites Mal.

SPD und CDU liefern!

Unsere Erzieherinnen und Erzieher sind gut qualifiziert für die Sprachförderung. Es bedarf allerdings mehr Zeit und mehr Personal. Ich stelle an dieser Stelle aber fest: Die Kitas sind gut aufgestellt, um die verantwortungsvolle Aufgabe der Sprachförderung zu übernehmen. Und ich bin da ganz bei Ihnen. Natürlich ist es so, dass wir nicht den einen Bereich der schulischen Sprachförderung aufgeben können, ohne den anderen Bereich der vorschulischen Sprachförderung in den Kitas zu regeln. Und genau aus diesem Grund werden SPD und CDU sehr zügig eine Novelle des Kindertagesstättengesetzes auf den Weg bringen, in der genau dieser Punkt geregelt werden wird. Und ich sage an dieser Stelle ganz ausdrücklich:

Wir werden die Mittel der Sprachförderung aus dem schulischen Bereich 1:1 auf die Kitas übertragen. Das bedeutet eine Erhöhung der Mittel für die Sprachförderung in Kitas um 26,545 Mio. pro Jahr/ Kindergartenjahr.

Und wir vergessen auch nicht die Kinder, die keinen Kindergarten besuchen. Auch für diese Kinder wird es eine besondere Förderung geben. Auch an diesem Punkt werden SPD und CDU liefern.

Ich sage es gern nochmal: Das dokumentiert Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung.

3. Förderschulen Lernen

Ich komme nun zum dritten Punkt des Gesetzes - der befristeten Fortschreibung der

Förderschulen Lernen bis zum Jahr 2028. Dazu habe ich mir die teilweise kontroversen


Stellungnahmen genau angeschaut.

Und eines ist bei der auch sehr leidenschaftlich geführten Beratung deutlich geworden:

Bei allem Bemühen um die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention, die von uns weiterhin gilt, gibt es in unserem Flächenland ein unterschiedliches Tempo.

In einigen Bereichen sind wir sehr gut vorangekommen, in anderen Bereichen eben noch nicht. Genau deshalb geben wir mehr Zeit und Flexibilität in das System, damit dem Ziel der Inklusion, der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf Rechnung getragen wird. Was wir an dieser Stelle brauchen, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens bei der Inklusion. Wir müssen hier Emotionen herausnehmen und gemeinsam für die Inklusion werben!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2018

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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