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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 4 der Landtagssitzung am 24.01.2018


Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

GE von SPD und CDU- Drs.18/168

Anrede,

für einen Kultusminister ist eine Schulgesetzdebatte so etwas wie ein Festbankett. Deshalb freue ich mich sehr, dass wir heute bereits zum zweiten Mal in diesem Hohen Haus über eine Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes beraten. Die Fraktionen von SPD und CDU haben einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt. Damit kann umgesetzt werden, was wir für erforderlich halten. Die Zeitschiene bis zum neuen Schuljahr erfordert bedauerlicherweise einen sehr engen Zeitplan für die Beratungen: Wir wollen Herausforderungen angehen, Stabilität gewährleisten, innovative Lösungen erarbeiten.

1. Inklusion im Bereich des Förderschwerpunktes Lernen

Anrede,

wir alle wissen, Inklusion braucht Zeit. Zur gelebten Wirklichkeit wird sie nur, wenn wir alle Betroffenen mitnehmen können.

Mit einer Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes zur inklusiven Schule bringen wir einen zusätzlichen Zeitfaktor ein. Für einen Übergangszeitraum bis längstens 2028 bleibt es damit bei einer Wahlmöglichkeit im Sekundarbereich I zwischen inklusiver Beschulung und dem Unterricht im Förderschulsystem für Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen.

Dabei darf aber das eigentliche Ziel der gemeinsamen Beschulung aller Kinder nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb sind die Schulträger gehalten, einen geeigneten Plan zu entwickeln, wie nach Ablauf des Bestandsschutzes die Inklusion vor Ort umgesetzt werden soll. Seien Sie versichert: Die Landesregierung wird die Planungen bestmöglich unterstützen.

Um allen Bedenkenträgern gleich vorzubeugen: Hier geht es darum, dass diejenigen, die auf der Außenbahn längere Wege laufen, genauso das Ziel erreichen können, wie die schnellen Sprinter auf der Innenbahn.

2. Flexibilisierung des Einschulungstermins

Anrede,

Eltern tragen Verantwortung für ihre Kinder. Viele Eltern sind der Ansicht, dass ihr Kind mit nicht einmal sechs Jahren noch zu jung ist für den Eintritt in die Schule. Wir haben daher gemeinsam eine gute Regelung erarbeitet.

Den Eltern der Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01. Juli und dem 30. September vollenden, wird ermöglicht, die Einschulung ihrer Kinder durch eine einfache schriftliche Erklärung bei der zuständigen Grundschule auf das darauf folgende Schuljahr zu verschieben. Dies ist eine pragmatische, unbürokratische und vernünftige Regelung, die die Fürsorge der Eltern für ihr Kind in den Vordergrund stellt. Mit dieser Schulgesetzänderung wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass die Flexibilisierung des Einschulungsstichtags bereits zum Beginn des kommenden Schuljahres erfolgen kann.

3. Sprachfördermaßnahmen

Anrede,

weiterhin schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung künftig auch außerhalb schulischer Verantwortung durchgeführt werden können. Damit wird der Spielraum für die Weiterentwicklung der vorschulischen Sprachförderung erweitert, ohne dass bereits abschließend festgelegt wird, wie die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen im Detail künftig konzeptionell durchgeführt werden.

Die alltagsintegrierte Sprachförderung und Sprachbildung ist bereits jetzt fester Bestandteil

des Bildungsprogramms unserer Kindertagesstätten. Wissenschaftlich belegt ist, dass Sprache am besten im täglichen Miteinander durch den gegenseitigen Austausch gelernt wird. Gerade jüngere Kinder üben ihre sprachlichen Fähigkeiten fast ausschließlich im Spiel oder im alltäglichen Austausch mit anderen Kindern. Es spricht also fachlich viel dafür, unsere Kitas bei der Sprachförderung und Sprachbildung stärker zu unterstützen.

Anrede,

unser gemeinsames Ziel ist es, die gerade genannten Maßnahmen bereits zu Schuljahresbeginn 2018/2019, also zum 01. August dieses Jahres, umzusetzen. Dies setzt ein zügiges Gesetzgebungsverfahren voraus. Ich danke für die Bereitschaft dazu und bin der Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Änderungen gut und pragmatisch sind.

Damit kommen wir einen wichtigen Schritt voran.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2018

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