Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 5 der Landtagssitzung am 16.03.2021

Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege




Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

frühkindliche Bildung und Betreuung haben bei uns in Niedersachsen höchste Priorität. Das heute hier einzubringende Gesetz ist ein Baustein von mehreren, von daher will ich darüber hinaus den Rahmen skizzieren: 1,6 Milliarden Euro stehen in diesem Jahr für mehr Plätze, mehr Erzieherinnen und Erzieher und für mehr Qualitätsverbesserungen in Krippen, Kindergärten, Horten und in der Kindertagespflege zur Verfügung. Der Ansatz wird in den Folgejahren stetig weiter erhöht, sodass im Zeitraum bis 2024 rund 6,3 Milliarden Euro in den frühkindlichen Bereich investiert werden.

I. Wir investieren in mehr Plätze. Jedes Kind soll einen passenden Platz erhalten!

Aktuell stehen 94,4 Millionen Euro bereit, damit die örtlichen Jugendhilfeträger investieren können, davon 64,4 Millionen Euro für Plätze in Krippen, 30 Millionen Euro für Plätze in Kindergärten. In dieser Wahlperiode werden es annähernd 400 Millionen Euro an Investitionen sein!

Wir haben den Platzausbau massiv vorangetrieben: Zwischen 2015 und 2020 stieg die Anzahl der angebotenen Plätze in Kindertageseinrichtungen um fast 44.000 Plätze von 309.974 auf 353.716 an. Die Anzahl der in der Kindertagesbetreuung tätigen pädagogischen Fachkräfte wuchs um 13.738 auf 57.839 Beschäftigte.

Anrede,

II. Wir sichern den Fachkräftebedarf. Jede Stelle soll besetzt werden!

Das Thema haben wir mit unserem Niedersachsenplan vorangebracht: In den letzten drei Schuljahren haben sich Jahr für Jahr immer mehr junge Menschen auf den Weg gemacht, um Erzieher bzw. Erzieherin oder Sozialassistent bzw. Sozialassistentin zu werden – jedes Jahr rund 500. Im laufenden Schuljahr werden wir wahrscheinlich die Marke von 17.000 Schülerinnen und Schülern knacken können. Wer Qualität substantiell verbessern will, muss zunächst offene Stellen besetzen!

III. Wir müssen, wollen und werden in Qualität in der frühkindlichen Bildung investieren.

Der Fachkraft-Kind-Schlüssel in Krippen wird mit der Einführung von dritten Kräften erfolgreich verbessert. Die Landesregierung finanziert in diesen Gruppen dritte Kräfte seit dem 01.08.2020 im vollen Umfang der Betreuungszeit mit einer Finanzhilfepauschale von 100%. Von dieser Landesfinanzierung geht eine Sogwirkung aus, so dass die Träger die dritten Kräfte in Krippengruppen auch beschäftigen. Mit den flankierenden Maßnahmen der Sicherung der Fachkräfte sind sie dazu auch tatsächlich in der Lage.

Zudem steigen wir auch in die Finanzierung der dritten Kraft im Kindergarten ein: Rund 360 Millionen Euro stehen über die Richtlinie Qualität unter anderem für die Einstellung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte zur Verfügung. Damit können die Träger Personalverstärkungen über den gesetzlich vorgesehenen Mindeststandard hinaus finanzieren und damit die Strukturqualität in Kindertageseinrichtungen verbessern.

Anrede,

aber dabei wollen wir es nicht bewenden lassen. Daher legen wir Ihnen heute das neue „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ (NKitaG) zur Beratung vor. Zum ersten Mal seit fast 30 Jahren wird der Landtag über ein grundständig überarbeitetes KiTaG beraten. Das ist viel zu lange, daher ist die Erwartungshaltung riesengroß. Ich sage aber auch ganz deutlich: Diese Erwartungshaltung, die aufgrund jahrzehntelanger Stagnation bei der Gesetzesnovellierung gewachsen ist, kann nicht auf einen Schlag erfüllt werden! Aber wir wollen damit anfangen und ein solides Fundament errichten. Wir werden in kurz- und mittelfristige Maßnahmen differenzieren müssen!

Mit dem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen für die Weiterentwicklung der Kita-Landschaft in Niedersachsen.

Erstens: Wir verankern die Kindertagespflege direkt im Gesetz. Damit schaffen wir eine dauerhafte Finanzierung der Kindertagespflege in Niedersachsen. Gleichzeitig schreiben wir – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – verbindliche Qualitätsstandards für die Kindertagespflege fest.

Zweitens: Wir verbessern die Struktur der Kindertagesstätten und passen sie an die Entwicklungen der Betreuungspraxis an. Zu denken sei nur an die Horte: Die derzeit bestehende Pflicht, wonach auch Horte eine Mindestbetreuungszeit von vier Stunden am Vormittag (!) anzubieten haben, ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Derartige Widersprüche lösen wir auf. Wir definieren zudem erstmalig Kern- und Randzeiten und richten deren Festlegung auch am Kindeswohl aus. Damit wird das erklärte Ziel der Landesregierung, Kindertagesstätten mit bestimmten Qualitätsstandards in Niedersachsen zu etablieren, konsequent weiterverfolgt.

Drittens: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Kindertagesstätten wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – erweitert – etwa um den Aspekt des Vertrautmachens der Kinder mit gesundheitsbewussten Verhaltensweisen. Die Auseinandersetzung mit Gemeinsamkeiten und Vielfalt – und damit auch die Stärkung des inklusiven Gedankens – wird ebenso erstmalig verankert wie die Anregung eines jeden Kindes zu kritischem Denken. Schließlich wird auch die Vermittlung der Gleichberechtigung der Geschlechter gestärkt. Damit wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag um gewichtige Aspekte des menschlichen Zusammenlebens und fundamentale Prinzipien unserer Gesellschaft erweitert. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird zudem erstmalig auf die Kindertagespflege erstreckt – ein Meilenstein in der Entwicklung der frühkindlichen Bildung.

Viertens: Wir verbessern – ebenfalls wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Schulen. Das neue Gesetz sieht hierzu ausdrücklich vor, dass die Kindertagesstätten im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags die Kinder auf den Übergang zur Schule vorbereiten und hierzu eng mit den Schulen zusammenarbeiten. Eine gute Kooperation zwischen Kindertagesstätten und

Schulen des Primarbereichs erleichtert den Übergang der Kinder in den nächsten Bildungsabschnitt. Hierdurch soll die Schulbereitschaft der Kinder entwickelt und gefördert werden.

Fünftens: Wir erleichtern den Berufszugang in die Kindertagesstätten.

Wir erweitern den gesetzlichen Fachkräftekatalog, eröffnen neue Einstellungsmöglichkeiten und verbessern damit die Möglichkeiten zur Personalgewinnung. Das ist ein wesentlicher Beitrag, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Zugleich wollen wir die Multiprofessionalität damit stärken, ohne Qualität abzusenken.

Anrede,

mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir eine tragfähige Grundlage für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung, die umsetzbar ist.

Dass die Einführung der 3. Kraft in den Kindergärten in unserem Gesetzentwurf noch nicht festgeschrieben wird, hat im Vorfeld Kritik ausgelöst. Ich verstehe Eltern, Gewerkschaften und Kita-Verbände, die sich das gewünscht hätten, denn es wäre auch mein Wunsch gewesen. Wir müssen aber das Wünschenswerte vom Machbaren trennen. Eines sage ich sehr deutlich: Von diesem Ziel werden wir nicht abrücken!

Wir werden daher die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen im Gesetz verankern und die mittelfristigen Maßnahmen, wie den Stufenplan zu einer 3. Kraft in Kindergärten über begleitende Anträge klar benennen. Der Anfang ist mit der Richtlinie Qualität gemacht.

Ich will aber auch eines ganz deutlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es ist an der Zeit, dass der Bund seinem politischen Versprechen der Verstetigung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz nun endlich Taten folgen lässt.

Machen, was möglich ist! Den weiteren Weg klar skizzieren! Ausreichend Plätze, genug Fachkräfte, Schritt für Schritt Verbesserung der Qualität – an diesem Weg halten wir fest.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln