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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 39 der Landtagssitzung am 10.12.2020 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Neuordnung des nachgeordneten Bereichs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums - Drs. 18/7847




Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

am 1. Dezember haben die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück als neue nachgeordnete Behörden im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums ihre Arbeit aufgenommen. Sie treten damit die Rechtsnachfolge der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) an. Die zentralen Steuerungsaufgaben werden fortan durch das Niedersächsische Kultusministerium wahrgenommen.

Dem liegt der Organisationsbeschluss der Landesregierung vom 1. September 2020 über die Neuordnung des Geschäftsbereichs des Kultusministeriums zu Grunde. Darin ist der Übergang von einer landesweit tätigen Niedersächsischen Landesschulbehörde zu vier Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung an den genannten Standorten detailliert geregelt. Der Beschluss umfasst auch die Behördenbezeichnung, die räumlichen Zuständigkeitsbereiche der RLSB und die Amtsbezeichnung der Behördenleitungen.

Anrede,

das „Gesetz zur Umsetzung der Neuordnung des nachgeordneten Bereichs im Geschäftsbereich des Kultusministeriums“ dient der normativen Umsetzung des Organisationsbeschlusses.

Lassen Sie mich kurz zu den Inhalten ausführen:

Es erfolgen Anpassungen im Niedersächsischen Schulgesetz, im Niedersächsischen Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und im Gesetz über finanzielle Leistungen des Landes wegen der Einführung der inklusiven Schule, die sich daraus ergeben, dass seit dem 1. Dezember die RLSB die nachgeordneten Schulbehörden sind.

Im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz treten die RLSB an die Stelle der NLSchB und erhalten damit wie die NLSchB die Möglichkeit, Nichteinigungsverfahren eigenständig und abschließend durchzuführen.

Im Niedersächsischen Besoldungsgesetz werden die neuen Ämter der Behördenleitungen ausgebracht und die bisherigen Ämter der Behördenleitungen und Regionalabteilungsleitungen gestrichen.

Anrede,

mit dem Gesetzentwurf werden nur die Anpassungen getroffen, die in einem direkten Zusammenhang mit der Umsetzung der Organisationsentscheidung stehen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Gesetzentwurf enthält gegenüber dem Organisationsbeschluss der Landesregierung vom 1. September keine originären Neuregelungen, sondern beschränkt sich ganz bewusst auf die Anpassung des Gesetzeswortlauts im Sinne einer Korrektur.

Ich bedanke mich daher bei Ihnen für die zügige Beratung im Kultusausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Ich freue mich, dass wir heute in der Umsetzung des Neuordnungsprozesses mit der Verabschiedung des Gesetzes einen weiteren Meilenstein erreichen.

Vielen Dank!


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2020

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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