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Rede der Niedersächsischen Kultusministerin Julia Willie Hamburg zu TOP 2 a der Landtagssitzung am 03.05.2023 - Aktuelle Stunde: Eltern und Kinder nicht im Stich lassen – Ganztagsausbau verlässlich regeln

Antrag der CDU-Fraktion, Drs. 19/01266




Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

ich bin mir sicher, dass wir uns im Hinblick auf die wesentlichen Ziele, die mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter einhergehen, weitgehend einig sind: nämlich die Chancengleichheit unserer Schülerinnen und Schüler zu steigern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.

Bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs ist von besonderer Bedeutung, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam agieren. Hierüber befinden wir uns in einem konstruktiven Austausch.

Das Land Niedersachsen wird sich dabei auch zukünftig in erheblichem Maße einbringen. Für den Ausbau des Ganztagsschulsystems werden von Seiten des Landes auch weiterhin umfangreiche personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Darauf können sich alle Beteiligten verlassen!

Der Ausbaustand der Ganztagsschulen liegt mittlerweile bei rund 75 Prozent aller Schulen.

Dies ist eine sehr gute Basis für die kommenden Jahre und schafft gute Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs.

Weiterhin wird es darum gehen, die Bildungs- und Betreuungsaspekte gewinnbringend miteinander zu verknüpfen. Mit dem aktuellen Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ haben wir auch in diesem Bereich eine gute Grundlage und können auf erprobte Richtlinien und Merkmale zurückgreifen.

Darüber hinaus ist Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe der KMK vertreten, in welcher derzeit gemeinsame Empfehlungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag erarbeitet werden. Diese Impulse werden wir ebenfalls nutzen.

Die Novellierung des genannten Erlasses ist für Ende des Jahres geplant, so dass die Schulen ausreichend Vorlaufzeit zur Umsetzung erhalten werden. Hier wird dann insbesondere auch die Frage der Abholzeiten eine Rolle spielen.

Anrede,

die Landesregierung wird – insbesondere für eine gewisse Übergangszeit – Handlungsspielräume für die konkrete Ausgestaltung der Ganztagsschule eröffnen und damit den unterschiedlichen Voraussetzungen im Flächenland Niedersachsen Rechnung tragen. Eine flexible und individuelle Planung des Ganztags ist im Hinblick auf die ungleiche Ausgangslage in städtischen und ländlichen Gebieten von besonderer Bedeutung.

Auch mit Blick auf die Multiprofessionalität im Ganztag gilt es, neben dem Einsatz von Lehrkräften, die Angebote von sozialpädagogischen und pädagogischen Fachkräften sowie von außerschulischen Kooperationspartnerinnen und -partnern sinnvoll und gewinnbringend entsprechend der Möglichkeiten und Gegebenheiten vor Ort einzusetzen und in den schulischen Alltag zu integrieren.

Anrede,

im Zusammenhang mit der sog. Verwaltungsvereinbarung II zum Ausbau der Ganztagsbetreuung stellt der Bund knapp 2,75 Mrd. Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen rund 258 Mio. Euro auf Niedersachsen. Niedersachsen hat die Vereinbarung bereits unterzeichnet.

Im Hinblick auf die Übernahme des vorgegebenen Kofinanzierungsanteils wird in intensiven Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Gesamtlösung angestrebt, die auch die Thematik der Aufteilung der Betriebskosten beinhaltet. Hierüber werden wir zu gegebener Zeit gemeinsam informieren. Sie werden sich erinnern, dass bei den ersten Mitteln des Bundes zum Infrastrukturausbau die Kommunen die Kosten der Kofinanzierung getragen haben.

Anrede,

ich möchte Ihnen versichern, dass sich das Kultusministerium in engem Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände und weiteren Partnerinnen und Partnern befindet und gemeinsam intensiv an unterschiedlichen Themenschwerpunkten gearbeitet wird. Eine enge Abstimmung und ein regelmäßiger Austausch sind für den Fortgang des Projekts von grundlegender Bedeutung, da das Vorhaben der Umsetzung bis 2026 durchaus sehr ambitioniert ist. Das hat Niedersachsen in den Gesprächen mit dem Bund auch stets deutlich gemacht.

Sie sehen: Die Landesregierung wird weder Eltern noch Kinder, aber auch nicht die Schulen und die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs im Stich lassen, dessen können Sie sich sicher sein.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


Portrait einer Frau   Bildrechte: MK-Nds/Brauers

Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2023

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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