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LT Juni-Plenum TOP 38: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 4 "Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 1)"


Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Viele Faktoren können auf die Unterrichtsversorgung Einfluss nehmen. Neben der demografischen Entwicklung sind dies auch gegenwärtige gesellschaftliche Herausforderungen und politische Veränderungen, wie beispielsweise die Novellierung des Schul- und des Kindertagesstättengesetzes. Am 1. August 2018 beginnt in Niedersachsen das neue Schuljahr.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulformen und Schulen sicherzustellen. Nach derzeitigen Erwartungen wird sich die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im kommenden Schuljahr voraussichtlich im Rahmen des entsprechenden Wertes des Schuljahres 2017/2018 befinden. Die derzeitigen Prognosen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bedingt, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert. Insbesondere werden die Schülerzahlen großzügig geschätzt und können Doppelzählungen enthalten. Dies entspricht den Erfahrungen der Vorjahre. Die exakten Schülerzahlen werden erst nach Schuljahresbeginn feststehen.

Für den Pflichtunterricht werden lediglich rund 79 Prozent der Gesamtbedarfe benötigt; die Zusatzbedarfe (Ganztag, Inklusion, Sonstiges) liegen bei rund 18 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent. Bei den Prognosewerten ist zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe für beispielsweise Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung zu einem hohen Anteil enthalten sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Aktuell beträgt der Anteil an den Zusatzbedarfen für den Ganztag rund 33 Prozent und für die Inklusion rund 38 Prozent.

Durch die bereits verabschiedete Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird vorbehaltlich der geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Zuständigkeit der Kindertagesstätten übergehen. Damit verfolgen wir weiter unser Ziel, die Versorgungssituation für die Grundschulen in unserem Land deutlich zu verbessern.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt. Die Unterrichtsversorgung an allen Schulformen ist gleichermaßen wichtig.

Die besondere, auch bundesweit gegebene Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass weiterhin ein deutliches Missverhältnis zwischen der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen (Sekundarbereich I, Lehramt GHR) und dem Bedarf für diese Schulformen festzustellen ist. Einem Bedarf von rd. 1.500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) für den GHR-Bereich standen lediglich 950 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde gegenüber, wovon 420 für den Bereich der Grundschule ausgebildet sind. Für den Bedarf an gymnasialen Lehrkräften in Höhe von rd. 900 VZLE standen rd. 1.200 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde zur Verfügung. Dieser Überhang auf dem Bewerbermarkt wird genutzt. Zusätzlich muss das Einstellungsverfahren den Bedarf der Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen. Ziel muss es deshalb sein, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Gymnasien für den Schuldienst zu sichern und sie mindestens bis 2020 für die Deckung der Unterrichtsversorgung auch an den anderen Schulen insbesondere des Sekundarbereiches I einzusetzen. Daher sind Stellen an Gymnasien über das aktuelle Ziel der Erreichung einer guten Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 an den Gymnasien hinaus ausgeschrieben worden mit der Verpflichtung, im Gegenzug Lehrkräfte an andere Schulformen abzuordnen.

In einem durch den o. a. Bewerbermarkt gekennzeichneten Einstellungsverfahren ist darüber hinaus festzustellen, dass die Stellenbesetzungsmöglichkeiten in hohem Maße zunehmend von der vermeintlichen Attraktivität des Schulstandorts abhängig sind. Bewerberinnen und Bewerber zeigen häufig zunächst ein Interesse an Stellen in Universitätsstandorten.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen notwendig. Die NLSchB entscheidet in enger Abstimmung mit den Schulen über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.

1. Wie viele Lehrkräfte treten mit Ablauf des Schuljahrs 2017/2018 (bzw. zum 31. Juli 2018) in den Ruhestand ein (bitte aufgliedern nach regulär, vorzeitig, Personen und VZLE)?

Für die Beantwortung dieser Frage sind die Daten der Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen aus dem EDV-Programm „Personalmanagementverfahren“ (PMV) verwendet worden. Die Daten werden u. a. nach den Vorgaben des Haushalts aufgenommen. Abordnungen werden bei dem Kapitel erfasst, dem die Stammschule der Lehrkraft zugeordnet ist. Des Weiteren sind auch Lehrkräfte, die mit Bezügen an Schulen in freier bzw. kirchlicher Trägerschaft beurlaubt sind, in PMV enthalten. Diese Lehrkräfte werden ebenfalls an öffentlichen allgemein bildenden Stammschulen geführt.

In PMV werden grundsätzlich nur die Lehrkräfte gemäß § 6 Haushaltsgesetz erfasst (personalkostenbudgetierte Titel). In den Daten sind auch die Schulleitungen enthalten.

Die Anzahl der Lehrkräfte, die mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 (bzw. bis zum 31.07.2018) in den Ruhestand treten, wurde nach den am 20.04.2018 ausgewerteten PMV-Daten ermittelt. Die Angaben in Vollzeitlehrereinheiten wurden auf volle VZLE gerundet:

Regulärer Eintritt in den

Ruhestand

vorzeitiger Ruhestand/Rente

(z. B. auf Antrag, Auflösungsvertrag, Dienstunfähigkeit)

VZLE

Kopfanzahl

VZLE

Kopfanzahl

221

249

861

997

2. Wie viele der zum kommenden Schuljahr ausgeschriebenen Stellen sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits besetzt (bitte nach Schulformen aufgliedern)?

Für den 21.06.2018, 14.15 Uhr, gilt folgender Besetzungsstand:

Besetzte
Stellen

GHR

OBS

FöS

GY

Gesamtschule

Gesamt

RA BS

124

13

17

60

105

319

RA H

147

30

37

102

122

438

RA LG

117

63

33

68

70

351

RA OS

155

84

39

84

112

474

Gesamt:

543

190

126

314

409

1.582*

* Damit ist bereits jetzt eine Wiederbesetzung der in der Antwort auf Frage 2 genannten, ruhestandsbedingt ausscheidenden Lehrkräfte erreicht.

3. Auf wie viele der ausgeschriebenen Stellen gab es keine Bewerber (bitte nach Schulformen aufgliedern)?

Konkrete Zahlen über Stellen ohne Bewerberinnen und Bewerber können aufgrund der Systematik des Auswahl- und Besetzungsverfahrens lediglich für Stellen, die in der ersten Auswahlrunde ausgeschrieben wurden, genannt werden.

Nach der Bewerbungsmöglichkeit auf Stellen im Zeitraum vom 24.04. bis 03.05.2018 blieben folgende Stellen ohne Bewerbungen:

Lehramt

Anzahl der Stellen ohne Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde

GS

85

GHR mit OBS/ IGS/ KGS

124

GY mit OBS/ IGS/ KGS

90

Sonderpädagogik

59

Gesamt

358

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Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

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