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LT August-Plenum TOP 16: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 26


Inwiefern wird der Entschließungsantrag „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ durch die Förderung von Verbänden und in Schulprogrammen umgesetzt? (Teil 2)

Abgeordneter Volker Meyer (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung des Abgeordneten

Der Landtag hat am 15. Dezember 2014 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag „Schule muss der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten gerecht werden - Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen fördern - Diskriminierung vorbeugen“ (Drucksache 17/2585) beschlossen. In der Unterrichtung der Landesregierung in der Drucksache 17/3652 vom 8. Juni 2015 stellt die Landesregierung dar, wie sie die Netzwerkarbeit von SchLAu (SchLAu steht für „SchwulLesbische Bi Trans Aufklärung“) 2014 unterstützt hat und welche Förderung vorgesehen ist, um „die Schulen dabei zu unterstützen, mit Initiativen Schulaufklärungsprojekte durchzuführen, die eine Begegnung mit Menschen unterschiedlicher sexueller und geschlechtlicher Identität ermöglichen“.

Ferner wird in der Unterrichtung darauf hingewiesen, dass ein „Leitfaden für die Schulprogrammerstellung erarbeitet werden“ soll. Dabei solle „der Umgang mit der Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten aufgenommen“ werden.

1.Welche Landesmittel haben SchLAu und andere Initiativen für die „Aufklärungsarbeit im Bereich von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Vielfalt“ in Schulen in den Jahren 2016 und 2017 erhalten (Punkt 4. und 5. des o. g. Entschließungsantrags)?

Der Verein „Queeres Netzwerk Niedersachsen e. V.“ hat für 2016 mit Zuwendungsbescheid des Kultusministeriums vom 08.03.2016 eine Zuwendung bis zur Höhe von 70.000 Euro für die Förderung von „Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerlinnen über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten“ erhalten. Diese Mittel sind in voller Höhe in Anspruch genommen worden.

Für 2017 ist mit Datum vom 07.02.2017 eine weitere Zuwendung in gleicher Höhe gewährt worden. Davon sind bisher Mittel von insgesamt 30.000 Euro abgerufen worden.

2.Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit dieser Form der Sexualerziehung gemacht?

Eine E-Mail-Befragung von vier Schulen aus verschiedenen Orten in der Region Hannover zu ihren Erfahrungen mit Besuchen von „SCHLAU-Teams“ in Schulklassen und anderen schulischen Lerngruppen hat folgende Ergebnisse erbracht:

Die Besuche fanden durchweg im Rahmen von Projekttagen oder Projektwochen statt.

Die angesprochenen Schuljahrgänge waren der siebte (1x), der achte (1x) und der neunte Jahrgang (2x). Die Dauer variierte zwischen einer schulischen Doppelstunde (2x), drei Unterrichtsstunden (1x) und vier Zeitstunden (1x). Die Lehrkräfte waren in dieser Zeit nicht im Raum anwesend, aber bei Bedarf in der Nähe erreichbar.

Es gab durchweg positive Rückmeldungen von den Schülerinnen und Schülern. Sie waren beeindruckt von den Teamern und von der Tatsache, dass man ihnen alle Fragen stellen konnte und eine Antwort bekam.

Eine Lehrkraft wies ausdrücklich auf die Bedeutung des Besuchs für die Erarbeitung der verbindlichen Unterrichtsinhalte „Sexuelle Selbstbestimmung und Toleranz (Homosexualität, Transsexualität, Intersexualität)“ im Kerncurriculum Biologie des Sekundarbereichs I hin: „Um diese Themen kompetent und authentisch vermitteln zu können, sind die Fachkollegen auf die Zusammenarbeit mit Experten wie den Teamern von SCHLAU angewiesen.“

3.Wurde ein Leitfaden für die Schulprogrammerstellung erarbeitet, und in welcher Form findet das Thema „sexuelle Vielfalt“ gegebenenfalls darin Berücksichtigung?

Ein Leitfaden wurde nicht erarbeitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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