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Letter of Intent unterzeichnet: Land und Freie Schulen wollen Finanzhilfe und Schulaufsicht neu regeln


Das Niedersächsische Kultusministerium und die Freien Schulen in Niedersachsen streben umfassende Reformen bei den Themen Finanzhilfe und Schulaufsicht an. Eine entsprechende Absichtserklärung haben Kultusminister Grant Hendrik Tonne und für das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen Gabriele Joachimmeyer und Hannes Pook am (gestrigen) Dienstagabend unterzeichnet. Der „Letter of Intent zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und dem Bündnis Freie Schulen Niedersachsen zur Finanzhilfereform und zur Novellierung Elfter Teil des Niedersächsischen Schulgesetzes“ beschreibt den weiteren gewünschten und erhofften Weg zur Umsetzung der Reform, deren Kernstück die Änderung der Berechnung der Finanzhilfe sein wird. Damit soll die Finanzhilfe transparenter und in der verwaltungstechnischen Abwicklung vereinfacht werden. Hierfür bedarf es einer umfassenden Reform des Niedersächsischen Schulgesetzes, so dass die Finanzhilfereform optimalerweise zum Schuljahresbeginn 2024/2025 wirksam werden könnte. Für die Umsetzung wäre ein jährlicher Beitrag von 20 Millionen Euro notwendig und steht somit unter Vorbehalt der Beschlussfassung des zukünftigen Landtages. Hierzu gehört auch das in diesem Letter of Intent formulierte Vorhaben, die Schulgeldfreiheit für die Berufe der Heilerziehungspflege und der Heilpädagogik einzuführen.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir haben mit den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft in den letzten Jahren intensiv an der Realisierung einer Reform der Finanzhilfe und der Klärung offener Fragen der Schulaufsicht gearbeitet. Diese Fragestellungen sind hochkomplex und lassen sich nur in einem guten Miteinander lösen – für dieses gute Miteinander und die konstruktive Zusammenarbeit bedanke ich mich sehr herzlich bei den Verbänden der Schulen in freier Trägerschaft! Wir haben uns mit dem Letter of Intent eine sehr gute Grundlage für eine weitere gedeihliche Kooperation erarbeitet. Mit den vereinbarten Schritten wollen wir erreichen, dass die Schulen in freier Trägerschaft gemäß ihrer verfassungsrechtlichen Position und ihrer wichtigen Stellung in der niedersächsischen Bildungslandschaft zeitgemäß unterstützt werden.“

Gabriele Joachimmeyer und Hannes Pook als Vertreter vom Bündnis Freie Schulen Niedersachsen erklären: „Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen begrüßt diese Zwischenetappe hin zu einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung der Finanzhilfe: Es muss weiterhin das Ziel bleiben, dass alle Zuwendungen an die staatlichen Schulen in personeller, sächlicher und finanzieller Hinsicht Basis für die Berechnung einer Finanzhilfe sind. Nur so bleiben beide Schulsysteme hinsichtlich ihrer Kosten vergleichbar.“

Neben der Neuregelung der Finanzhilfe sind auch Änderungen bei der Schulaufsicht geplant, insbesondere soll der Informationsfluss über relevante Veränderungen verbessert werden. So sollen u. a. die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) als Schulaufsichtsbehörden in Zukunft verbindlich über die geplante Errichtung von Außenstellen in Kenntnis gesetzt werden, ebenso, wie über Veränderungen bei der Trägerschaft, in der Schulleitung, an den Grundlagen der pädagogischen Konzepte oder der Schulordnung, sofern das Sonderungsgebot hiervon berührt ist. Zur Qualitätssicherung des Unterrichtes sollen zudem nach der Einstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften oder Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern, den RLSB deren Qualifikationen mitgeteilt werden, damit die fachliche und pädagogische Eignung festgestellt werden kann.


Hintergrund: Schulen in freier Trägerschaft

Sowohl Art. 7 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) als auch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 Niedersächsische Verfassung (NV) gewährleisten das Recht, Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Sie ergänzen im Rahmen dieser Normen das öffentliche Schulwesen und sind den öffentlichen Schulen gleichwertig; an ihnen können dieselben Abschlüsse erworben werden wie an den öffentlichen Schulen. Sie verantworten das Schulprogramm und ihre pädagogischen Schwerpunkte selbständig. Schulen in freier Trägerschaft werden als allgemein bildende oder berufsbildende genehmigungspflichtige Ersatzschulen bzw. als anzeigepflichtige Ergänzungsschulen geführt. Träger von freien Schulen sind u. a. die Kirchen und die Elternvereine. Die Schulen in freier Trägerschaft können Schulgeld erheben. Es gibt seitens des Landes keine Vorgaben für die Höhe des Schulgeldes. Art. 7 Abs. 4 verbietet allerdings eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern.

Das Land unterstützt die freien Schulen in Niedersachsen bei der Wahrnehmung des Bildungsauftrages mit Aufwendungen für die Finanzhilfe 2022 in Höhe von rund 400 Millionen Euro. In Niedersachsen gibt es zirka 190 allgemein bildende Schulen (Primar- und Sekundarstufe) und rund 280 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft.

Das Bündnis Freie Schulen ist ein Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Niedersachsen (AGFS) mit dem Verband Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen (VDP) sowie den Trägervertretern Freier Schulen unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und pädagogischer Ausrichtungen.


Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen (re. Kultusminister Grant Hendrik Tonne, li. Hannes Pook, Bündnis Freie Schulen)   Bildrechte: MK/Felix Thiel
Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen (re. Kultusminister Grant Hendrik Tonne, li. Hannes Pook, Bündnis Freie Schulen)
Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen   Bildrechte: MK/Felix Thiel
Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen
Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen (re. Kultusminister Grant Hendrik Tonne, li. Hannes Pook, Bündnis Freie Schulen)   Bildrechte: MK
Unterzeichnung Letter of Intent Freie Schulen (re. Kultusminister Grant Hendrik Tonne, li. Hannes Pook, Bündnis Freie Schulen)
Unterzeichnung Letter of Intent (3 v. r. Kultusminister Tonne, 2. v. r. Gabriele Joachimmeyer, Bündnis Freie Schulen, 4. v. r. Hannes Pook, Bündnis Freie Schulen)   Bildrechte: MK/Felix Thiel
Unterzeichnung Letter of Intent (3 v. r. Kultusminister Tonne)
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2022

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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