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Heiligenstadt zum Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs


Zur Entscheidung im Verfahren StGH 2/16: Organstreitverfahren der Fraktion der FDP und des Landtagsabgeordneten Björn Försterling gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen Auskunftserteilung gemäß Art. 24 Abs. 1 NV teilt die Niedersächsische Kultusministerin, Frauke Heiligenstadt, mit:

„Der Staatsgerichtshof hat heute festgestellt, dass die Landesregierung rechtmäßig gehandelt hat. Die Argumentation der Landesregierung ist bestätigt worden.

Der FDP-Fraktion hingegen hat der Staatsgerichtshof attestiert, die Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages verletzt zu haben. Parlamentarische Regelungen müssen beachtet werden. Dies ist seitens der FDP-Fraktion unterlassen worden.

Der Staatsgerichtshofpräsident hat in diesem Zusammenhang unterstrichen, dass Auseinandersetzungen im Parlament dem Gebot der Fairness zu unterliegen haben. Diesem Appell schließeich mich ausdrücklich an.“

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Artikel-Informationen

erstellt am:
08.08.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

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