Anhörungsverfahren zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung
zur Förderung der Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen der Bildungsgänge Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, Fachschule Sozialpädagogik und Berufsfachschule Pflegeassistenz, Fachschule Heilerziehungspflege und Fachschule Heilpädagogik
Die Höhe der Finanzhilfe zur Förderung der Schulgeldfreiheit für die Berufsfachschule Pflegeassistenz, die Fachschule Heilerziehungspflege und die Fachschule Heilpädagogik beträgt derzeit gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2 Niedersächsischen Verordnung zur Förderung der Schulgeldfreiheit an genehmigten Ersatzschulen der Bildungsgänge Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent, Fachschule Sozialpädagogik und Berufsfachschule Pflegeassistenz, Fachschule Heilerziehungspflege und Fachschule Heilpädagogik (SPBerSchGFVO) 100 Euro je Schülerin und Schüler je Monat. Es ist vorgesehen, den Förderbetrag für diese Bildungsgänge ab dem 01.08.2025 von 100 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung des Förderbetrages wird als angemessen zur Deckung der Ausgaben der Ausbildung angesehen. Mit dem Entwurf der Verordnung zur Änderung der SPBerSchGFVO soll die Anpassung des Förderbetrages umgesetzt werden.
Das Anhörungsverfahren beginnt am 26.06.2025 und endet am 16.07.2025.