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Runderlasse „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“ und „Führung von Girokonten durch die Schulen / Online-Banking“

Die beiden Runderlasse „Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule“ vom 31.07.2018, in der Fassung vom 29.11.2020, und „Führung von Girokonten durch die Schulen / Online-Banking“ vom 01.08.2018, in der Fassung vom 30.11.2020, traten gem. Nr. 6.1 MBl.- und VORIS-Erlass mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.

Die Regelungen der genannten Runderlasse gelten aber vorläufig weiter und sind bis zu einer Neuregelung der jeweiligen Erlasse weiter anzuwenden.


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