Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Mai-Plenum TOP 15: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 44


Kapitalisierte Lehrerstunden im Ganztagsbereich

Abgeordnete Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Jan-Christoph Oetjen (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Schulen können den ihnen für den Ganztagsbereich zugewiesenen Zusatzbedarf an Lehrerstunden kapitalisieren. Mit den kapitalisierten Lehrerstunden können beispielsweise Kooperationen mit externen Partnern im Ganztag finanziert werden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Mit Inkrafttreten des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ zum 01.08.2014 wurde die Ressourcenzuweisung zur Ausgestaltung des Ganztags von einem beschränkten, klassenbezogenen Zuschlag auf einen bedarfsgerechten Zusatzbedarf umgestellt. Der Berechnungsmodus zur Gewährung des Ganztagszuschlags wurde umgestellt auf einen teilnehmerbezogenen Ganztagszuschlag. Den finanziellen Rahmenbedingungen entsprechend wurde ein Faktor von 0,75 auf die Berechnungsmethode der Lehrerstundenzuweisung für den Ganztagsbetrieb nach Nr. 5.1 des Erlasses zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (Klassenbildungserlass) angewendet. Die Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage, an denen sie den Ganztag besuchen. Die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für den Ausbau der Ganztagsschulen ermöglicht es, verstärkt Lehrkräfte im Ganztagsbereich einzusetzen. Damit wird eine sinnvolle Verzahnung von Unterricht und außerunterrichtlichen Angeboten ermöglicht und zudem gewährleistet, dass Schülerinnen und Schüler individuell bestmöglich gefördert werden.

Neben dem Einsatz von Lehrkräften ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionen mit unterschiedlichen Kompetenzen ein weiteres Qualitätsmerkmal guter Ganztagsschule. Die Kooperation mit externen Partnern bleibt unverändert ein bedeutendes Element in der Ausgestaltung der Ganztagsschule. Von dem zugewiesenen Zusatzbedarf für den Ganztagsbetrieb können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden. Der Anteil an Lehrerstunden soll 60 Prozent des gesamten Zusatzbedarfs für den Ganztag nicht unterschreiten. Mit dem Erlass wird der Gestaltungsspielraum der Eigenverantwortlichen Schule gestärkt. Die Ganztagsschulen können gemäß der Nachfrage der Erziehungsberechtigten und am Bedarf des Schulträgers orientiert ein bedarfsgerechtes, regionalspezifisches und flexibles Ganztagsangebot entwickeln. Der Erlass gibt den Rahmen der Ausgestaltung vor, ermöglicht jedoch individuelle Schulentwicklungsprozesse vor Ort.

1. Wie viele Sollstunden stellt die Landesregierung den niedersächsischen Schulen insgesamt für den Ganztagsbetrieb zur Verfügung?

Laut der vorliegenden Daten aus der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 18.08.2016 ergeben sich folgende Zahlenangaben.

Summe der Zusatzbedarf-Stunden für den Ganztagsbereich

Summe auf Landesebene

mit 10. Schuljahrgang in G8

78.343,3

Summe auf Landesebene

ohne 10. Schuljahrgang in G8

77.352,4

2. Wie viele der unter 1. genannten Stunden werden kapitalisiert?

Summe der kapitalisierten Lehrerstunden im Ganztagsbereich

Summe auf Landesebene

mit 10. Schuljahrgang in G8

22.584,3

Summe auf Landesebene

ohne 10. Schuljahrgang in G8

22.375,5

3. Wie hoch war der Anteil der kapitalisierten Lehrerstunden im Ganztagsbereich im Schuljahr 2012/2013?

Der Anteil der kapitalisierten Lehrerstunden im Ganztagsbereich betrug im Schuljahr 2012/2013 rund 24 Prozent.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln