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LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 9


Die Zahl von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung an inklusiven Schulen steigt - hat die Landesregierung Vorsorge in der MiPla getroffen?

Abgeordnete Ulf Thiele und Kai Seefried (CDU)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die inklusiv beschult werden, ist in den letzten Schuljahren deutlich angestiegen. Die Inklusion ist zum Schuljahr 2013/2014 aufsteigend in den Schuljahrgängen 1 und 5 eingeführt worden. Im genannten Schuljahr gab es in den genannten Schuljahrgängen der Schulstatistik des Kultusministeriums zufolge insgesamt rund 3 200 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die inklusiv beschult wurden.

Zum Schuljahr 2014/2015 hatte sich die Anzahl der Schuljahrgänge verdoppelt, in denen die Inklusion eingeführt war: Sie umfasste die Schuljahrgänge 1, 2, 5 und 6. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die diese Klassen besuchen, bereits fast auf das Dreifache der Vorjahresanzahl, nämlich auf rund 8 600. Im folgenden Schuljahr 2015/2016 wurden dann rund 15 700 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung inklusiv beschult. Im laufenden Schuljahr 2016/2017 besuchen laut einer Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 10. Mai 2017 insgesamt 22 879 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf inklusive Schulen in den Schuljahrgängen 1 bis 8.

1. Wie erklärt die Landesregierung den starken Anstieg der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung seit dem Schuljahr 2012/2013, der nicht linear (wie durch das Aufsteigen der Inklusion zu erwarten wäre), sondern überproportional verläuft?

Für ein Anwachsen des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung kann es keine monokausale Erklärung geben. Die Faktoren, die zum Entstehen eines solchen Bedarfs führen, sind sowohl individuell als auch im Hinblick auf den jeweiligen Förderschwerpunkt unterschiedlich. Faktoren, die sich auf den Anstieg der Fallzahlen auswirken, können in individuellen Bedingungen der Entwicklung des Kindes, im gesamten Umfeld sowie in sich ändernden Einstellungen der Erziehungsberechtigten liegen.

Hierzu können die Befunde der Schuleingangsuntersuchungen einen wichtigen Hinweis bieten, bei denen Kinder- und Jugendärzte über einen Anstieg des Anteils von Kindern berichten, die nicht über die erforderlichen Voraussetzungen zum Schulbesuch verfügen. Es ist nicht auszuschließen, dass als Spätfolge Beeinträchtigungen auftreten.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass die mit der Einführung der inklusiven Schule geänderte Vorgehensweise bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs zu einer deutlich erhöhten Aufmerksamkeit und Sensibilität aller Lehrkräfte geführt hat. Hier ist gemäß den Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung eine verstärkte Zusammenarbeit von Lehrkräften der Regelschulen und Förderschullehrkräften vorgesehen. Das Feststellungsverfahren unterliegt nach wie vor hohen Qualitätsmaßstäben, die durch die Bearbeitung aller Gutachten durch die NLSchB überprüft werden.

Zudem kann angenommen werden, dass die Möglichkeit der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an allgemeinen Schulen zu einer höheren Akzeptanz bei den Eltern und Erziehungsberechtigten gegenüber der Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung geführt hat. Seit der Einführung der Inklusion muss eine Stigmatisierung, die durch den Besuch einer Förderschule oftmals empfunden wurde, nicht mehr gefürchtet werden. Im Gegenteil: Eltern und Erziehungsberechtigte können sich seit der Einführung der Inklusion offener, konstruktiver und kooperativer mit den vorhandenen Schwierigkeiten ihrer Kinder auseinandersetzen.

2. Inwieweit wurde die überproportionale Steigerung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in der MiPla berücksichtigt, d. h. in welcher Höhe wurden Mittel für die Umsetzung der Inklusion in der MiPla 2011 bis 2015, 2013 bis 2017, 2014 bis 2018, 2015 bis 2019 und 2016 bis 2020 vorgesehen (bitte in Euro und Stellen angeben)?

Für die Umsetzung der Inklusion sind folgende Stellen und Budgetmittel (als Haushaltsbelastung Einzelplan 07) in der jeweiligen Mipla enthalten:

Mipla – Zeitraum

2011 - 2015

2013 - 2017

2014 - 2018

2015 – 2019

2016 – 2020

Stellen*

0

1510

1940

1940

1940

Budget für die Stellen

0

211 Mio. €

302 Mio. €

415 Mio. €

487 Mio. €

nachrichtlich:

Fort- und Weiterbildungsmittel für die Qualifizierung der Lehrkräfte im Bereich Inklusion

5 Mio. €

5 Mio. €

8 Mio. €

8 Mio. €

8 Mio. €

Bis zum vollständigen Ausbau der inklusiven Schule im 10. Schuljahr im Schuljahr 2018/19 sind die bis dahin ansteigenden Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung in der Mipla berücksichtigt worden. Ab dem Jahr 2019 sind die dann linearen Bedarfe ebenfalls in der Mipla aufgenommen und fortgeschrieben worden. Das Budget für die Stellen berechnet sich aufbauend entsprechend des jahrgangsweisen Ausbaus der inklusiven Schule unter Berücksichtigung der jährlichen Personalkostensteigerungen.

3. Wie hoch ist der personelle und finanzielle Mehrbedarf (in Euro und Stellen) aufgrund der überproportional steigenden Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung (bitte die jährlich aktualisierten detaillierten Berechnungen seit dem Schuljahr 2012/2013 inklusive der aktuellsten Berechnung für die Haushaltsjahre 2017/2018 und die MiPla 2017 bis 2021 der Mehrbedarfe für die Umsetzung der Inklusion vorlegen)?

Im Rahmen der Einführung der inklusiven Schule wurde der personelle und finanzielle Mehrbedarf aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Schülerzahlen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Regelschulen bei den Mipla-Aufstellungen ab 2013 mit zusätzlichen Stellen und Budgetmitteln (siehe Antwort zu Frage 2) berücksichtigt. Der im Rahmen der Mipla veranschlagte Mehrbedarf ist in den Ansätzen der jeweiligen Haushaltsjahre aufgenommen worden und im Personalkostenbudget der Schulkapitel enthalten.

Darüber hinaus wurden im Mipla-Zeitraum 2017 - 2021 zusätzlich 650 Stellen für Lehrkräfte und ein Budget von rd. 171 Mio. Euro (Haushaltsbelastung Einzelplan 07) für die weitere Umsetzung der Inklusion berücksichtigt.

Zudem sollen für die Bewältigung der Aufgaben der inklusiven Schule künftig neben Lehrkräften auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als (sonder-)pädagogische Fachkräfte zur Unterrichtsbegleitung und zur Unterstützung der inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen eingesetzt werden. Dafür werden vorhandene, aber derzeit nicht nutzbare Haushaltsmittel im Umfang von insgesamt rd. 650 Stellen (Budget im HJ 2017: rd. 14 Mio. Euro) für (sonder-)pädagogische Fachkräfte bereitgestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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