Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

Heiligenstadt: „Großer Zuspruch zur inklusiven Schule“ - Inklusionsquote steigt auf 61,4 Prozent im Schuljahr 2016/2017


Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen gemeinsam: Die Inklusionsquote ist im Schuljahr 2016/2017 auf 61,4 Prozent angestiegen, wie eine Auswertung des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Stichtag 18.08.2016 zeigt. Demnach besuchen 22.879 von 37.269 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Schuljahrgängen 1 bis 8 eine allgemeine öffentliche Schule. 14.390 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus diesen Schuljahrgängen besuchen Förderschulen. Seit Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/14 ist die Inklusionsquote damit um 16,5 Prozentpunkte gestiegen.
Entwicklung der Inklusionsquote   Bildrechte: MK
Entwicklung der Inklusionsquote

„Diese starke Anwahl zeigt, dass die inklusive Schule großen Zuspruch von den Eltern und den Schülerinnen und Schülern erhält“, kommentierte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt diese Entwicklung. Sie freue sich, dass sehr viele Eltern für ihre Kinder gute Bildungschancen und positive Entwicklungspotenziale an der inklusiven Schule vorfänden. „Das ist ein klarer Beleg für das große Engagement der Schulen und vor allem für die ausgezeichnete Arbeit der Lehrkräfte für das Gelingen der Inklusion an unseren Schulen. Hierfür bedanke ich mich sehr herzlich“, so Heiligenstadt. Sie sei davon überzeugt, dass die Ausweitung der Aus-, Fort- und Weiterbildungen zur Inklusion Früchte trage, so Heiligenstadt.

„Es haben sich rund 30.000 Lehrkräfte in den letzten Jahren mit der schulischen Inklusion beschäftigt und weitergebildet. Das stimmt mich zuversichtlich für die weiteren Fortschritte der inklusiven Schule.“ Vielfalt als Chance zu begreifen sei der Kerngedanke der inklusiven Schule. „Genau das motiviert die Landesregierung, gemeinsam mit den Schulen und den Lehrkräften die inklusive Schule nach und nach voranzubringen. Dabei legt die Landesregierung großen Wert darauf, diesen Prozess nicht zu überstürzen, sondern Schritt für Schritt vorzugehen.“


Anzahl der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler nach Schulform und Förderschwerpunkt 1)
- Stichtag 18.08.2016 -











Schul-
bereich

Schulform

Förderschwerpunkt

LE

SR

ES

SE

KM

GB

Insg.

öffentliche Schulen

Primar-
bereich

GS

4.614

2.080

1.956

527

209

807

1.228

11.421

IGS

7

0

2

1

1

4

0

15

Sek. I

HS

1.439

107

414

29

12

33

97

2.131

RS

142

50

227

69

18

46

26

578

OBS

2.593

313

938

170

43

150

141

4.348

Gy

43

15

184

167

49

93

38

589

KGS

529

89

166

58

20

39

30

931

IGS

1.736

221

447

102

43

121

196

2.866

Summe

11.103

2.875

4.334

1.123

395

1.293

1.756

22.879











1) In Schuljahrgängen 1 bis 8










Die Hälfte (49,9 Prozent) der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besucht aktuell eine Grundschule. Oberschulen (19,0 Prozent) und Gesamtschulen (16,6 Prozent) sind im Sekundarbereich I die am stärksten angewählten Schulformen (Hauptschulen 9,3 Prozent – Gymnasien 2,6 Prozent – Realschulen 2,5 Prozent).

Mit dem Aufwachsen der Inklusion steigt auch der Zusatzbedarf Inklusion, der verschiedene Zusatzstunden für präventive und individuelle Fördermaßnahmen zusammenfasst. Über 80.000 Stunden sind im laufenden Schuljahr hierfür zur Verfügung gestellt worden: mehr als 48.000 Stunden für individuelle Zusatzstunden für die Schülerinnen und die Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den unterschiedlichen Förderschwerpunkten und rund 29.000 Stunden für die sonderpädagogische Grundversorgung, die unabhängig von festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen den Schulen im Primarbereich zugewiesen werden. Da im laufenden Schuljahr 2016/17 die Schuljahrgänge 1-4 inklusive Jahrgänge sind, haben erstmals alle Grundschulklassen einen Anspruch auf diese Ressource. Jede Schule erhält pro Sollklasse zwei Lehrerwochenstunden.
Entwicklung der Zusatzbedarfe   Bildrechte: MK
Entwicklung der Zusatzbedarfe

Abschließend führte die Ministerin aus:

„Die Zukunft der inklusiven Schule ist die Arbeit in multiprofessionellen Teams. Lehrkräfte und

andere pädagogische Fachkräfte mit unterschiedlichen Qualifikationen können mit ihren Kompetenzen gemeinsam dafür sorgen, dass die Inklusion auf Erfolgskurs bleibt. Meine vielen Gespräche zur Inklusion haben deutlich gemacht, dass weitere pädagogische Expertise in den Schulen erwünscht ist. Ich lasse daher derzeit prüfen, zusätzliches pädagogisches Personal an den inklusiven Schulen einzustellen, damit die Lehrkräfte bei der Umsetzung der Inklusion noch mehr Unterstützung erhalten.“

Hintergrund:

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf durch die inklusive Schule ein gleichberechtigter Zugang ins öffentliche Schulsystem ermöglicht, denn nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sind alle niedersächsischen Schulen inklusive Schulen. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte von Kindern mit einem entsprechenden Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können wählen, ob sie ihr Kind an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule anmelden. Das Niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass die Förderschulen - außer die mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ - bestehen bleiben.

Im Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 sind für die Umsetzung der Inklusion rund 1,585 Milliarden Euro eingeplant. Für 650 zusätzliche Lehrerstellen und Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind rund 231 Millionen Euro im Kultusetat bis 2021 vorgesehen. Außerdem wurde der Ansatz für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ab 2014 erhöht. Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 stehen rund 6,7 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammengerechnet investiert die Niedersächsische Landesregierung damit von 2017 - 2021 insgesamt rund 1,823 Milliarden Euro in die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf und sorgt für gute Rahmenbedingungen für die inklusive Schule.

Bild für Presseinfos   Bildrechte: Alle Rechte vorbehalten
Download

Anlage Entwicklung Inklusive Schule

  Anlage Entwicklung Inklusive Schule
(PDF, 0,13 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2017

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48
Fax: 05 11/1 20-74 51

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln