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Welche Zukunft haben die Oberschulen in Niedersachsen?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Zukunft haben die Oberschulen in Niedersachsen?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.06.2014 TOP 31 Nr. 5

Der Abgeordnete Kai Seefried (CDU) hatte gefragt:

In der rot-grünen Koalitionsvereinbarung ist die Rede davon, dass sich die Schulen des Sekundarbereichs I „in einer Phase der Neuorientierung“ befänden. Ferner heißt es, dass „Haupt-, Real- und Oberschulen ein stärker integriertes Arbeiten ermöglicht werden“ soll. Außerdem wird zu den Oberschulen die Aussage getroffen: „Neue Oberschulen arbeiten jahrgangsbezogen.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Veränderungen sind im Niedersächsischen Schulgesetz hinsichtlich der Oberschulen und im Grundsatzerlass „Die Arbeit in der Oberschule“ geplant?

2. Ist geplant, die Vorschrift im Erlass zu ändern, derzufolge ab dem 9. Schuljahrgang der Unterricht im gymnasialen Angebot der Oberschule in überwiegend schulzweigspezifischen Klassenverbänden erteilt werden muss?

3. Beabsichtigt die Landesregierung, der Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nachzukommen, Oberschulen zu „Integrierten Haupt- und Realschulen“ weiterzuentwickeln (siehe GEW-Zeitschrift Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen vom 19. Mai 2014, Seite 14)?

Antwort der Niedersächsischen Kultusministerin Frauke Heiligenstadt:

Mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 haben die ersten 132 Oberschulen ihre Arbeit als neue Schulform aufgenommen. Im laufenden Schuljahr gibt es 237 Oberschulen, davon verfügen 29 Oberschulen über ein gymnasiales Angebot. Auch im nächsten Schuljahr werden weitere Oberschulen errichtet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung hält weiterhin an ihrem Ziel fest, die in der Koalitionsvereinbarung getroffene Aussage zum jahrgangsbezogenen Unterricht an Oberschulen umzusetzen. Aussagen zu möglichen Veränderungen in untergesetzlichen Regelungen wie z. B. im Grundsatzerlass der Schulform Oberschule können erst vorgenommen werden, sobald die gesetzlichen Regelungen feststehen.

Zu 2:

Auf die Antwort zu 1 wird verwiesen. Aussagen zu möglichen Veränderungen in untergesetzlichen Regelungen wie z. B. im Grundsatzerlass der Schulform Oberschule können erst getroffen werden, sobald die gesetzlichen Regelungen feststehen.

Zu 3:

Es bleibt den maßgeblich im Bildungsbereich tätigen Interessenvertretungen unbenommen, ihre z. T. durchaus kontroversen Vorstellungen über eine Weiterentwicklung von Unterricht und Schule öffentlich darzustellen.

Unabhängig davon verfügt die Landesregierung über eigene Vorstellungen zur Gestaltung des Bildungswesens. Im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens werden diese öffentlich gemacht. Den zu Beteiligenden wird dabei die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet.

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