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LT August-Plenum TOP 24: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 32 "Wie ist der Stand der Stellenbesetzung bei Lehrkräften?"


Abgeordnete Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz, Sylvia Bruns und Jörg Bode (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Zum neuen Schuljahr 2018/19 hat die Landesregierung 2 000 neue Lehrerstellen ausgeschrieben, von denen laut Angabe des Kultusministeriums (Presserklärung vom 8. August 2018) bisher 1 883 besetzt werden konnten. Durch das Aufwachsen von Gesamt-, Ober- und Ganztagsschulen sowie durch die Inklusion und steigende Schülerzahlen kommt es zu einem Mehrbedarf an Lehrkräften.

Vorbemerkung der Landesregierung

Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener - und für die betreffende Schulform vorgesehener - Lehramtsausbildung. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren um eine Einstellung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen über das Bewerbungsportal EiS-online gliedert sich in mehrere Abschnitte zu unterschiedlichen Zeiträumen.

  • Verpflichtende Bewerbung für die erste Auswahlrunde,
  • Bewerbung auf konkrete Einstellungsmöglichkeiten - für die erste Auswahlrunde,
  • Bewerbung auf nachträgliche bzw. aus der ersten Auswahlrunde noch unbesetzte Stellen - so genannte zweite Auswahlrunde.

Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass im Rahmen des jeweils aktuellen Bewerbungs- und Auswahlverfahrens eine Bewerbung mit unterschiedlichen Zielsetzungen abgegeben werden kann:

∙ Bewerbung um eine unbefristete Einstellung auf einer Planstelle,

∙ Bewerbung um eine befristete Tätigkeit als Vertretungslehrkraft oder als VSF-Lehrkraft,

∙ Bewerbung um eine geringfügige Tätigkeit als Lehrkraft z. B. nach der Pensionierung.

Ziel des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist es, den Schulen bedarfs- und termingerecht Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, deren Befähigung möglichst dem festgestellten Bedarf der Schulen entspricht. Unter den geeigneten und bewerbungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich für eine Stelle beworben haben, ist die unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach § 9 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) am besten geeignete Bewerberin bzw. der am besten geeignete Bewerber auszuwählen.

Stehen regional oder fächerspezifisch keine geeigneten Lehrkräfte zur Verfügung, werden auch Bewerberinnen und Bewerber ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - so genannte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger - ab der zweiten Auswahlrunde in die Auswahllisten mit aufgenommen.

1. Wie viele Bewerber gab es insgesamt auf die 2 000 ausgeschrieben Stellen?

Für das Einstellungsverfahren zum 06.08.2018 war eine verbindliche Bewerbung im Zeitraum vom 23.02.2018 bis zum 06.03.2018 erforderlich, um an der ersten Auswahlrunde teilnehmen zu können.

Am Stichtag (06.03.2018) wurden die nachstehend aufgeführten Bewerbungen im Bewerberportal EIS-online verzeichnet. Bis zum Termin der Bewerbung auf konkrete Stellen ab dem 24.04.2018 hat sich die Anzahl der Bewerbungen geringfügig verändert Gründe hierfür waren u. a. beispielsweise eine Rücknahme der Bewerbung oder unvollständige Bewerbungsunterlagen.

Bewerbungen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg - sind in der nachstehenden Auflistung nicht aufgeführt, da sie im Rahmen der ersten Auswahlrunde keine Berücksichtigung finden können.

Lehramt

GS

GH

GHR

SOP

RS

HR

GY

BBS

Gesamt

417

61

168

178

70

206

1.131

25

2.256

Stand: 07.03.2018

Als die konkreten Stellen am 24.04.2018 ausgeschrieben wurden, standen geringfügig mehr Bewerberinnen und Bewerber als Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Es war dennoch nicht möglich, alle Stellen zu besetzen. Regelmäßig liegen bei Einstellungsverfahren nicht für alle Stellen Bewerbungen vor. Das Bewerberverhalten führt dazu, dass in bestimmten Regionen und für bestimmte Schulformen sowie für bestimmte Fächer die Stellen nur schwer oder nicht besetzbar sind. So werden im Ergebnis konkrete Stellenangebote von Bewerberinnen oder Bewerbern im Einzelfall abgelehnt und es wird ggf. ein Vertretungsvertrag oder eine längere Wartezeit vorgezogen.

In der ersten Auswahlrunde dieses Einstellungsverfahrens sind infolgedessen 358 Stellen ohne Bewerbung geblieben.

2. Wie viele Bewerber haben in Niedersachsen keine Stelle bekommen (bitte mit Angabe der Lehrbefähigung/Schulform)?

Mit aktuellem Stand vom 16.08.2018 stehen bei derzeit noch 143 unbesetzten Stellen insgesamt 410 aktive Bewerbungen von voll ausgebildeten Lehrkräften für eine Planstelle zur Verfügung. Davon haben 272 Bewerberinnen und Bewerber sich erstmalig in 2018 beworben.

Lehramt

GS

GH

GHR

SOP

RS

HR

GY

BBS

Gesamt

15

18

40

8

11

8

292

18

410

Stand: 15.08.2018

Zusätzlich liegen 1.374 aktive Bewerbungen von Personen vor, die nicht über eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung verfügen (sog. Quereinstieg). Die Bewerbungsfähigkeit dieses Personenkreises wird endgültig erst bei einer konkret vorgesehenen Stellenbesetzung geprüft.

Trotz intensiver Kontaktaufnahme der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde mit den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern konnten aufgrund des Bewerberverhaltens (vgl. Antwort zu Frage 1) nicht alle Stellen besetzt werden, wenngleich in nicht wenigen Fällen noch Erfolge erzielt werden konnten und immer noch erzielt werden. Im Einzelfall können Stellenbesetzung noch bis zum Jahresende vorgenommen werden.

3. Wie viele der eingestellten Bewerber waren zuvor als Vertretungslehrkräfte mit befristetem Arbeitsvertrag beim Land Niedersachsen angestellt?

Die Daten zur Beantwortung der Fragestellung werden erst vorliegen, wenn alle realisierten Einstellungen im Personalmanagementverfahren (PMV) erfasst sind. Diese Auswertung kann daher erst im September 2018 erfolgen.

Es ist allerdings aufgrund der im Fachverfahren EIS vorliegenden Daten möglich zu ermitteln, wie viele von den für eine unbefristete Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst ausgewählten Lehrkräften im Laufe des Kalenderjahres 2018 einen (befristeten) Vertrag an einer niedersächsischen Schule hatten. Unter diese rund 220 Tarifbeschäftigungen fallen sowohl Vertretungsverträge als unter anderem auch Verträge für Sprachförderung, Verträge an kirchlichen Schulen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

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