LT August-Plenum TOP 24: Schriftliche Antwort auf die mündl. Anfrage Nr. 30 "Unbesetzte Schulleiterstellen in der Wesermarsch"
Abgeordnete Horst Kortlang, Björn Försterling, Susanne Victoria Schütz und Sylvia Bruns (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Die Schulleiterstellen an den Gymnasien Nordenham und Brake sowie an den Berufsbildenden Schulen in der Wesermarsch (Standorte Brake, Nordenham und Elsfleth) sind allesamt seit einem Jahr unbesetzt. Alle drei Stellen sind durch Eintritt der vorherigen Stelleninhaber in den Ruhestand vakant geworden. Das Freiwerden der Stellen war also abzusehen. Dennoch sind die Stellen bis heute unbesetzt:
Vorbemerkung der Landesregierung
Wiederzubesetzende Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen werden - sofern möglich - etwa zehn bis zwölf Monate vor der zu erwartenden Vakanz im monatlich erscheinenden Schulverwaltungsblatt (SVBl) landesweit ausgeschrieben sowie auf der Homepage des Kultusministeriums bekanntgegeben. Für die Besetzung der Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien und Gesamtschulen sowie an berufsbildenden Schulen ist das Kultusministerium zuständig; für die Besetzung von entsprechenden Stellen an den übrigen Schulformen die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB). Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zehn bis zwölf Monate. Dieser Zeitraum kann in Ausnahmefällen überschritten werden. Diese können insbesondere sein:
- Verlangen einer zweiten Ausschreibung durch die Gleichstellungsbeauftragte gem. § 11 Abs. 2 Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz, wenn das Bewerberfeld ausschließlich aus dem überrepräsentierten Geschlecht besteht,
- andere Konstellationen, die unter Umständen eine erneute Ausschreibung erforderlich machen ( z. B. „Hausbewerberklausel“ gemäß § 45 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz),
- Rechtsstreitigkeiten,
- Rückzug von Bewerbungen.
1. Aus welchem Grund sind die drei vakanten Stellen bisher unbesetzt?
Die Wiederbesetzung des Dienstpostens der Schulleiterin/ des Schulleiters am Gymnasium Nordenham wurde zum 01.08.2017 im SVBl 09/ 2016 ordnungsgemäß ausgeschrieben und führte zu zwei geeigneten Bewerbungen. Aufgrund einer Konkurrentenklage vor dem Verwaltungsgericht sowie dem Oberverwaltungsgericht (OVG) konnte der Dienstposten bislang nicht besetzt werden. Nachdem das OVG unlängst in der Angelegenheit entschieden hat, wird in Kürze über die Besetzung entscheiden.
Die Stelle der Schulleiterin/ des Schulleiters am Gymnasium Brake wurde zum 01.02.2019 ausgeschrieben. Der bisherige Stelleninhaber wird zu diesem Zeitpunkt nach einer längeren Phase des Ausgleiches seines Arbeitszeitkontos in den Ruhestand versetzt werden. Eine Besetzung zum 01.02.2019 wird angestrebt.
Der Schulleitungsdienstposten an den Berufsbildenden Schulen Wesermarsch wurde am 10.08.2018 besetzt. Die Besetzung hatte sich aufgrund einer Konkurrentenklage verzögert, da im Falle anhängiger Rechtsstreitigkeiten durch die Schulverwaltung keine abschließenden Entscheidungen in der Sache getroffen werden und somit eine Dienstpostenbesetzung nicht erfolgen kann.
2. Was unternimmt die Landesregierung, um die vakanten Stellen schnellstmöglich zu besetzen?
Auf die Vorbemerkungen der Landesregierung sowie die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen.
3. Welche Unterstützung erhalten die Schulen und die kommissarischen Schulleitungen seitens der Landesregierung?
Wenn eine Lehrkraft, in der Regel die ständige Vertreterin/ der ständige Vertreter, die Schulleiterin oder den Schulleiter länger als vier Wochen ununterbrochen vertritt, erhält sie oder er gemäß § 12 Abs 3 der Arbeitszeitverordnung die Anrechnungsstunden, die der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter zustehen. Damit ist gewährleistet, dass der Schule genügend Leitungszeit zur Verfügung steht. Die Einrichtung der ständigen Vertretung sieht regelmäßig vor, dass die ständige Vertreterin bzw. der ständige Vertreter die abwesende Schulleitung auch bei längerer Abwesenheit vertritt.
Die Anrechnungsstunden für die Schulleitung können zur unterrichtlichen Entlastung der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters und der Koordinatorinnen und Koordinatoren genutzt werden. Die Leitungsaufgaben werden dadurch übergangsweise „auf mehrere Schultern verlagert“.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.08.2018