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Zweite Fremdsprache im 11. Schuljahrgang grundsätzlich verpflichtend und mehr Spielraum für Schulen – Verordnung über gymnasiale Oberstufe in der Anhörung

Grundsätzlich soll die Belegung von zwei Fremdsprachen im 11. Schuljahrgang (Einführungsphase) an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen verpflichtend bleiben. Das sieht der angepasste Entwurf des Niedersächsischen Kultusministeriums für die „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)“ vor. Zusätzlich erhalten die Schulen Spielraum, um abweichend von der grundsätzlichen Belegungsverpflichtung einer zweiten Fremdsprache eine Alternative als Wahlpflichtangebot einzurichten. Hierüber müsste der Schulvorstand entscheiden. Der Verordnungsentwurf befindet sich bis zum 14.3.2016 in der öffentlichen Anhörung.


„Angesichts der Bedeutung der Fremdsprachen und vor dem Hintergrund des von den Schulen verbindlich anzubietenden sprachlichen Profils in der Qualifikationsphase wird die zweite Pflichtfremdsprache in jedem Fall auch künftig fester Bestandteil der Stundentafel der Einführungsphase bleiben. Gleichzeitig können sich Schülerinnen und Schüler, die bereits im 11. Schuljahrgang wissen, dass sie ein anderes Profil in der Qualifikationsphase anwählen möchten, dann schon in der Einführungsphase durch das zusätzliche Wahlpflichtangebot intensiv auf die entsprechenden Schwerpunktfächer vorbereiten. Ich halte das für eine gute Lösung, die allen Anliegen gerecht wird“, erklärt hierzu die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.


Im bundesweiten Vergleich liegt Niedersachsen in der Summe der Stunden für die zweite Fremdsprache mit der vorgeschlagenen Regelung weit vorne. Die KMK-Regelung geht zudem von einer Mindestbelegungszeit von vier Jahren für die zweite Fremdsprache aus. „In Niedersachsen sind mindestens fünf Jahre verpflichtend, selbst wenn die Schule von der abweichenden Regelung Gebrauch macht. Es gibt keinen Zweifel, dass wir dem Erlernen der zweiten Fremdsprache eine hohe Priorität einräumen. Die zweite Fremdsprache ist und bleibt ein zentraler Bestandteil der gymnasialen Bildung in Niedersachsen“, unterstreicht Heiligenstadt.


In einem ersten Verordnungsentwurf war geplant, die zweite Pflichtfremdsprache in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe als ausnahmslos verpflichtend vorzusehen. Nach Hinweisen in der Anhörung, bei der zu dieser Frage sehr unterschiedliche Positionen eingenommen wurden, wurde der entsprechende § 8 der „Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO)“ angepasst. Dies erfolgte im Zuge der Umstellung auf einen neuen dreizehnjährigen Bildungsgang an Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen („G9“). Im Juni 2015 hatte der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz verabschiedet und damit unter anderem das so genannte „Turbo-Abi“ abgeschafft. Seit dem Schuljahr 2015/2016 haben die Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 5 bis 8 wieder mehr Zeit zum Leben und Lernen: Die Schulzeit wird gestreckt, aber nicht mehr Stoff in die Lehrpläne gepackt. Somit bleibt mehr Zeit, um jede Schülerin und jeden Schüler besser individuell zu fördern und den Übergang von der Schule in das Studium oder den Beruf intensiver zu begleiten.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2016

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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