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Zukunft der Beruflichen Orientierung in Niedersachsen: Kultusministerin Hamburg stellt Ergebnisse der Evaluation des BO-Erlasses vor


Kultusministerin Julia Willie Hamburg hat am heutigen Donnerstag die Ergebnisse der Evaluation des aktuellen BO-Erlasses vorgestellt. Im Rahmen einer Fachtagung, zu der das Bündnis Duale Berufsausbildung (BDB) seine Partnerinnen und Partner eingeladen hatte, stellte die Ministerin die zentralen Erkenntnisse der Online-Befragung vor, die das Kultusministerium gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) im Herbst 2023 durchgeführt hatte. Fast 4.000 Personen nahmen an der Umfrage teil, darunter mehr als 1.400 Unternehmen vorrangig aus dem Handwerk und dem Bereich der IHK, aber auch schulisches Personal, die Bundesagentur für Arbeit, Kammern und Verbände sowie Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler.

Die Befragung zeigt, dass der aktuelle Erlass zur Beruflichen Orientierung (BO) aus dem Jahr 2018 auf große Zustimmung trifft und eine solide Grundlage für die BO-Arbeit an Schulen bildet. Zugleich wird aber auch deutlich, dass an einigen Stellen nachgeschärft werden muss. So erfolgt nach Ansicht der Teilnehmenden die Dokumentation der eigenen Beruflichen Orientierung durch die Schülerinnen und Schüler nur unzureichend. Hier wünschen sich Schulen mehr Verbindlichkeit und Sinnhaftigkeit. Außerdem sprechen sich alle Befragungsgruppen deutlich für ein weiteres verpflichtendes Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I aus. Auch der Wunsch nach einer stärkeren Kooperation zwischen den berufsbildenden Schulen und den Gymnasien war wesentlicher Bestandteil der eingegangenen Rückmeldungen.

Kultusministerin Hamburg kommentiert die Ergebnisse wie folgt: „Mit der Auswertung der Evaluation haben wir nun ein gutes Fundament, um den Erlass neu aufzustellen und die Angebote der Berufsorientierung weiterzuentwickeln. Dafür danke ich allen, die mitgemacht haben, und lade dazu ein, sich an der Debatte zu beteiligen. Dass viele junge Menschen nach Abschluss der Schulzeit sagen, sie wissen nicht, was sie machen sollen, kann uns nicht zufriedenstellen. Auch sehen wir, dass vielfach das Matching nicht stimmt – es also Ausbildungsinteressierte und offene Ausbildungsstellen gibt, aber diese nicht zusammenfinden oder passen. Berufsorientierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe – insofern ist es wichtig, die vielfältigen Aktivitäten sinnvoll zu bündeln und für die Jugendlichen zu verzahnen.“

Aufbauend auf den Ergebnissen der Evaluation ergeben sich insgesamt neun Themenbereiche, an denen nun weitergearbeitet werden soll:

  • Schuleigene BO-Konzepte und Beginn der BO-Maßnahmen
  • BO-Verantwortliche an den Schulen
  • Dokumentation der Beruflichen Orientierung
  • Freiräume für Berufsorientierungsangebote/Praktikum
  • Erziehungsberechtigte und Berufliche Orientierung
  • Kompetenzfeststellungsverfahren
  • Bausteine der Beruflichen Orientierung und unterschiedliche Angebotsformen
  • Berufliche Orientierung an berufsbildenden Schulen

Künftig sollen diese Themenbereiche in Tagungen, Treffen und Schalten vertiefend erörtert und zu Vorschlägen zur Neufassung des BO-Erlasses weiterentwickelt werden. Der neue Erlass soll dann zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

Hintergrund:

Mit dem im September 2018 neu gefassten Erlass zur Beruflichen Orientierung an allgemein bildenden Schulen sollen Niedersachsens Schülerinnen und Schüler noch besser auf ihren Weg nach der Schule vorbereitet werden. Dies gilt für alle weiterführenden Schulformen der allgemein bildenden Schulen. Durch die Stärkung und den Ausbau der Beruflichen Orientierung sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, fundierte Berufswahlentscheidungen zu treffen.

Der Erlass sieht u. a. mindestens 25 Praxistage an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen vor. Die Praxistage können für Schülerbetriebspraktika sowie für vielfältige berufsorientierende Maßnahmen genutzt werden, z.B. für Kompetenzfeststellungsverfahren, die Teilnahme am Zukunftstag, für berufspraktische Projekte, die Arbeit in Schülerfirmen, für Besuche von berufsbildenden Schulen oder Hochschulinformationstage und für die Bewerbungstrainings. Um die Aufgaben in der Beruflichen Orientierung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, haben die Schulen Konzepte zur Umsetzung der Beruflichen Orientierung unter Einbeziehung außerschulischer Partnerinnen und Partner erarbeitet.

Der aktuelle Erlass ist bis Ende des Jahres 2025 gültig.


Kultusministerin Hamburg am Rednerpult in grünem Anzug   Bildrechte: MK/Felix Thiel
Kultusministerin Hamburg stellt Ergebnisse der Evaluation des BO-Erlasses vor
Portrait einer Frau   Bildrechte: MK-Nds/Brauers

Julia Willie Hamburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2024

Ansprechpartner/in:
Felix Thiel

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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