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Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen“: Modellregionen stehen fest


Das vom Niedersächsischen Kultusministerium initiierte Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen“ geht in die konkrete Umsetzung. Ziel ist es, in landesweit fünf Modellregionen beispielhaft Maßnahmen zu erproben, um die Attraktivität der Haupt-, Real- und Oberschulen zu steigern. Als Modellregionen sind Salzgitter, Heidekreis, Holzminden, Nienburg sowie Wilhelmshaven ausgewählt worden. „Die Lehrkräfteversorgung ist besonders in einigen ländlichen Regionen Niedersachsens weiterhin nicht zufriedenstellend. Im Rahmen des Programms können in Zusammenarbeit mit den Schulträgern und bestehenden Bildungsregionen neue Ideen entwickelt, vorhandene Projekte intensiviert und gemeinsam Maßnahmen erprobt werden, um die Gewinnung von Lehrkräften an diesen Schulen zu unterstützen“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Ausgewählt wurden die Modellregionen aufgrund der statistischen Daten der Unterrichtsversorgung an den Haupt-, Real- und Oberschulen in den vergangenen drei Jahren sowie an allen allgemein bildenden Schulen auf Landkreisebene. In den ausgewählten Modellregionen lag die Unterrichtsversorgung unter dem Landesdurchschnitt.

Das Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen“ ist in zwei Bausteinen angelegt. Ein Baustein umfasst die Arbeit in den festgelegten fünf Modellregionen, parallel dazu sollen in einem zweiten Baustein weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sek-I-Schulen im Kultusministerium geprüft und landesweit auf den Weg gebracht werden. Tonne: „Der Baustein ‚Modellregionen‘ im Sonderprogramm Starke Sek-I-Schulen ist kein klassisches Projekt, sondern lebt von der Flexibilität: Das Ziel ist definiert, der Weg - der Maßnahmenkatalog - ist variabel. Um die Schulen aktiv und zielführend einzubinden, soll das Sonderprogramm durch ein agiles Projektmanagement umgesetzt werden.“

In den Modellregionen erprobten die Schulen die vom Kultusministerium angebotenen Basismaßnahmen und können diese Maßnahmen darüber hinaus um eigene Schul-Schwerpunkte erweitern. Folgende Basismaßnahmen sollen an allen Haupt-, Real- und Oberschulen in den Modellregionen umgesetzt werden:

  • Einzelfallprüfungen für die Zahlung von Personalgewinnungszuschlägen für die Besetzung von Stellen an den Haupt-, Real- und Oberschulen in den Modellregionen

  • Einzelfallprüfungen für die Zusage der Umzugskostenvergütung für neu eingestellte Lehrkräfte an diesen Schulen

  • Angebot an Gymnasiallehrkräfte, die sich für drei Jahre verpflichten an einer Haupt-, Real- oder Oberschule in den Modellregionen zu unterrichten, im Gegenzug eine Stelle an einem Gymnasium zu erhalten

  • Schaffung weiterer schulischer Beförderungsstellen bzw. Zulagen für Lehrkräfte an den Sek-I-Schulen

Jede Schule kann darüber hinaus eigene Schwerpunkte entwickeln und diese mit Unterstützung durch das Beratungs- und Unterstützungssystem der NLSchB oder des NLQ im Programmzeitraum umsetzen. Auch hier ist das Ziel, diese Maßnahmen bei Eignung landesweit zu implementieren. Die Maßnahmen im Rahmen der Schul-Schwerpunkte können von den Schulen laufend in das Programm eingebracht werden – beginnend ab 1.2.2020. Die Schulen entscheiden selbst, an welchen Schwerpunkten sie arbeiten wollen. Beispiele dafür können die Erprobung von Distanzlernen oder des Einsatzes für Fachexpertinnen und Fachexperten im Unterricht oder auch die Erprobung besonderer pädagogischer Freiräume sein, jeweils mit dem Ziel, die Attraktivität der pädagogischen Arbeit zu erhöhen. Darüber hinaus baut das Sonderprogramm in einer zweiten Säule auf landesweiten Maßnahmen auf, um die Unterrichtsversorgung in ländlichen Regionen weiter zu verbessern. Diese können folgenden Bereichen zugeordnet sein:

I. Personalressourcen erweitern

II. Attraktivitätssteigerung in Eigenverantwortung der Schule

III. Zusammenarbeit / Kooperationen

IV. Evaluation / Beratung und Unterstützung

V. Inklusion

VI. pädagogische Handlungsspielräume

Diese Maßnahmen werden durch die Ideen aus den Schulen der Modellregionen ergänzt und auf ihre Machbarkeit geprüft. Ziel ist es, diese Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen – ggf. zunächst in den Modellregionen, später dann auch landesweit.

Das Programm startet am 1. Februar 2020, die Teilnahme ist ein freiwilliges Angebot an die Schulen in einer Modellregion. Demnächst erhalten die Schulen weitere Informationen zum Anmeldeverfahren, welches bis zum 28.02.2020 läuft.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2020

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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