Rede Kultusministerin Hamburg Landtag zu TOP 31 - Planungssicherheit Ganztag
Zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Planungssicherheit für Schulen und Schulträger – Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes verlässlich ausgestalten, LT-Drs. 19/07487
- Es gilt das gesprochene Wort –
Anrede,
ich kann Ihnen versichern, dass das Land alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft und große Anstrengungen unternimmt, um unsere Schulen und Kommunen bei der Organisation und Finanzierung des Ganztagsbetriebes im Rahmen der Einführung des Rechtsanspruchs für Kinder im Grundschulalter zu unterstützen. Dies belegen u. a. die zahlreichen bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen:
So statten wir die Schulen bedarfsgerecht – d. h. auf der Grundlage der am Ganztagsbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und Schüler – mit einem sog. Zusatzbedarf in Form von Lehrkräftestunden aus. Dabei sieht der sog. Klassenbildungserlass in der aktuell geltenden Fassung die Faktoren 0,1 bis 0,4 für die Teilnahme an der Ganztagsgrundschule an einem, zwei, drei sowie an mehr als drei Tagen vor. Diesen Erlass beabsichtigen wir zum 01.08.2026 zu ändern und mit Blick auf das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) anzupassen. Zur Ermittlung des Ganztagszusatzbedarfes im Primarbereich ist dann die Erweiterung um einen Faktor für die Teilnahme an fünf Tagen (sog. Faktor 0,5) geplant. Analog zur Umsetzung des Rechtsanspruchs wird diese Regelung jahrgangsweise aufsteigend – d. h. beginnend mit Jahrgang 1 im Schuljahr 2026/27 – eingeführt.
Um Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir diese Absichtserklärung bereits an verschiedenen Stellen im Land sowie auch gegenüber den RLSB kommuniziert – so kann eine entsprechende Beratung der Schulen sachgerecht erfolgen. Darüber hinaus stehen diese Hinweise auch in den FAQ auf dem Bildungsportal zum Abruf bereit.
Ebenso werden wir es auch weiterhin ermöglichen, den zugewiesenen ganztagsspezifischen Zusatzbedarf flexibel zu kapitalisieren bzw. in ein Budget umzuwandeln. So kann der Einsatz von pädagogischen Fachkräften oder Kooperationspartnerinnen und -partnern in außerunterrichtlichen Angeboten der Ganztagsschule eingeführt, fortgeführt oder ausgebaut werden.
Der Erlass „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ bietet mit den aufgeführten Qualitätsmerkmalen seit vielen Jahren eine gute Grundlage für eine qualitativ hochwertige Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote. Und auch die Neufassung des Erlasses stellt die pädagogische Organisation, Ausgestaltung und Umsetzung der Ganztagsschule in den Mittelpunkt.
Im Hinblick auf die Bearbeitung der Anträge, die im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau gestellt werden, sind die RLSB als zuständige Bewilligungsbehörden angehalten, ihre Ermessensspielräume zu nutzen.
Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Fristen des Investitionsprogramms um zwei Jahre verlängert werden. Dies wurde im Sommer zunächst im Ganztagsfinanzhilfegesetz (GaFinHG) verankert und vor einigen Wochen auch mit der Änderungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern umgesetzt. Ich habe diese für Niedersachsen bereits unterschrieben. Da sie sogleich bilateral gilt und wir nicht von den Zustimmungsprozessen in den anderen Ländern abhängig sind, wurde unverzüglich auch die niedersächsische Richtlinie angepasst und mit allen Beteiligten abgestimmt. Ich hoffe sehr, dass der Bund der geänderten Fassung in Kürze zustimmen wird. Mit der Fristverlängerung schaffen wir insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen eine erhebliche Planungssicherheit für die Kommunen.
Alle sonstigen Rahmenbedingungen bleiben in der aktuellen Form bestehen und sind den Zuwendungsempfängern bekannt.
Dass wir die Sorgen der Kommunen ernst nehmen, zeigen unsere regelmäßigen Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden. In enger Abstimmung haben wir eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die die Kommunen bei der Ferienbetreuung deutlich entlastet, indem bestehende Ferienangebote als rechtsanspruchserfüllend anerkannt werden – ohne Qualitätsverlust, aber mit mehr Flexibilität vor Ort. Ich bin zuversichtlich, dass auch der Bundestag hierzu kurzfristig eine Entscheidung herbeiführen wird.
Abschließend möchte ich noch auf die von der Landesregierung beschlossene Wertgrenzenverordnung hinweisen. Schulen können künftig Leistungen bis 100.000 Euro direkt vergeben – ohne aufwändige Ausschreibungen. Auch das erleichtert die Gestaltung des Ganztags erheblich.
Anrede,
Sie können also sicher sein, dass wir nicht nachlassen werden, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gemeinsam mit allen Beteiligten sowohl in organisatorischer als auch finanzieller Hinsicht verlässlich und auskömmlich zu gestalten. Wir werden weiter daran arbeiten, den eingeschlagenen Weg erfolgreich fortzusetzen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Julia Willie Hamburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.11.2025
Ansprechpartner/in:
Ulrich Schubert

