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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 3-7 der Landtagssitzung am 27.02.2019: Frühkindliche Bildung/Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern bekämpfen



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

Teilhabe und Qualität in der frühkindlichen Bildung zu stärken, ist ein zentrales bildungspolitisches Anliegen der Landesregierung. Wir tun dies in einem Dreiklang:

  1. Wir haben die Gebührenfreiheit im Kindergarten eingeführt.

  2. Wir verbessern nachhaltig die Qualität in der frühkindlichen Bildung.

  3. Und wir arbeiten intensiv daran, die Attraktivität der Erzieherausbildung weiter zu steigern, um auch in Zukunft noch mehr und ausreichend gut qualifizierte Fachkräfte für die Arbeit in unseren Kindertagesstätten gewinnen zu können.

Anrede,

der zentrale Baustein frühkindlicher Bildung ist der Zugang. Jedes Kind muss Zugang zu vorschulischen Bildungseinrichtungen bekommen – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es war mir deshalb ein wichtiges Anliegen, die im Koalitionsvertrag von SPD und CDU vereinbarte Gebührenfreiheit für alle Kinder über 3 Jahren schnell umzusetzen. Teilhabe muss für jedes einzelne Kind gelten und wir tragen die Gewähr durch die Beitragsfreiheit dafür.

Anrede,

der zweite, mir sehr wichtige Baustein ist die Qualität der frühkindlichen Bildung. Wir benötigen gut ausgebildete und professionell arbeitende Fachkräfte, diese müssen zugleich gute Rahmenbedingungen haben, um ihren vielfältigen Bildungsaufgaben gerecht zu werden. Wir haben daher von Anfang an betont: Gebührenfreiheit und weitere Qualitätsverbesserungen sind für uns kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als auch.

Mit der Förderrichtlinie QuiK haben wir bereits einen Beitrag zur Steigerung der Qualität in Kindertagesstätten geleistet. Mit 60 Millionen Euro jährlich verbessern (verstetigt) wir den Betreuungsschlüssel für die 3-6-jährigen Kinder. Durch die Beschäftigung zusätzlicher Fach- und Betreuungskräfte haben wir de facto den Einstieg in die dritte Kraft in Kindergartengruppen vollzogen.

Gleichzeitig gelingt es uns mit Quik, die Qualität zu steigern, indem wir Einführungskurse für Zusatzkräfte in Kindertagesstätten finanzieren. Daran gilt es mit dem Gute-Kita-Gesetz anzuknüpfen.

Ein weiterer wichtiger Punkt:

Die zentrale Bildungsaufgabe Sprachförderung im Vorschulalter ist inhaltlich und finanziell gestärkt worden: Für die vorschulische Sprachförderung und über die Sprachförderrichtlinie werden seit letztem Jahr insgesamt 32,5 Millionen Euro pro Jahr gesetzlich abgesichert zur Verfügung gestellt. Hiervon können zusätzliches Personal und Qualifizierungsmaßnahmen für den Bereich Sprachbildung und Sprachförderung von den Trägern finanziert werden.

Das Zusammenspiel von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen fördern wir zudem durch die Richtlinie „Brücke“ mit 10 Millionen Euro. Es soll kreativ und kindgerecht kooperiert werden. Das ist pädagogisch wichtig, aber auch für eine nachhaltige Qualitätssteigerung in der Zusammenarbeit entscheidend. Beeindruckende Beispiele aus ganz Niedersachsen sind zu sehen. Hier wird eine tolle Arbeit geleistet, die wir mit diesem Förderprogramm stärken können.

Anrede,

der dritte Baustein betrifft die ausreichende Versorgung mit gut ausgebildeten Fachkräften. Für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels brauchen wir dringend mehr Fachkräfte.

In Anbetracht des anhaltend steigenden Fachkräftebedarfs gilt es, die Attraktivität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung weiter zu steigern. Dafür legen wir sinnvolle ergänzende Modelle zur regulären Ausbildung vor. Ziel ist es, zusätzliche Zielgruppen und Personen für das Arbeitsfeld zu gewinnen. Gleichzeitig werden wir die Multiprofessionalität in den Kindertagesstätten ausbauen, um mehr Unterstützung und Bereicherung für die wertvolle Bildungs- und Betreuungsarbeit vor Ort zu erreichen.

Mit unserem Niedersachsenplan „Mehr Fachkräfte für die Kita!“ werden wir das Berufsfeld der Erzieherin und des Erziehers für zusätzliche Zielgruppen attraktiver machen und die Ausbildungsstruktur – unter Beibehaltung der aktuellen Qualitätsstandards – sinnvoll ergänzend weiterentwickeln - und das schon zum kommenden Schuljahr 2019/2020.

Wir sind auf dem richtigen Weg, gleichzeitig lassen wir in unseren Anstrengungen nicht nach. Der Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ist schon jetzt in Niedersachsen ein attraktiver Beruf. Mehr als 14.000 junge Menschen befinden sich gegenwärtig (SJ 2017/2018) in der Ausbildung. Das ist ein historischer Höchststand.

Die im Entschließungsantrag von SPD und CDU enthaltenen Maßnahmenpakete für die Ausbildung sind daher absolut richtig und wichtig:

  • die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten in den sozialpädagogischen Bildungsgängen. Diese Zielsetzung ist bereits in diesem Schuljahr erfüllt, indem wir 600 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen haben,

  • die Einführung der Schulgeldfreiheit. Hierfür stellen wir im Mipla-Zeitraum bis 2022 insgesamt 16,4 Millionen Euro zur Verfügung,

  • die umfassende Anerkennung beruflicher Vorerfahrung für den Berufszugang und

  • die Schaffung verkürzter Ausbildungswege und Quereinstiege.

Diese und noch weitere Maßnahmen sind im Rahmen des Niedersachsenplans berücksichtigt und werden ab dem kommenden Schuljahr, also bereits in diesem Jahr, auch umgesetzt. Dies ist ein großer Schritt nach vorne.


Wir ermöglichen

  • angemessene Vergütungsmöglichkeiten während der berufsbegleitenden Ausbildung, um die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher konkurrenzfähig zu gestalten,

  • die Ausbildung über BAföG und Aufstiegsförderung zu finanzieren und führen die Schulgeldfreiheit ein,

  • für zusätzlich geschaffene Schul- und Ausbildungsplätze mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen.

Anrede,

die zunehmende Bedeutung der frühkindlichen Bildung lässt sich auch an den deutlich gestiegenen Ressourcen abbilden. Von 483 Millionen Euro im Jahre 2012 haben sich die Mittel im Haushaltsjahr 2019 auf rund 1,22 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Diese Ausgaben werden auch in den nächsten Jahren weiter aufwachsen.

Es hilft uns in unseren Anstrengungen sehr, dass Bundesrat und Bundestag am 14.12.2018 das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ – kurz: das Gute-Kita-Gesetz – verabschiedet haben.

Wir sind mitten in den Gesprächen zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Niedersachsen. Dies wird im engen Dialog mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Sozialpartnern geschehen, mit denen wir in laufenden Gesprächen stehen, wie auch mit dem Bund zum Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung.

Es ist mir ein großes Anliegen, die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes partizipativ auf den Weg zu bringen und Wünsche und Anliegen, wie weiter in die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung investiert werden kann, konstruktiv aufzugreifen. Wir werden dieses Thema daher in den Fokus unseres nächsten Forums Frühkindliche Bildung Anfang März stellen.

Im dann folgenden Verlauf haben wir uns über Mittel und Wege zu verständigen, um Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, Erhöhungen von Verfügungs- und Leitungszeiten sowie die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege zu erreichen.

Wir haben die Weichen für die Zukunft der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen gut gestellt und werden weitere substanzielle Verbesserungen von Qualität und Teilhabe auf den Weg bringen.

Ich danke für die Unterstützung und Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2019

Ansprechpartner/in:
Jasmin Schönberger

Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 0511 120 7198

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