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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 33 der Landtagssitzung am 12.09.2019 Große Anfrage „Welche Unterrichtsversorgung ist notwendig für eine gute Qualität der Schulen?“

- Fraktion B´90/Die Grünen - Drs. 18/2438, Antwort der Landesregierung - Drs.18/3870



Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

es ist wichtig, dass wir uns regelmäßig vergewissern, was gute Schule ausmacht und wie wir unsere Schulen mit Lehrkräften und weiteren Ressourcen versorgen, damit sie im Sinne unseres gemeinsamen Zieles – einer guten Bildung und Erziehung unserer Kinder, und zwar für jedes einzelne Kind – gut arbeiten können.

Wir wollen, dass die Schülerinnen und Schüler unter Ausbildung aller in ihnen angelegten Möglichkeiten und Fähigkeiten sich so entwickeln können, dass sie an unserer Gesellschaft teilhaben können.

Hierfür sind die Rahmenbedingungen an unseren Schulen immer wieder anzupassen und weiterzuentwickeln. Bildungspolitik ist ein stetiger Prozess!

Anrede,

es ist sicherlich zu kurz gegriffen, wenn man die Qualität von Schule allein am rechnerischen Unterrichtsversorgungswert festmacht und sich dabei nur auf den Quotienten von Lehrkräfte-Ist-Stunden im Vergleich zu Lehrkräfte-Soll-Stunden bezieht.

Im Forum Eigenverantwortliche Schule diskutieren wir daher gemeinsam mit den Lehrerverbänden und -gewerkschaften über die Entwicklung von Indikatoren für eine qualitätsorientierte Schulstatistik. Allgemein gesagt steht dahinter die Frage, was die Qualität von Schule eigentlich ausmacht.

Nach aktuellem Stand ist durchweg ein höherer Differenzierungsgrad der verschiedenen Daten gewünscht. Ich halte eine generell andere, adressatengerechtere Art der Darstellung der statistischen Daten und Indikatoren für notwendig. In einem ersten Schritt habe ich daher veranlasst, dass die übliche Statistikbroschüre genau in diesem Sinn weiterwickelt wird.

Anrede,

um der einzelnen Schule gerecht zu werden, müssen die jeweiligen besonderen und oft sehr unterschiedlichen Bedingungen mit betrachtet werden.

Um diesen Bedingungen gerecht werden zu können, sind im Klassenbildungserlass Zusatzbedarfe festgelegt, mit denen die konkrete Bildungsarbeit der einzelnen Schule durch zusätzliche Stundenzuweisungen unterstützt wird.

Es ist das übergeordnete Ziel der Landesregierung, eine landesweit ausgewogene und bedarfsgerechte Unterrichtsversorgung mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften für alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen zu erreichen. Von diesem Grundsatz weichen wir auch nicht ab, gleichwohl benötigen wir auch flexible kurzfristige Lösungen.

Die Versorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen mit Lehrkräften stellt aktuell bundesweit eine besondere Herausforderung dar, da es für viele Lehrämter zu wenige grundständig ausgebildete Lehrkräfte gibt. Besonders groß ist die Herausforderung gegenwärtig mit Blick auf Lehrkräfte mit dem Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie mit dem Lehramt für Sonderpädagogik.

Aber bereits seit 2016 hat die Landesregierung daher umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Lehrkräfteversorgung in Niedersachsen zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Aktuell habe ich mit Blick auf das neue Schuljahr das Sonderprogramm „Starke Sek I-Schulen“ vorgestellt, im Rahmen dessen besondere Unterstützungsmaßnahmen insbesondere für diese Schulen und modellhaft für ausgewählte Regionen erarbeitet werden.

Personalplanung ist dabei ein kontinuierlicher und dauerhafter Prozess, der sich nicht nur auf die Einstellungstermine eines jeden Jahres bezieht, sondern natürlich auch auf kurzfristige Versorgungsveränderungen an Schulen reagiert. Genau das passiert auch!

Anrede,

kommen wir zurück zur Berechnung des statistischen Wertes der Unterrichtsversorgung.

Die Lehrkräfte-Soll-Stunden setzen sich aus Pflichtstunden, Poolstunden und Stunden für die bereits erwähnten Zusatzbedarfe zusammen. Im Schuljahr 2018/2019 betrug der Anteil der Zusatzbedarfe rund 19 Prozent an den Sollstunden. Hiervon entfallen rund 42 Prozent auf die Inklusion und ca. 35 Prozent auf den Ganztag. Diese Daten bilden sich ab in dem jeweiligen Wert der Lehrkräfte-Soll-Stunden pro Schülerin oder Schüler in den verschiedenen Schulformen. Der durchschnittliche Wert hat sich seit 2012 von 1,5 auf 1,7 Lehrkräfte-Stunden pro Schülerin bzw. Schüler erhöht. Diese Relationen sind je nach Schulform sehr unterschiedlich, belegen aber eine stetige Verbesserung der Situation, wobei niemand behauptet, man sei am Ziel angelangt.

Die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen hat sich zuletzt positiv entwickelt und für das Schuljahr 2018/19 einen Wert von 99,4 Prozent erreicht. Damit ist die Erteilung des Pflichtunterrichts gesichert und auch die anerkannten Zusatzbedarfe der Schulen sind bis auf wenige Ausnahmen mit Lehrkräfte-Ist-Stunden hinterlegt und können erteilt werden. Auf dieser Entwicklung dürfen wir uns aber natürlich nicht ausruhen, da die Bedingungen an vielen Schulen noch zu herausfordernd sind.

Anrede,

für Niedersachsen lässt sich die Entwicklung folgendermaßen darstellen:

  • Das Land hat in den zurückliegenden Einstellungsverfahren und im aktuellen Verfahren jeweils deutlich mehr neue Lehrkräfte eingestellt als dauerhaft aus dem Dienst ausgeschieden sind und damit einen neuen Höchststand mit rd. 68.500 hauptamtlichen und hauptberuflichen Lehrkräften an den allgemein bildenden Schulen erreicht; alleine in 2019 haben wir rund 800 Lehrkräfte mehr eingestellt, als ausgeschieden sind. Das ist ein richtig gutes Ergebnis. Dadurch werden wir die Unterrichtsversorgung weiter steigern.

  • Infolge des gleichzeitigen Anstiegs der Zusatzbedarfe konnte mit dem Zuwachs in der Anzahl der Lehrkräfte-Ist-Stunden eine Unterrichtsversorgung auf einem hohen Niveau, aber noch knapp unterhalb von 100 Prozent erreicht werden.

Herausforderungen ergeben sich insbesondere durch:


1. den Anstieg der Zusatzbedarfe aufgrund


• der Umstrukturierung und Ausweitung der Ganztagsschule,

• der aufsteigenden Umsetzung der Inklusion im Schulsystem und

• der Notwendigkeit von Sprachfördermaßnahmen.


Die Zusatzbedarfe für die Inklusion an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen sind beispielsweise vom Jahr 2013 auf das 3,7-fache im Jahr 2018 angestiegen.


2. Eine nicht ausreichende Anzahl von Bewerbungen von Lehrkräften für die Besetzung der zur Verfügung stehenden besetzbaren Stellen insbesondere an den Schulen des Sekun-darbereichs I (Haupt-, Real-, Oberschulen und dem Sekundarbereich I der Gesamtschulen) ist gleichwohl festzustellen.

3. Das Jahr 2020 bringt besondere Herausforderungen aufgrund der Umstellung der Schul-zeit an den Gymnasien und an den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Ge-samtschulen von „G8“ auf „G9“. Da im Frühjahr 2020 an diesen Schulen Abiturprüfungen in der Regel nicht stattfinden, kommt es zum Schuljahr 2020/2021 zu einem sprunghaften Anstieg der Schülerzahl und damit zu einem „Einstellungspeak“, für den aber auf vielfältige Weise Vorsorge getroffen wurde.

4. Gerade aus dem Bereich der Grund-, Haupt- und Realschulen sowie Oberschulen mussten auch im aktuellen Einstellungsverfahren Stellen an die Gymnasien und Gesamtschulen verlagert werden, um Stellenbesetzungen zu ermöglichen.

Das große Potenzial an Lehrkräften mit gymnasialem Lehramt wurde somit wiederholt genutzt, um Einstellungen insbesondere an den Gymnasien über die Abdeckung der Bedarfe hinaus zu realisieren. Die zusätzlichen Einstellungen an dieser Schulform erfolgten wieder mit der Maßgabe der Unterstützung des Sekundarbereiches I speziell an den Haupt-, Real- und Oberschulen mitAbordnungen. Rund 150 Stellen sind daher mit der Verpflichtung zur Rückabordnung verlagert worden. Allein hieraus resultiert ein Abordnungsvolumen von rund 3.000 Stunden. Ziel der künftigen Einstellungsverfahren ist und bleibt es, durch möglichst bedarfsgerechte Stellenbesetzungen das Ausgleichsvolumen und damit den Abordnungsbedarf zu verringern, aber hier sind wir leider noch nicht so weit wie gewünscht. Die denkbare Alternative, Stellenverlagerungen nicht vorzunehmen und ausgebildete Lehrkräfte nicht einzustellen, ist keine wirkliche Alternative.

Anrede,

für die Neueinstellung von Lehrkräften zum 12.08.2019 standen 1.900 Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Aus den niedersächsischen Studienseminaren war mit ca. 1.600 Absolventinnen und Absolventen zu rechnen, tatsächlich lagen insgesamt deutlich mehr als 2.200 Bewerbungen ohne Berücksichtigung des Quereinstiegs vor. Rund 30 % der Bewerberinnen und Bewerber stammen aus anderen Bundesländern oder sind sogenannte Wiederbewerbende.

Das Land Niedersachsen ist also weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber für Lehrkräfte auch aus anderen Bundesländern.

In keinem Einstellungsverfahren ist dabei eine hundertprozentige Passgenauigkeit von Einstellungsmöglichkeiten und Bewerbenden zu erreichen. Ich habe gestern bereits darauf hingewiesen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen sind einzelne Bewerberinnen und Bewerber nicht bereit, auf ihren Wunschort bzw. ihre Wunschschule zu verzichten. Oder die gewählte Schulform oder Fächerkombination passen nicht zu den Einstellungsbedarfen;
oder aber Schulen und Bewerber stellen im Einzelfall fest, dass sie nicht zueinander passen.

Die Landesschulbehörde hat beispielsweise alle Bewerberinnen bzw. Bewerber mit dem Lehramt an Gymnasien mit Brief vom 16.07.2019 angeschrieben und deutlich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, auch an anderen Schulformen tätig zu werden. Die Bewerberinnen und Bewerber wurden in vielen Fällen auch telefonisch intensiv in diese Richtung beraten. Im Ergebnis erhielt die Landesschulbehörde dennoch oft die Antwort: „Das ist nicht meine Wunschschule“ bzw. „Das ist nicht mein Wunschort, ich lehne das Angebot ab“.

Mit Stand 09.09.2019 haben zum Start des 1. Schulhalbjahres 2019/2020 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen 1.777 neue Lehrkräfte ihren Dienst aufgenommen. Das ist ein wirklich gutes Ergebnis und es geht noch weiter.

Damit werden wir in diesem Jahr die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung voraussichtlich erneut deutlich verbessern. Wir nehmen so eine weitere Etappe auf dem Ziel, die 100-Prozent-Marke zu erreichen. Unsere Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Unterrichtsversorgung zeigen Schritt für Schritt Wirkung.

Wir haben bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich über 350 Lehrkräfte mehr eingestellt, als wir dauerhafte Abgänge verzeichnen (1.770 zu 1.390). Im Kalenderjahr 2019 haben wir damit rund 800 Lehrkräfte mehr eingestellt als in Pension gegangen sind.

Unter den aktuell 1.777 neuen Lehrkräften sind auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit einem Anteil von rund 7,7 Prozent der vorgenommen Einstellungen; im Vorjahr lag dieser Wert bei über 12 Prozent. Niedersachsen ist ein attraktives Land für grundständig ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Andere Bundesländer müssen einen deutlich größeren Anteil im Quereinstieg berücksichtigen, um die Stellen überhaupt besetzen zu können. Gleichwohl werden wir auch in Zukunft ergänzend auf geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger setzen, den Quereinstieg weiter öffnen und dabei gleichzeitig die Rahmenbedingungen verbessern.

Zur Deckung der Bedarfe an sonderpädagogischer Unterstützung ist es in diesem Einstellungsverfahren erstmals möglich, Stellen für Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik an allen allgemein bildenden Schulformen auszuschreiben. Eine gute Entwicklung, die wir fortsetzen wollen.

Anrede,

im Hinblick auf die Sicherung der personellen Ausstattung der Schulen ist es erforderlich zu evaluieren, welche Aufgaben zwingend von Lehrkräften abgedeckt werden müssen und welche auch von anderem Personal (z. B. Pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern) übernommen werden können.

Zur Entlastung der Lehrkräfte und Schulleitungen habe ich im Frühjahr ein Bündel von 11 Maßnahmen vorgestellt, die zum großen Teil bereits umgesetzt sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Aussetzung der Teilnahme an den Vergleichsarbeiten „VERA 3“ und „VERA 8“, die künftig nur noch anlassbezogene Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) sowie die Umstellung der Fokusevaluation auf ein freiwilliges und anlassbezogenes Verfahren.

Darüber hinaus wird die Anwesenheitspflicht bei Konferenzen von Lehrkräften, die die betroffenen Schülerinnen und Schüler nicht selbst nach Stundenplan unterrichten, abgeschafft. Eine diesbezügliche Regelung ist Teil des Entwurfs der aktuellen Schulgesetznovelle, über den wir vorgestern hier beraten haben.

Die Diskussion über weitere Entlastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen bezogen auf eine Novellierung der Arbeitszeitverordnung Schule wird am Runden Tisch und im Forum Eigenverantwortliche Schule im Herbst fortgesetzt, unter Berücksichtigung der Herausforderungen des Schuljahres 2020/2021.

Mein Ministerium hat zum Ende des letzten Jahres eine entsprechende Lehrkräfte-Bedarfs-

Prognose für die Zeit bis 2030 vorgelegt.

Parallel hat ab Frühsommer 2018 eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von MWK und MK getagt, um die zukünftigen Bedarfe an Lehrkräften zu ermitteln, die vorhandenen Studienplatzkapazitäten und deren Auslastung dazu in Beziehung zu setzen und Steuerungsbedarfe daraus abzuleiten. Über die Ergebnisse werden wir in den nächsten Wochen das Kabinett informieren.

Damit hat die Landesregierung die notwendigen Daten ermittelt, um auf abgesicherter Basis über Entlastungen für Lehrkräfte und Schulleitungen und den sich daraus möglicherweise ergebenden Bedarfen weiter zu diskutieren.

Anrede,

die Versorgung der Schulen mit Lehrkräftestunden ist kein festgemeißelter Prozess. Die Ressourcenausstattung unserer Schulen unterliegt entsprechend der sich verändernden Bedarfe und der politischen Schwerpunktsetzung und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einer kontinuierlichen Entwicklung, die durch die Landesregierung bewusst gesteuert und bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.

Wir arbeiten damit praxisnah und zukunftsfähig an der Weiterentwicklung unserer Schulen und der weiteren Verbesserung ihrer bedarfsgerechten Unterrichtsversorgung.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
16.09.2019

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