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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 22 der Landtagssitzung am 14.12.2021 - Haushaltsberatungen – Schwerpunkt Kultus


Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

auch nach mehr als eineinhalb Jahren ist unser Leben, und damit auch der Alltag in Kindertagesstätten und Schulen, weiterhin von der COVID-19-Pandemie geprägt.

In den vergangenen Wochen mussten wir erneut stark ansteigende Infektionszahlen beobachten, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen, insbesondere in der Alterskohorte, der noch kein Impfangebot zur Verfügung stand. Dies hat unsere Hoffnungen, in Kita und Schule wieder mehr Normalität einkehren zu lassen, ganz sicher zurückgeworfen. Gleichzeitig arbeiten wir jedoch intensiv daran, durch ein Bündel an Maßnahmen die Betreuung in den Kitas und den Präsenzunterricht in den Schulen sicherzustellen. Um dies zu erreichen, passen wir unsere Maßnahmen immer wieder an das Infektionsgeschehen an.

Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass wir in den nächsten Tagen auch mit der Impfung der 5- bis 11-jährigen Kinder beginnen können. Die auch im Bundesvergleich mit 54,4 % (Stand: 09.12.2021) hohe Impfquote unter den Jugendlichen in Niedersachsen ist diesbezüglich ein ausgesprochen gutes Signal.

Mir ist klar, dass unser Ziel, die Kitas und Schulen offenzuhalten, eine große Herausforderung für alle Beteiligten darstellt. Daher möchte ich mich zunächst bei den Schulleitungen, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen Fachkräften in

Schule, bei den Beschäftigten in den Kitas, aber auch bei den Eltern sowie den Kindern und Jugendlichen ganz ausdrücklich für ihren Einsatz bedanken. Nur gemeinsam gelingt es uns, Bildung und Betreuung auch unter den Bedingungen der Pandemie zu ermöglichen.

Anrede,

trotz der schwierigen Rahmenbedingungen, zu denen auch massive Steuerausfälle und eine immense Mehrbelastung der öffentlichen Haushalte durch die Kosten der Krise gehören, ist es uns gelungen, im Einzelplan des Kultusministeriums alle wichtigen bildungspolitischen Vorhaben der Legislatur weiter fortzuschreiben. Der Kultushaushalt wird in den Jahren 2022/2023 einen Umfang von jeweils rund 7,6 Milliarden Euro haben. Der Kultusetat ist damit auch weiterhin der ausgabenstärkste aller Fachministerien.

Der Ausgabenaufwuchs fällt weniger stark aus als in den letzten Jahren, da finanzielle Schwergewichte, wie die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten, bereits 2021 abgeschlossen wurden und nun fortgeschrieben werden. Hinzu kommt, dass wichtige Ausgabenpositionen zur Bekämpfung der Corona-Pandemiefolgen im COVID-19 Sondervermögen dargestellt sind. Das betrifft zum Bespiel das Aufholprogramm „Startklar in die Zukunft“ mit einem MK-Anteil von 55 Mio. Euro oder die Förderrichtlinie „Lüftung“ mit 20 Mio. Euro – ebenso wie die millionenfache Auslieferung von Schnelltests und Masken an Schulen und Kindertagesstätten.

Anrede,

mit den Etatansätzen für die Jahre 2022/23 können wir auch weiterhin allen Absolventinnen und Absolventen unserer Studienseminare ein Beschäftigungsangebot machen. Nicht die Haushaltsmittel, sondern die Anzahl der zur Verfügung stehenden Absolventinnen und Absolventen begrenzen den Umfang der möglichen Einstellungen.

Dennoch hatte auch das Kultusministerium in der gegenwärtigen schwierigen Haushaltslage einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten: Die Landesregierung hat beschlossen, in sämtlichen Verwaltungsbereichen 50 % des nicht besetzten Beschäftigungsvolumens – also „freie Stellen“ – zu streichen. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen führte dies dazu, dass 50 Prozent der rund 2.600 freien Vollzeiteinheiten (VZE) für die Jahre 2022 und 2023 gesperrt werden.

Die verbleibenden Einstellungsmöglichkeiten stehen jedoch weiterhin zur Verfügung, sodass wir die Möglichkeit haben, 2022 und 2023 zusammen 1.300 vollbeschäftigte Lehrkräfte mehr einzustellen, als wir in der Spitze der letzten Jahre beschäftigt haben.

Die Realisierung einer möglichst hohen Zahl an Einstellungen wird weiterhin die wichtigste Grundlage für die Stabilisierung der Unterrichtsversorgung bilden. Die Einstellungsmöglichkeiten hierfür stehen uns im Haushalt zur Verfügung.

Anrede,

es freut mich besonders, dass mit diesem Haushalt darüber hinaus der Einstieg in die „dritte Kraft“ an Kindertagesstätten gelungen ist. In einer ersten Stufe fördern wir ab 2023 die Ausbildung mit 12,2 Mio. Euro jährlich, um sicherzustellen, dass ab 2027 auch tatsächlich mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Gruppen zur Verfügung stehen. Dies ist ein wichtiger weiterer Schritt zur Stärkung der Qualität in unseren Kindertagesstätten.

Anrede,

bereits 2020 haben wir begonnen, die Schulen auch finanziell in erheblichem Maße bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen. Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 ist nun unser Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ gestartet. Gemeinsam mit dem Sozialministerium wurde ein abgestimmter umfassender Maßnahmenkatalog entwickelt, um für die Bereiche Kita, Schule und Jugendhilfe ein kohärentes niedersächsisches Kinder- und Jugendprogramm auf den Weg zu bringen. Dabei geht es nicht nur um das Aufholen von Lernstoff. Ganz im Gegenteil: Im Fokus stehen vielmehr die Förderung von emotionalen und sozialen Kompetenzen und die Persönlichkeitsstärkung durch Partizipation. Mit dem Aktionsprogramm stärken wir die Schule als sozialen Ort und fördern soziales Lernen. Hierzu werden sowohl befristete Personalmaßnahmen als auch zielgerichtete Förderprogramme finanziert. Dabei berücksichtigen wir nicht allein öffentliche allgemein bildende und berufliche Schulen, sondern auch die Schulen in freier Trägerschaft sowie die Tagesbildungsstätten.

Dem Kultusministerium stehen insgesamt 75 Mio. Euro aus dem COVID 19-Sondervermögen sowie 115 Mio. Euro Bundesmittel für das Aktionsprogramm zur Verfügung.

Anrede,

schon vor der Corona-Pandemie, aber beschleunigt durch die Pandemie, haben wir große Schritte in Richtung einer Ausweitung des Lernens mit digitalen Medien gemacht. Der bereits bestehende DigitalPakt Schule zwischen Bund und Ländern ist seitdem insgesamt dreimal aufgestockt worden.

In 2021 erfolgten die beiden Zusatzvereinbarungen „Administration“ und das Ausstattungsprogramm für Lehrkräfteendgeräte im Umfang von jeweils rund 52 Mio. Euro. Während die Mittel für die Administration über die Laufzeit des Digitalpaktes den Schulträgern zur Kompensation ihrer Kosten bei der Betreuung der schuleigenen Soft- und Hardware zugutekommen, ist das Ausstattungsprogramm möglichst umgehend zur Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte zu nutzen gewesen. Bei Letzteren sind bereits rd. 98 % der Fördersumme (Stand: 06.12.2021) durch Bescheide gebunden.

Die Mittel des DigitalPakts Schule in der ursprünglichen Ausgestaltung stehen uns noch bis 2024 zur Verfügung. Das Fördervolumen für die Schulträger beträgt rund 465 Mio. Euro. Weitere Mittel sind für länderübergreifende Maßnahmen einzusetzen. Die Schulträger haben bisher rund 149 Mio. Euro beantragt, von denen 142 Mio. Euro auch bereits bewilligt worden sind (Stand: 06.12.2021). Gemeinsam mit den Schulträgern arbeiten wir intensiv an einer weiteren Beschleunigung des Mittelabflusses.

Zudem haben wir die Weiterentwicklung und den Betrieb der Niedersächsischen Bildungscloud durch Übernahme der Aufgaben vom Hasso-Plattner-Institut und Beauftragung von Dataport dauerhaft sichergestellt. Ein Großteil der niedersächsischen Schulen setzt mittlerweile eine Lernplattform ein. Mit der Bildungscloud steht den Schulen eine sichere Plattform kostenlos zur Verfügung, die im Verbund mit den Ländern Thüringen und Brandenburg stetig weiterentwickelt wird.

Anrede,

im frühkindlichen Bereich werden wichtige Grundlagen für den weiteren Bildungsverlauf gelegt. Im Mipla-Zeitraum bis 2025 stellen wir daher rund 6,2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereit und stärken damit Bildung und Teilhabe von Anfang an.

Die Mittel des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Höhe von insgesamt rund 526 Mio. Euro stehen uns zunächst nur bis 2022 abgesichert zur Verfügung. Im neuen Koalitionsvertrag findet sich aber das klare Bekenntnis, die Leistungen zu verstetigen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt der neuen Bundesregierung, den ich ganz ausdrücklich begrüße und für den wir uns immer eingesetzt haben. Die Mittel des Bundes werden wir in Niedersachsen verwenden, um qualitätsverbessernde Maßnahmen dauerhaft abzusichern.

Die Verstetigung der Bundesmittel gilt im Übrigen auch für die zugesagte, dauerhafte Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Digitalisierung (Digitalpakt 2.0) und für die Förderung von Ganztagsschulen. Auch hier setzt die neue Bundesregierung richtige und wichtige Akzente im Bildungsbereich.

Anrede,

die berufliche Bildung und die allgemeine schulische Bildung sind gleichwertig. Dies ist ein bildungspolitischer Grundsatz dieser Landesregierung, den ich gerne auch an dieser Stelle noch einmal wiederhole. Neben den bereits angesprochenen Sondermitteln sowie dem Aktionsplan Ausbildung benötigen die BBSen zuverlässige, dauerhaft zur Verfügung stehende Haushaltsmittel. Nur so können sie ihrer besonderen Aufgabe gerecht werden und die Durchlässigkeit im Bildungssystem ermöglichen, die mehr Bildungsgerechtigkeit schafft. Dies gelingt uns u. a. durch eine verlässliche Bereitstellung der Mittel für Vertretungslehrkräfte im Umfang von 7,5 Mio. Euro. Zusammen mit den Budgetresten verfügen die BBSen damit über höhere Haushaltsmittel als im Vorjahr.

Anrede,

mit dem Haushaltsbegleitgesetz wollen wir die bisher durch eine Förderrichtline schulgeldfrei gestellten Ausbildungen „Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“ bzw. „Pflegeassistenz“ in das Schulgesetz überführen. Damit schaffen wir Rechtssicherheit und sichern ein wesentliches bildungspolitisches Ziel der Landesregierung, die umfassende Schulgeldfreiheit, gesetzlich ab.

Anrede,

abschließend möchte ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen für die Anträge zur Politischen Liste bedanken, die die Arbeit des Kultusministeriums in den nächsten Jahren erleichtern werden. Ich freue mich hier insbesondere über die jährlich 500.000 Euro für die Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten, die damit ihre wichtige Arbeit der politischen Bildung ausweiten und stärken kann.

Allen Fraktionen danke ich für den Antrag, den jüdischen Einrichtungen in Niedersachsen insgesamt 5 Mio. Euro für die Sicherungsmaßnahmen an ihren Gebäuden zur Verfügung zu stellen. Leider ist dieser Ansatz notwendig und wir erfüllen damit gemeinsam eine moralische Verpflichtung, der wir selbstverständlich nachkommen wollen.

Anrede,

ich danke Ihnen für die gute und fruchtbare Zusammenarbeit im Kultusbereich.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2021

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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