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Rede des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zu TOP 21 a der Landtagssitzung am 17.03.2021

Dringliche Anfrage der Grünen: „Testen, Impfen, Masken – Wie wird die Landesregierung den Schutz der niedersächsischen Schulen und Kitas erhöhen?“ (Drs. 18/8772)




Es gilt das gesprochene Wort!


Anrede,

in der Pandemie leisten alle ihren Beitrag zum Schutz ihrer Mitmenschen. Auch der Kita- und der Schulbereich tragen bereits jetzt sehr viel zum Infektionsschutz bei:

Neben der Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln, der kostenfreien Bereitstellung von FFP2- und OP-Masken für Lehrkräfte sowie dem Corona-spezifischen Investitionsprogramm zur sächlichen Schutzausstattung wird mit den Testungen nun ein weiterer Baustein angeboten:

Corona-Laientests können von Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Personal selbstständig in der Schule und ohne medizinische Fachkenntnisse sicher durchgeführt werden.

So können im Idealfall Personen, die sich bereits mit dem Corona-Virus infiziert haben und noch keine typischen Symptome zeigen, durch einen positiven Laientest frühzeitig erkannt werden.

Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses müssen unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden und somit kann eine Verbreitung des Virus in der Schule verhindert werden.

Die Einführung von Selbsttestungen an Schulen dient damit der Verbesserung des schulischen Infektionsschutzes. Je mehr Personen sich testen, umso geringer wird die Anzahl der unentdeckt positiven Fälle sein.


Anrede,

Selbst- bzw. Laientestungen sollen unter folgenden Voraussetzungen stattfinden:

Zum einen sind regelmäßige anlasslose Reihentestungen in allen Schulen aller Schuljahrgänge bei allen Mitarbeitenden und allen Schülerinnen und Schülern regelhaft einmal pro Woche vorgesehen.

Dies gilt, sofern Präsenz- oder Wechselunterricht angeboten wird und die regionale 7-Tage-Inzidenz am Vortag des Tests über dem Wert von 35 liegt.

Zum anderen sollen bei besonderen Anlässen, wie z. B.

- nach den Ferien,

- bei regionalen Inzidenzen über 100,

- bei konkreten Infektionsfällen

zusätzlich anlassbezogene Testungen stattfinden.


Anrede,

wir bereiten die Schulen intensiv vor, sodass der Einsatz der Corona-Laientests bei allen Beteiligten gut gelingen kann.

Das Land Niedersachsen hat Anfang März für alle Schulen ausreichend Testkits bestellt. Die Auslieferung erfolgt in Abhängigkeit von der Lieferung. Am heutigen Tage werden die ersten 400.000 Testkits an weiterführende Schulen ausgeliefert. Eine weitere Lieferung wird in den nächsten Tagen erwartet, welche sodann ebenfalls umgehend ausgeliefert wird.

Aber ich versichere Ihnen, dass jede Schule in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Niedersachsen in den nächsten Wochen beliefert wird.

Nur gemeinsam können wir es schaffen, die Schulen zu einem noch sichereren Ort für alle zu machen. Dies setzt insbesondere auch voraus, dass eine Vielzahl von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern an den Testungen teilnimmt.


Im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1.) Wie sieht das konkrete Testkonzept inklusive Zeitstrahl und Vorbereitung für die Testwoche mit Schnelltests zur Selbstanwendung in der Woche vor den Osterferien an Niedersachsens Schulen aus?


Anrede,

die Schulen werden bedarfsgerecht mit Testkits beliefert. Die erforderlichen Testkits werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt, eine gesonderte Bestellung durch die Schulen ist nicht erforderlich.

Die Ausgabe und die Verteilung der Selbsttests zur Testung der Beschäftigten und der Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schule.

Die Schulleitung führt zunächst eine Unterweisung des Schulpersonals durch, bei der die auftretenden Fragen geklärt und die Abläufe bekannt gegeben werden.

Für Sie die wichtigsten Punkte:

Die Selbsttests können von der Testperson grundsätzlich selbstständig und ohne medizinische Fachkenntnisse nach Anleitung des Herstellers durchgeführt werden.

Alle Beschäftigten, Schülerinnen und Schüler, sowie deren Erziehungsberechtigte werden über die geplanten Laientestungen und die geplanten Abläufe durch Materialien des Ministeriums informiert.

Eine Einwilligungserklärung ist Voraussetzung zur Teilnahme an den Selbsttests vor Ostern.

Die Reihentestungen der Beschäftigten sollen einmal pro Woche grundsätzlich vor dem Unterrichtsbeginn durchgeführt werden.

Die Reihentestungen der Schülerinnen und Schüler sollen zu Beginn des Unterrichts in den Lerngruppen im Klassenraum unter Anleitung der Lehrkraft durchgeführt werden.

Positive Testergebnisse werden dokumentiert und dem örtlichen Gesundheitsamt übermittelt. Zur Abklärung wird – wie sonst auch üblich – mit einem sogenannten PCR-Test (polymerase chain reaction) nachgetestet. Bei einem positiven Testergebnis begibt sich die betroffene Person unmittelbar in Quarantäne, bei einem negativen Ergebnis erfolgt der Schulbesuch wie gehabt.

Es findet auch ein Monitoring der Tests statt:

Die Anzahl der durchgeführten Tests, die positiv gemeldeten Testergebnisse der Selbsttests und auch die Ergebnisse der anschließenden PCR-Tests werden systematisch erfasst.


Anrede,

die ersten Testungen sollen in der Woche vor den Osterferien, also ab dem 22. März, starten. Diese ersten Testungen dienen dem Ausprobieren und der Vorbereitung auf die regelmäßige Selbsttestungsroutine. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Testwoche und die dort gemachten Erfahrungen werden wir intensiv auswerten – dies insbesondere auch mit Blick auf die Anwendbarkeit der Tests bei jüngeren Kindern.

Die regelmäßigen Reihentestungen aller Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler sollen nach den Osterferien starten.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal tragen mit der Teilnahme zum Gelingen der Strategie bei, indem sie am Corona-Selbsttest in der Schule teilnehmen.


2.) Wie hat die Niedersächsische Landesregierung unter Nutzung und Vermittlung welcher Kontakte Masken, Schnelltests und Schutzausrüstung beschafft?


Anrede,

auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und in Niedersachsen auch eine ist: Bei der Beschaffung von Masken und Schnelltests wurden natürlich Recht und Gesetz eingehalten.


Im Einzelnen:

- Die medizinischen Schutzmasken – OP-Masken und FFP2-Masken – wurden den Schulen

aus dem vorhandenen Kontingent des Niedersächsischen Kompetenzzentrums Großschadenslage zur Verfügung gestellt. Die logistische Verteilung erfolgt über die Kommunen, welche die Verteilung an die einzelnen Schulen organisieren.

Die logistische Organisation der derzeit angebotenen Schnelltests erfolgt über einen Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen bei den niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten.

Das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Selbsttests für die Schulen erfolgte über das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN).

Zusätzliche Schutzausrüstung für die Schulen konnte von den Schulträgern über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ des Landes vom 17.11.2020 beschafft werden.

Die Verantwortung für das in Kindertageseinrichtungen tätige Personal, einschließlich der Angelegenheiten von Fürsorge und Gesundheitsschutz, liegt bei den Trägern der Einrichtungen. Im Rahmen dieser Verantwortung beschaffen die Träger das für die Umsetzung ihrer Hygienekonzepte benötigte Material, einschließlich Masken, Schnelltests und Schutzausrüstung für ihre Beschäftigten.

Die Landesregierung hat mit den kommunalen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen eine Vereinbarung zur Gewährleistung von anlasslosen Testmöglichkeiten im Umfang von einem Test pro Person und Woche für das in der Kindertagesbetreuung tätige Personal abgeschlossen.

Für diese Tests wird das Land im Rahmen einer Förderrichtlinie die Hälfte der entstandenen Kosten bis zu den mit den Kommunen und Trägern vereinbarten Obergrenzen tragen.


3.) Wie schnell werden Lehrkräfte in Niedersachsen nun geimpft? (Bitte unter Nennung der bisher zur Verfügung stehenden Impfstoffe für diesen Zweck)


Mit der Änderung der CoronaImpfV vom 24.02.2021 hat der Bund auf Drängen der Länder Lehrkräfte und Beschäftigte in Grund- und Förderschulen sowie Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen und in der Kindertagespflege neu in die Priorität 2 eingestuft. Diese Regelung ist in Niedersachsen im Rahmen einer Teilöffnung der Priorität 2 umgesetzt worden. Die Impfung erfolgt vorbehaltlich einer Freigabe des Impfstoffs durch die Bundesregierung mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca.

Die Vorbereitungen in den Impfzentren, in den Schulbehörden und Schulen sowie bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe sind unverzüglich aufgenommen worden. Die ersten Impfungen sind bereits erfolgt.

Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten in Schulen konnten und können seit dem 05.03.2021 ihr Interesse an einer Corona-Schutzimpfung an die Schulleitung melden, welche eine Gesamtliste der Interessierten erstellt. Diese Liste der Interessierten wird an das örtlich zuständige Impfzentrum übermittelt. Das Impfzentrum legt die Impftermine für die Erstimpfung fest.

Am 15.03.2021 sind die Impfungen mit AstraZenenca auf Empfehlung des zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts vorübergehend ausgesetzt worden, mit der Folge, dass bis auf Weiteres nur der Impfstoff von BionTech zur Verfügung steht. Das wird die geplanten Impfungen voraussichtlich verzögern, aber zusammen mit der kleinen Gruppe der Über-80-Jährigen, die noch nicht geimpft sind, gehören die Lehrkräfte und Beschäftigten aus der Kinderbetreuung und Kindertagespflege sowie den Grund- und Förderschulen weiterhin zur Gruppe der nunmehr obersten Impfpriorität in Niedersachsen.


Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2021

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