Niedersachsen stärkt Personalgewinnung und Qualität in der Kindertagesbetreuung: Förderrichtlinien „Qualität in Kitas 3“, „Sprach-Kitas 2“ und „Billigkeit 2“ neu aufgelegt
Kindertageseinrichtungen begleiten Kinder aktiv bei wichtigen Entwicklungsschritten und unterstützen sie dabei gezielt. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien Qualität in Kitas 3, Sprach-Kitas 2 und Richtlinie Billigkeit 2 bringt das Land Niedersachsen die bewährte Förderung für weitere Kindergartenjahre auf den Weg. Damit fördert die Landesregierung die pädagogische Qualität, erleichtert die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender und stärkt so die Arbeit der Kita-Träger.
Ein wichtiger Schritt für die Fortführung dieser Maßnahmen ist die Unterzeichnung des Vertrages zur Umsetzung des „Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (3. KiQuTG) durch Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Aus den Mitteln in Höhe von rund 383 Mio. Euro, die der Bund in den Jahren 2025 und 2026 für die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Teilhabechancen bereitstellt, soll auch die Weiterführung der Förderrichtlinien Qualität in Kitas und Sprach-Kitas finanziert werden. „Kitas sind längst ein zentraler Teil des Aufwachsens. Weil frühkindliche Bildung die Grundlage für faire Chancen legt, sind Investitionen in diesen Bereich besonders bedeutsam. Studien belegen, dass Basiskompetenzen wie Lesen und Rechnen schon früh gefördert werden sollten. Umso wichtiger ist es, dass der Bund weiterhin gezielt in Betreuung und Bildung investiert“, so Kultusministerin Julia Willie Hamburg.
Von der Richtlinie Qualität in Kitas 3 profitieren die Einrichtungen insbesondere, weil zusätzliches Personal zur Unterstützung und Entlastung durch das Land finanziert wird und in den Einrichtungen eingesetzt werden kann. Qualifizierungsmaßnahmen tragen dauerhaft zu einer Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung bei. „Damit unterstützen wir die Einrichtungen nicht nur im pädagogischen Alltag, sondern stärken auch die Gewinnung und Bindung von Fachkräften“, so die Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Dass die bestehenden Sprach-Kitas ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen können, gewährleistet die Richtlinie Sprach-Kitas 2.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg: „Mit den beiden Förderrichtlinien tragen wir weiterhin aktiv dazu bei, die Qualität in der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen zu sichern und gezielt weiterzuentwickeln.“
Darüber hinaus wird auch die zusätzliche Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen über die Richtlinie Billigkeit 2 für zwei weitere Kindergartenjahre fortgeführt. Alle drei Richtlinien wurden bereits veröffentlicht.
Die Förderrichtlinien im Überblick:
Richtlinie Sprach-Kitas 2
Über die Richtlinie Sprach-Kitas hat Niedersachsen nach dem Rückzug des Bundes aus der Förderung seit Juli 2023 die Finanzierung von Stellen für Funktionskräfte Sprachbildung und Sprachförderung fortgeführt. Mit der neuen Richtlinie Sprach-Kitas 2 werden die Strukturen zur bedarfsgerechten Unterstützung von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Konzepte von Sprach-Kitas, die sich auf Basis dieser Richtlinie verfestigt haben, für zwei weitere Kindergartenjahre gesichert. Die Richtlinie läuft bis zum 31.07.2027. Für die Finanzierung stehen insgesamt 48 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Förderung erfolgt über eine Pauschale für Personal- und Sachausgaben, die auch die Finanzierung von tätigkeitsbezogenen Ausgaben für Material, technische Ausstattung und Fortbildungen ermöglicht. Die Pauschalen haben sich gegenüber der Vorgängerrichtlinie um rund 5 Prozent erhöht, so dass hierüber erfolgte und zukünftige Kostensteigerungen bei Personal- und Sachausgaben kompensiert werden können.
Richtlinie Qualität in Kitas 3
Die Richtlinie Qualität in Kitas 3 fördert die Beschäftigung von zusätzlichem Personal in Kindertagesstätten, welches über die personelle Mindestausstattung hinausgeht. Darüber hinaus werden verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen pädagogischer Kräfte gefördert. Die Richtlinie knüpft an die Richtlinie Qualität in Kitas 2 an und führt die Förderung in den Kindergartenjahren 2025/2026 und 2026/2027 fort – mit erweiterten Fördermöglichkeiten bis zum 31.07.2027. Anders als ihre Vorgängerrichtlinie gestattet die Richtlinie Qualität in Kitas 3 den Einsatz von Zusatzkräften Betreuung auch in Krippengruppen. Neu ist zudem die Förderung einer Qualifizierungsmaßnahme, die Kompetenzen zur Wahrnehmung von Gruppenleitungsaufgaben vermittelt. Diese Neuerungen eröffnen den Trägern mehr Handlungsspielraum und verbessern die Bedingungen in den Einrichtungen. Für die Finanzierung der Richtlinie stehen aktuell rund 207 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Summe enthält die vorgesehenen Mittel des Bundes und die für die Ausfinanzierung der Richtlinie in 2027 eingeplanten Landesmittel sowie zusätzliche rund 25 Mio. Euro, die zur Verwendung im ersten Förderzeitraum zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel stammen aus bisher nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln aus vorangehenden Förderphasen. Eine Verwendung im Rahmen der Richtlinie Qualität in Kitas 3 wurde mit dem Bund erfolgreich verhandelt. Für den zweiten Förderzeitraum wird ebenfalls eine Bereitstellung von zusätzlichen rund 25 Mio. Euro geprüft.
Richtlinie Billigkeit 2:
Über die verlängerte Richtlinie Billigkeit 2 wird Trägern von Kindertagesstätten weiterhin eine Erhöhung der Jahreswochenstundenpauschalen um einen zusätzlichen Prozentpunkt auf die reguläre Erhöhung gewährt. Die Verlängerung gilt für die Kindergartenjahre 2025/2026 und 2026/2027. Für diese Maßnahme hat das Land Haushaltsmittel in Höhe von rund 212 Millionen Euro veranschlagt.
Hinweis:
Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt eine Bewilligung der Anträge unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Für die Richtlinien sind Mittel des Bundes zur Umsetzung des 3. KiQuTG vorgesehen. Diese Mittel werden erst nach Unterzeichnung der Änderungsverträge zur Umsetzung des KiQuTG zwischen dem Bund und sämtlichen Ländern freigesetzt. Aufgrund des noch andauernden Abstimmungsverfahrens werden daher die Förderrichtlinien unter obenstehendem Vorbehalt erlassen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.07.2025
Ansprechpartner/in:
Manuela Meyer
Nds. Kultusministerium
Hans-Böckler-Allee 5
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