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Niedersachsen erweitert Qualifizierungsoffensive Inklusion für 1250 Grundschulen – Heiligenstadt: „Mit dem neuen Fortbildungskonzept Inklusion sind wir Vorreiterin in Deutschland“

Kultusministerium lässt Umsetzung der inklusiven Schule durch Leibniz-Universität Hannover wissenschaftlich begleiten


Das Niedersächsische Kultusministerium wird sein Qualifizierungsangebot für die inklusive Schule deutlich ausweiten: Innerhalb der „Qualifizierungsoffensive Inklusion“ sollen drei Viertel aller Grundschulen in Niedersachsen die Möglichkeit auf Fortbildungen zur Inklusion erhalten und diese zukünftig als schulinterne Fortbildungen durchführen können, wie Kultusministerin Frauke Heiligenstadt erklärt.

„Wir werden ein Angebot machen, damit sich bis zu 1250 Grundschulen nachhaltig für die Inklusion qualifizieren können – und zwar schon bis Ende 2017. Die zweitägige Qualifizierung soll direkt in den Schulen in Form von schulinternen Fortbildungen stattfinden. Damit bringen wir die Kenntnisse und Fähigkeiten zur inklusiven Beschulung direkt in die Kollegien“, sagt die Kultusministerin. So entwickle sich auch ein gemeinsames Verständnis von Inklusion und es werde eine neue Qualität in der Vorbereitung der Grundschulen erreicht, weil sich das neue Angebot nicht mehr nur an einzelne Lehrkräfte, sondern an ganze Schulen und Kollegien richte. Damit könne ein nachhaltiger Schulentwicklungsprozess unterstützt werden. „Dieses Konzept ist einzigartig, hiermit sind wir Vorreiterin bei der Fortbildung unserer Lehrkräfte für die Inklusion“, so Heiligenstadt. Eine weitere Neuerung im Zuge der Qualifizierungsoffensive sind außerdem gezielte Vor- und Nachbereitungstermine der schulinternen Fortbildungen.

Innerhalb der kommenden 3 Jahre können 1250 Grundschulen oder rund 15.000 Lehrkräfte jeweils eine 2-tägige schulinterne Fortbildung pro Jahr als freiwilliges Angebot erhalten. Innerhalb der nächsten fünf Jahre kann für alle rund 1.700 Grundschulen und damit rund 20.000 Lehrkräfte dieses Angebot bereitgestellt werden. Die schulinternen Fortbildungen werden von speziell qualifizierten „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren inklusive Schule“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Lehrkräfte, die vom Kultusministerium auf die Aufgabe vorbereitet werden, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur inklusiven Beschulung in die Kollegien zu vermitteln. Die Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden für die Durchführung der schulinternen Fortbildungen zur Inklusion von dienstlichen Verpflichtungen freigestellt und erhalten sechs Anrechnungsstunden. Derzeit gibt es 30 „Multiplikatorinnen und Multiplikatoren inklusive Schule“, um die Qualifizierungsoffensive in vollem Umfang umzusetzen, werden 70 zusätzliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren benötigt. Deren Ausbildung wird in zwei Wellen ab Februar 2015 beginnen, zum Schuljahr 2015/2016 sollen die ersten Fortbildungen dann in den Grundschulen starten können. Die dann 100 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren erhalten insgesamt 600 Anrechnungsstunden, was einen Gegenwert von rund 4,8 Millionen Euro bedeutet.

Die Qualifizierung für Lehrkräfte der Primarstufe läuft bereits, das Niedersächsische Kultusministerium wird zum Jahresende 2014 rund 3300 Lehrkräfte des Primarbereichs fortgebildet haben. Heiligenstadt: „Das ist schon eine beträchtliche Anzahl und die Fortbildungen sind sehr hochwertig. Hier leisten die regionalen Kompetenzzentren für Lehrerbildung, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung und die Niedersächsische Landesschulbehörde ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bedanke.

Ich habe sehr viele Gespräche mit Lehrkräften, Verbänden und Gewerkschaften über die Umsetzung der Inklusion in den Schulen zum Thema Inklusion geführt und dabei sind folgende Dinge wiederholt angesprochen worden: Zum einen, dass die Umsetzung der Inklusion richtig ist und die Lehrkräfte motiviert sind, um sie erfolgreich umzusetzen. Zum anderen aber: Viele Lehrkräfte fühlen sich nicht ausreichend vorbereitet, daher wollen wir möglichst vielen ein hochwertiges Angebot machen.“

Die Kultusministerin teilt außerdem mit, dass die Umsetzung der Inklusion wissenschaftlich begleitet wird. Hierfür hat das Niedersächsische Kultusministerium einen Dreijahresvertrag mit der Leibniz-Universität Hannover geschlossen. Erfolge, aber auch Verbesserungsbedarf bei der Weiterentwicklung der inklusiven Schule sollen so auf wissenschaftlicher Basis erkannt und in die Planung und Durchführung gegebenenfalls notwendiger Nachsteuerungsmaßnahmen einfließen. Schwerpunkt der wissenschaftlichen Begleitung ist die Wirksamkeit der so genannten sonderpädagogischen Grundversorgung in Grundschulen. Für diese Untersuchung wurden verteilt auf drei Jahre 210 000 Euro in den Kultushaushalt eingestellt. In Niedersachsen erhalten Grundschulen seit dem Schuljahr 2013/2014 eine klassenbezogene Zuweisung von 2 Lehrerstunden pro Klasse für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung. Die Prävention durch Zusatzstunden erfolgt in den Grundschulen unabhängig davon, ob konkrete Förderbedarfe festgestellt werden.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
21.10.2014

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Hans-Böckler-Allee 5
30173 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 48

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