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LT März-Plenum TOP 29: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 22

Wie hat sich der Bedarf an Lateinlehrkräften in Niedersachsen entwickelt?


Abgeordnete Kai Seefried und Karin Bertholdes-Sandrock (CDU)


Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten


Der Niedersächsische Altphilologenverband schrieb in einer Pressemitteilung vom 11. Februar 2016: „In Niedersachsen sind viele gut ausgebildete Lateinlehrkräfte nach ihrer Zweiten Staatsprüfung nicht in den Schuldienst übernommen worden. Für 47 Absolventen der niedersächsischen Studienseminare waren beim aktuellen Einstellungstermin zum 01.02.2016 im ganzen Bundesland nicht einmal zehn Stellen für Lateinlehrerinnen bzw. -lehrer ausgeschrieben.“


Vorbemerkung der Landesregierung


Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Es ist Aufgabe der Niedersächsischen Landesschulbehörde, gemäß den Regelungen des Erlasses „Einstellung von Lehrkräften an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2015/2016 – Einstellungstermin 01.02.2016“ (RdErl. des MK v. 16.10.2015, SVBl. S. 542) eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen und Schulformen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens in den niedersächsischen Schuldienst zu jedem Schulhalbjahr eine bedarfsgerechte Verteilung der Einstellungsmöglichkeiten auf die Schulen vorgenommen.


In jedem Einstellungsverfahren soll insbesondere der langfristige fächerspezifische Bedarf bedient werden. Aufgrund der fächerspezifischen Bedarfslage an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen wurden im Einstellungsverfahren zum 01.02.2016 erneut Bedarfsfächer und Fächer des besonderen Bedarfs benannt, bei denen, gemessen am landesweiten fächerspezifischen Bedarf der Schulen, mit einem zu geringen Bewerberangebot zu rechnen ist. Zwecks Sicherstellung der landesweiten Unterrichtsversorgung in diesen Fächern, bestehen für diese im Einstellungsverfahren erweiterte Ausschreibungsmöglichkeiten. So können diese – im Gegensatz zu allen anderen Fächern – ohne Benennung eines weiteren konkreten Faches – also mit „beliebig“ – ausgeschrieben werden.


Das Fach Latein zählt für das Lehramt an Gymnasien in dem Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 01.02.2016 nach wie vor zu den Fächern des besonderen Bedarfs (vgl. sog. Einstellungserlass a.a.O.). Es ist das Ziel der Landesregierung, den in Niedersachsen ausgebildeten Referendarinnen und Referendaren insbesondere mit einem Bedarfsfach bzw. Fach des besonderen Bedarfs auch die Chance für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst zu geben. Hier ist hervorzuheben, dass es dem Land Niedersachsen regelmäßig gelingt, nicht nur Bewerberinnen und Bewerber aus Niedersachsen, sondern auch Lehrkräfte mit erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst aus anderen Bundesländern für den niedersächsischen Schuldienst zu gewinnen. Die Auswahl unter den geeigneten bewerbungsfähigen Bewerberinnen und Bewerbern, die sich auf eine Stelle beworben haben, erfolgt dabei in jedem stellenbezogenen Auswahlverfahren gemäß § 9 Beamtenstatusgesetz. Unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ist so die am besten geeignete Bewerberin oder der am besten geeignete Bewerber auszuwählen.


Allerdings besteht erfahrungsgemäß für zu besetzende Stellen in größeren Städten eine größere Konkurrenzsituation für alle Lehrämter und alle Fächer, während sich Stellenausschreibungen im ländlichen Raum stark am Bewerberpotenzial orientieren. Um eine landesweit bedarfsgerechte Stellenausschreibung zu gewährleisten, können nicht alle Bewerberwünsche berücksichtigt werden. Wenn sich Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich ihrer Einsatzwünsche nicht flexibel genug zeigen, kommt es daher in jedem Einstellungsverfahren vor, dass auch Bewerberinnen und Bewerber mit Bedarfsfächern nicht eingestellt werden.


Das Fach Latein ist gemäß § 119 Abs. 4 Niedersächsisches Beamtengesetz ebenfalls als besonderes Bedarfsfach bei der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien festgelegt worden („Einstellungsverfahren in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter der allgemein bildenden Schulen zum Beginn des Schuljahres 2016/2017“, Bek. d. MK. v. 04.01.2016, SVBl. S. 68). Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst in diesem Lehramt werden bei Vorliegen der sonstigen Zulassungsvoraussetzungen vorab zugelassen.


Somit wird durch alle o. g. Maßnahmen der fächerspezifischen Versorgung in dem Fach des besonderen Bedarfs Latein besonders Rechnung getragen.


1. Wie hat sich der Bedarf an Lateinlehrkräften seit dem zweite Schulhalbjahr 2012/2013 in Niedersachsen entwickelt?


Die landesweite Verteilung der Stellen erfolgt in jedem Einstellungsverfahren bedarfsgerecht. Die Einstellungen von Lehrkräften mit dem Fach Latein sind folgender Tabelle zu entnehmen:

Einstellungstermin

Ausgeschriebene und besetzte Stellen mit dem Fach Latein

Eingestellte Bewerberinnen und Bewerber mit der Fakultas Latein

31.08.2015

61

72

01.02.2015

11

14

08.09.2014

36

41

01.02.2014

16

17

05.08.2013

21

25

01.02.2013

27

30

03.09.2012

44

51

01.02.2012

24

26


Das Auswahlverfahren zum Einstellungstermin 01.02.2016 ist noch nicht abgeschlossen. Bis zum 02.03.2016 konnten bereits rund 20 ausgeschriebene Stellen mit dem Fach Latein besetzt und fast 30 Lehrkräfte mit der Fakultas Latein für eine Einstellung ausgewählt werden. Das Bewerbungsverfahren zu diesem Einstellungstermin ist bereits beendet, das Auswahlverfahren wird voraussichtlich am 14.03.2016 abgeschlossen.


Da auch Lehrkräfte mit der Fakultas Latein für Stellen, die mit ihrem Zweitfach/„beliebig“ ausgeschrieben wurden, berücksichtigt werden können, ist die Anzahl der eingestellten Bewerberinnen und Bewerber regelmäßig höher als die Anzahl der für dieses Fach ausgeschriebenen und besetzten Stellen.


2. Inwiefern zählt Latein an niedersächsischen Gymnasien noch zu den Fächern mit einem besonderen Bedarf an Lehrkräften?


Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.


3. Hat die Landesregierung ihre Aktivitäten zur vermehrten Gewinnung von Lateinlehrkräften eingestellt, oder beabsichtigt sie dies?


Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie auf die Antworten zu 1 und 2 verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2016

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