Nds. Kultusministerium Niedersachsen klar Logo

LT Juni-Plenum TOP 38: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 15 "Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 (Teil 2)"


Abgeordnete Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Eine gute Unterrichtsversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Viele Faktoren können auf die Unterrichtsversorgung Einfluss nehmen. Neben der demografischen Entwicklung sind dies auch gegenwärtige gesellschaftliche Herausforderungen und politische Veränderungen, wie beispielsweise die Novellierung des Schul- und des Kindertagesstättengesetzes. Am 1. August 2018 beginnt in Niedersachsen das neue Schuljahr.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist Ziel der Landesregierung, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulformen und Schulen sicherzustellen. Nach derzeitigen Erwartungen wird sich die landesweit durchschnittliche Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im kommenden Schuljahr voraussichtlich im Rahmen des entsprechenden Wertes des Schuljahres 2017/2018 befinden. Die derzeitigen Prognosen werden durch eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren bedingt, können sich noch mehrfach ändern und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert. Insbesondere werden die Schülerzahlen großzügig geschätzt und können Doppelzählungen enthalten. Dies entspricht den Erfahrungen der Vorjahre. Die exakten Schülerzahlen werden erst nach Schuljahresbeginn feststehen.

Für den Pflichtunterricht werden lediglich rund 79 Prozent der Gesamtbedarfe benötigt; die Zusatzbedarfe (Ganztag, Inklusion, Sonstiges) liegen bei rund 18 Prozent, die Poolstunden bei rund 3 Prozent. Bei den Prognosewerten ist zu berücksichtigen, dass die Zusatzbedarfe für beispielsweise Inklusion und Ganztag in der Stundenzuweisung zu einem hohen Anteil enthalten sind. Dies ist u. a. auf den Ausbau der Ganztagsschulen und der Inklusion zurückzuführen. Aktuell beträgt der Anteil an den Zusatzbedarfen für den Ganztag rund 33 Prozent und für die Inklusion rund 38 Prozent.

Durch die bereits verabschiedete Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird vorbehaltlich der geplanten Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) die vorschulische Sprachförderung zukünftig in die Zuständigkeit der Kindertagesstätten übergehen. Damit verfolgen wir weiter unser Ziel, die Versorgungssituation für die Grundschulen in unserem Land deutlich zu verbessern.

Bei der Sicherstellung der Unterrichtsversorgung werden keine Schulformen bevorzugt. Die Unterrichtsversorgung an allen Schulformen ist gleichermaßen wichtig.

Die besondere, auch bundesweit gegebene Situation auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt hat zur Folge, dass weiterhin ein deutliches Missverhältnis zwischen der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Lehramtsbefähigung für den Bereich der Grund-, Haupt-, Real-, Ober- und Gesamtschulen (Sekundarbereich I, Lehramt GHR) und dem Bedarf für diese Schulformen festzustellen ist. Einem Bedarf von rd. 1.500 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) für den GHR-Bereich standen lediglich 950 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde gegenüber, wovon 420 für den Bereich der Grundschule ausgebildet sind. Für den Bedarf an gymnasialen Lehrkräften in Höhe von rd. 900 VZLE standen rd. 1.200 Bewerbungen in der ersten Auswahlrunde zur Verfügung. Dieser Überhang auf dem Bewerbermarkt wird genutzt. Zusätzlich muss das Einstellungsverfahren den Bedarf der Gymnasien zum Schuljahr 2020/2021 berücksichtigen. Ziel muss es deshalb sein, möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt für Gymnasien für den Schuldienst zu sichern und sie mindestens bis 2020 für die Deckung der Unterrichtsversorgung auch an den anderen Schulen insbesondere des Sekundarbereiches I einzusetzen. Daher sind Stellen an Gymnasien über das aktuelle Ziel der Erreichung einer guten Unterrichtsversorgung im Schuljahr 2018/2019 an den Gymnasien hinaus ausgeschrieben worden mit der Verpflichtung, im Gegenzug Lehrkräfte an andere Schulformen abzuordnen.

In einem durch den o. a. Bewerbermarkt gekennzeichneten Einstellungsverfahren ist darüber hinaus festzustellen, dass die Stellenbesetzungsmöglichkeiten in hohem Maße zunehmend von der vermeintlichen Attraktivität des Schulstandorts abhängig sind. Bewerberinnen und Bewerber zeigen häufig zunächst ein Interesse an Stellen in Universitätsstandorten.

Es ist daher eine dauerhafte Aufgabe der Schulen und der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB), in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von besser versorgten Schulen notwendig. Die NLSchB entscheidet in enger Abstimmung mit den Schulen über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifischer Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen.

1. Welchen Stellenmehrbedarf in VZLE verursachen das Aufwachsen von Gesamtschulen und Oberschulen, die Inklusion, Aufwuchs und Neugenehmigung von Ganztagsschulen im Schuljahr 2018/2019 im Vergleich zum Schuljahr 2017/2018?

Oberschulen:

In der Regel sind Oberschulen durch die Zusammenlegung von Hauptschulen und Realschulen bzw. Umwandlung von Haupt-und Realschulen entstanden. Aus den Stundentafeln der Schulformen ergibt sich wegen ihrer Vergleichbarkeit kein Mehrbedarf an Lehrerstunden für die Schulen. Entscheidend ist vielmehr das Anwahlverhalten der Erziehungsberechtigten bei der Auswahl der Schulen und Schulformen. Eine gleichbleibende Schülerzahl führt, bedingt durch das Anwahlverhalten, ggf. zu Verschiebungen zwischen Schulformen, erzeugt aber keinen Mehrbedarf.

Zum Schuljahr 2018/2019 wird es vier neue Oberschulen geben, die mit dem Schuljahrgang 5 beginnen und aufwachsen. Lehrkräfte, die mit ihrer überwiegenden Unterrichtsverpflichtung in diesem Schuljahr eingesetzt sind, haben eine Unterrichtsverpflichtung von 25,5 Wochenstunden. Bei einem überwiegenden Einsatz an Hauptschulen beträgt die Unterrichtsverpflichtung 27,5 Wochenstunden, an Realschulen 26,5 Wochenstunden. Vor diesem Hintergrund könnte es an diesen Schulen zu einem geringen Mehrbedarf kommen, der aber derzeit nicht zu benennen ist, da er abhängig ist vom konkreten Lehrkräfteeinsatz, den die Schulleitungen nach Kenntnis der Unterrichts- und Fachlehrkräfteversorgung vornehmen.

Gesamtschulen:

Zum Schuljahr 2018/2019 werden keine neuen Integrierten Gesamtschulen (IGS) eingerichtet. Im Sekundarbereich I befinden sich gegenwärtig 30 IGS im Entstehen. 27 von ihnen ersetzen Haupt- und Realschulen bzw. Oberschulen, die zeitgleich mit dem Aufwuchs der IGS auslaufen. Für diese Schulen ist ein Stellenmehrbedarf nicht zu ermitteln. Es ist davon auszugehen, dass sich die unterschiedlichen Regelstundenzahlen der Lehrkräfte in den einzelnen Schulformen, die Schülerhöchstzahl für die Klassenbildung gemäß Klassenbildungserlass und die durchschnittlichen Klassenfrequenzwerte der Schulformen gegenseitig ausgleichen, so dass ein Stellenmehrbedarf nicht angenommen werden kann.

Für die drei Integrierten Gesamtschulen in Bramsche, Sassenburg und Nienburg, die keine bestehenden Schulen ersetzen, ergibt sich bei einer angenommenen Fortschreibung der Zügigkeit des aktuellen 5. Schuljahrgangs ein rechnerischer Bedarf von 372 Stunden [12 Klassen x (29+2) Stunden], mithin rund 15 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE). Dem gegenzurechnen sind Bedarfsminderungen, die sich synchron an anderen Schulformen im Umfeld dieser IGS ergeben. Diese Bedarfsminderungen sind nicht präzise zu benennen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich das Anwachsen der Bedarfe durch die Neuerrichtung von Gesamtschulen, die keine andere Schulform ersetzen, und Bedarfsminderungen bei den Schulen im jeweiligen regionalen Umfeld annähernd ausgleichen.

Sechs Gesamtschulen nehmen im neuen Schuljahr den Betrieb der gymnasialen Oberstufe mit dem 11. Schuljahrgang auf. Damit ergibt sich ein maximaler zusätzlicher Bedarf von 27 VZLE für diese sechs Schulen. Auch hier muss davon ausgegangen werden, dass sich entsprechend eine Verringerung der Bedarfe bei den umliegenden Gymnasien ergibt.

Insofern sind exakte Angaben zu einem möglichen Mehrbedarf an Oberschulen und Gesamtschulen in VZLE für das Schuljahr 2018/2019 bei einer insgesamt landesweit nicht ansteigenden Schülergesamtzahl derzeit nicht möglich.

Inklusion:

Im kommenden Schuljahr 2018/2019 wird die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im 10. Schuljahrgang ausgeweitet. Dadurch wird sich die Gesamtzahl der an öffentlichen allgemein bildenden Schulen inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gegenüber der letzten statistischen Erhebung zur Unterrichtsversorgung vom 17.08.2017, die 27.933 inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler auswies, erheblich erhöhen. Infolgedessen werden die Zusatzbedarfsstunden, welche die Schulen gemäß der Förderschwerpunkte für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler erhalten, ansteigen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nicht alle inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler, die im derzeitigen Schuljahr den 9. Schuljahrgang besuchen (2.398 - Stichtag: 17.08.2017), in den 10. Schuljahrgang des kommenden Schuljahres 2018/2019 aufsteigen. Nach derzeitigen Prognosewerten aus dem Planungsinstrument izn-stabil Prognose werden es rd. 60 Prozent von ihnen sein, (Stand: 13.06.2018).

Ganztagsschulen:

Zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 sind 48 neue Ganztagsschulen genehmigt worden. Damit wird sich der Zusatzbedarf für den Ganztag landesweit erhöhen. Da die Teilnehmerzahl noch nicht feststeht, kann hier derzeit keine Angabe über die entstehenden Zusatzbedarfe in VZLE erfolgen.

In den Planungen zum neuen Schuljahr hat die Landesregierung u. a. für die aufwachsende Umsetzung der inklusiven Schule, den Ausbau der Ganztagsschulen nach der Änderung des entsprechenden Grundsatzerlasses und für die Genehmigung neuer Integrierter Gesamtschulen zusätzliche Bedarfe entsprechend der Erfahrungs- und Durchschnittswerte der letzten Jahre einbezogen.

2. Mit welchen Schülerzahlen kalkuliert die Landesregierung für das Schuljahr 2018/2019 (bitte nach Schulformen aufgliedern)?

Die nachfolgende Tabelle stellt die mit Stand vom 14.06.2018 von den Schulen und der NLSchB prognostizierte Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen im Schuljahr 2018/2019 je Schulform dar:

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Landesregierung verwiesen.

3. Wie viele Einschulungen gibt es zum Schuljahr 2018/2019?

Die Einschulungen an den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden Schulen finden stets am Samstag des ersten Wochenendes nach Beginn des neuen Schuljahrs statt. In diesem Jahr wird die Einschulung für schulpflichtige Mädchen und Jungen am 11.08.2018 erfolgen.

Präzise und verifizierbare Zahlen bzgl. der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie gebildeter Klassen können erst in Auswertung der Stichtagserhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen, die am 23.08.2018 stattfinden wird, veröffentlicht werden.

Gegenwärtig ist von einem Planungsstand von rund 67.000 Mädchen und Jungen auszugehen, die neu in das niedersächsische Schulsystem eintreten.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne   Bildrechte: MK

Kultusminister Grant Hendrik Tonne

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.06.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln