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LT Juni-Plenum TOP 32: Schriftliche Antwort auf die mündliche Anfrage Nummer 50


Akuter Lehrernotstand in der Region Hannover?

Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Dr. Stefan Birkner, Sylvia Bruns, Christian Dürr und Björn Försterling (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie die Fragesteller von verschiedenen Seiten erfahren haben, soll es derzeit in der Region Hannover einen Lehrernotstand, insbesondere im Bereich der Grundschulen, geben. Dies soll beispielsweise dazu führen, dass grundsätzlich mögliche Klassenteilungen nicht genehmigt werden bzw. Klassen zusammengelegt werden mussten und selbst von Schulen mit Personalunterdeckung Abordnungen an andere, schlechter ausgestattete Schulen erfolgen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen.

Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Es wird ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 Prozent an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen erreicht. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung absolut höchste Priorität.

Bildungspolitische Maßnahmen wie der Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklusion, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang mit vor dem Krieg geflüchteten Schülerinnen und Schülern haben dazu geführt, dass die erforderlichen Lehrkräfte-Soll-Stunden gemäß Erlass zur Klassenbildung und Lehrerzuweisung angewachsen sind. Im letzten und im laufenden Schuljahr hat das Land deshalb rund 7.800 neue Lehrkräfte eingestellt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt über 3.500 neue Lehrkräfte in den Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausgewählt. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bereich der Bewerbungspotenziale und auch der notwendigen Investitionen im Bereich der Sprachförderung konnten die Werte zur Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 stabil gehalten werden.

Auch in Zukunft wird die Landesregierung deshalb weiter große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu gewinnen. Aber nicht nur in Niedersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt u. a. aufgrund der Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Alle Bundesländer stehen derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen auswirken.

Die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose ist ein Planungsinstrument, das auf Basis der voraussichtlichen Soll-Bedarfe sowie der voraussichtlichen Ist-Veränderungen den jeweiligen Bezugswert für die Personalplanung (BPP) zu einem konkreten Prognosetermin sowohl für einzelne Schulgliederungen und Schulen als auch für Schulformen landesweit aggregiert und in der landesweiten Gesamtsumme ermittelt. Dieses Instrument dient dazu, auf Basis der ermittelten Werte eine bedarfsgerechte Verteilung von Einstellungsmöglichkeiten vorzunehmen sowie weitere personalwirtschaftliche Maßnahmen zu planen. Die Fachanwendung izn-Stabil-Prognose erfasst und verarbeitet ausschließlich Daten zur Personalplanung der öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Prognosedaten von Schulen in freier Trägerschaft und Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung liegen nicht vor. Daher bezieht sich der BPP nur auf die öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Die im Planungsinstrument angegebenen Werte können sich noch mehrfach ändern - sowohl in der landesweiten Summe als auch auf jede einzelne Schule bezogen - und sind nicht vergleichbar mit einem stichtagsbezogenen Unterrichtsversorgungswert. Es handelt sich also bei den Prognosewerten um Werte, die auf Basis der bisher bekannten Daten ermittelt werden und die insofern nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen.

Die folgenden Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die Daten aus dem Planungsinstrument izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2017 mit Stand vom 07.06.2017.

1. Wie viele Anträge auf Klassenteilungen liegen derzeit von Grundschulen in der Region Hannover vor, und wie viele wurden bereits abgelehnt bzw. werden voraussichtlich abschlägig beschieden werden?

Die Ressourcenzuweisung erfolgt nach den Regelungen des Erlasses „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ (RdErl. d. MK v. 07.07.2011, SVBl. S. 268, zul. geändert durch RdErl. d. MK v. 16.07.2015, SVBl. S. 366). Somit „[wird] zur Ermittlung der Anzahl der Klassen […] die Schülerzahl eines Schuljahrgangs unter Berücksichtigung von möglichen Doppelzählungen der Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung bei der Klassenbildung mit Ausnahme der Förderschulen durch die betreffende Schülerhöchstzahl geteilt und bei Bruchteilen auf die nächste ganze Zahl gerundet.“ Anhand dieses ermittelten Wertes werden daraufhin die Lehrerstunden zugewiesen.

Für die Klassenbildung bzw. die Bestimmung der Anzahl der Soll-Klassen an Grundschulen beträgt die Schülerhöchstzahl 26. Dabei sollen mehrere Schuljahrgänge in kombinierten Klassen zusammengefasst werden, wenn in zwei oder mehreren aufeinander folgenden Schuljahrgängen nur maximal Schülerzahlen von 24 erreicht werden.

Können im ersten Schulhalbjahr des 1. Schuljahrgangs Klassen so gebildet werden, dass die Schülerhöchstzahl nur um bis zu einer Schülerin oder einem Schüler je Klasse überschritten wird, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB), ob die Klassen nach der Schülerhöchstzahl gebildet werden.

Zugunsten von mehr Förder- und Differenzierungsmaßnahmen kann innerhalb eines Schuljahrgangs eine Klasse weniger als möglich gebildet werden. Dadurch vermindert sich nicht die Zuweisung an Lehrerstunden. Schulen mit einem auf einen Schuljahrgang bezogen Anteil von mindestens 40 Prozent Schülerinnen und Schülern aus zugewanderten Familien mit Defiziten in der deutschen Sprache oder Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernerschwernissen, nachgewiesenen gesundheitlichen Schwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten kann auf Antrag die Bildung einer zusätzlichen Klasse je Schuljahrgang in Abweichung von der Schülerhöchstzahl und den übrigen Bestimmungen zur Klassenbildung durch die Schulbehörde genehmigt werden. Die durchschnittliche Größe der so gebildeten Klassen des betreffenden Schuljahrgangs soll in der Regel die Hälfte der Schülerhöchstzahl nicht unterschreiten.

Aussagefähige Ergebnisse hinsichtlich der tatsächlichen Ist-Klassenbildungen im Schuljahr 2017/2018 können erst nach Auswertung der Daten zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen zum Stichtag 17.08.2017 erwartet werden. Im Laufe des Schuljahrs zu erwartende Erhöhungen oder Rückgänge bei den Schülerzahlen können bereits vorab bei der Klassenbildung berücksichtigt werden. Nach Auskunft der Regionalabteilung Hannover der NLSchB liegen gegenwärtig keine Anträge auf Klassenteilungen von Grundschulen der Region Hannover vor (Stand: 07.06.2017).

2. Wie viele Grundschulen werden nach dem izn-stabil Prognosemodul nicht hundertprozentig ausgestattet sein, und von wie vielen dieser Grundschulen werden voraussichtlich noch Lehrkräfte abgeordnet werden oder müssen Klassen zusammengelegt werden (bitte jeweils prozentual und in absoluten Zahlen angeben)?

Das Verfahren zur Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst zum Einstellungstermin 31.07.2017 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. In der Personalplanung wird generell keine vollständige Besetzung der zunächst ausgeschriebenen Stellen erwartet, sodass bisher nicht besetzte Stellen umgewidmet, z. B. in eine andere Fächerkombination, oder verlagert werden, d. h. innerhalb einer Schulform oder zu einer Schule einer anderen Schulform.

Insbesondere zeigen die langjährigen Erfahrungen aus den Einstellungsverfahren, dass es aufgrund von veränderten Bedarfen bei nicht besetzten Stellen häufig zu Umwidmungen und/ oder zu Verlagerungen von Einstellungsmöglichkeiten kommt. Abgaben von Stellen sind aufgrund weiterer zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse, z. B. dem Mehrbedarf durch die Bildung von einer Klasse mehr, keine Seltenheit. Diese Stellenverlagerungen sind notwendig, um das Ziel, alle Schulen aller Schulformen bedarfsgerecht bei einer ausgewogenen fächerspezifischen Versorgung mit Lehrkräften auszustatten, zu erreichen. Frühzeitige Verlagerungen von Stellen führen dazu, dass die Anzahl von notwendigen Abordnungen und Versetzungen, um eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen der jeweiligen Schulformen zu erreichen, möglichst gering gehalten wird. Für das Schuljahr 2017/2018 sind bisher keine Abordnungen von Lehrkräften von Grundschulen der Region Hannover, deren Ausstattung mit weniger als 100 Prozent prognostiziert wird, vorgesehen.

Die nachfolgende Tabelle gibt den aktuellen Überblick (Stand: 07.06.2017), über die Grundschulen, bei denen gemäß des BPP (gerundet auf eine Nachkommastelle) aus dem Planungsinstruments izn-Stabil-Prognose zum Prognosetermin 01.08.2017 im kommenden Schuljahr 2017/2018 keine hundertprozentige Ausstattung erwartet wird:

SNR

Name

Ort

Prognosetermin 01.08.2017

(Stand 07.06.2017)

Soll

IST

BPP in %

07493

GS Astrid Lindgren

Barsinghausen

260,1

245,5

94,4

07523

GS Groß Munzel

Barsinghausen

175,0

166,5

95,1

07547

GS Wilhelm-Busch

Barsinghausen

237,7

213,5

89,8

07572

GS Am Castrum

Gehrden

490,0

484,5

98,9

07602

GS Im Langen Feld

Laatzen

453,0

449,0

99,1

07626

GS Pestalozzistraße

Laatzen

686,4

679,5

99,0

07675

GS Krähenwinkel

Langenhagen

231,0

229,5

99,3

07729

GS Ronnenberg

Ronnenberg

317,0

309,5

97,6

07742

GS Benthe

Ronnenberg

109,0

82,0

75,2

07754

GS Theodor Heuss

Ronnenberg

526,0

507,0

96,4

07821

GS Astrid-Lindgren

Seelze

303,5

286,5

94,4

07882

GS Astrid-Lindgren

Burgdorf

505,6

493,0

97,5

07894

GS Burgdorf

Burgdorf

477,6

457,5

95,8

07900

GS Otze

Burgdorf

163,5

162,5

99,4

07924

GS Maria-Sibylla-Merian

Burgwedel

177,1

148,0

83,6

07961

GS Kleinburgwedel

Burgwedel

167,5

130,2

77,7

07973

GS Thönse

Burgwedel

234,4

218,6

93,2

07985

GS Wettmar

Burgwedel

199,2

183,0

91,9

08047

GS Garbsen Mitte

Garbsen

398,0

372,0

93,5

08060

GS Schloß Ricklingen

Garbsen

152,0

128,5

84,5

08138

GS Hemmingen

Westerfeld

Hemmingen

358,0

353,0

98,6

08175

GS Heinrich Boke-meyer

Lehrte

128,5

126,5

98,4

08382

GS Otternhagen

Neustadt

211,0

207,0

98,1

08400

GS Poggenhagen

Neustadt

165,0

153,5

93,0

08710

GS Altwarmbüchen

Isernhagen

411,0

404,0

98,3

08758

GS Kirchhorst

Isernhagen

212,0

191,5

90,3

08771

GS Neuwarmbüchen

Isernhagen

138,0

127,5

92,4

08783

GS Brelingen

Wedemark

263,0

240,0

91,2

08801

GS Mellendorf

Wedemark

340,0

318,0

93,5

08813

GS Hellendorf

Wedemark

125,7

115,0

91,5

08886

GS Großenheidorn

Wunstorf

134,0

132,5

98,9

31252

GS Adolf Grimme

Barsinghausen

412,7

353,5

85,7

31318

GS Engelbostel

Langenhagen

315,7

311,5

98,7

31331

GS Godshorn

Langenhagen

407,2

394,3

96,8

31343

GS Adolf Reichwein

Langenhagen

395,5

376,0

95,0

31380

GS Regenbogenschule

Ronnenberg

248,0

230,5

93,0

31422

GS Gudrun Pausewang

Burgdorf

511,0

488,8

95,7

31513

GS Horst

Garbsen

240,0

230,0

95,8

31549

GS Hämelerwald

Lehrte

222,0

208,5

93,9

31562

GS Aueschule

Lehrte

212,0

209,0

98,6

31598

GS Lehrte

Lehrte

395,7

394,1

99,6

31616

GS Lehrte Süd

Lehrte

386,3

373,5

96,7

31628

GS St.Bernward (kath.)

Lehrte

238,0

236,5

99,4

31641

GS Albert Schweitzer

Lehrte

458,4

432,0

94,2

31720

GS Hans Böckler

Neustadt

344,5

301,0

87,4

31744

GS Schneeren

Neustadt

115,0

100,0

87,0

31756

GS Pattensen

Pattensen

513,5

508,0

98,9

31781

GS Wilhelm Raabe

Sehnde

213,0

205,0

96,2

31811

GS Bennigsen

Springe

337,3

267,5

79,3

31847

GS Hinter der Burg

Springe

341,3

317,3

93,0

31902

GS Löwenzahn

Uetze

212,0

188,5

88,9

31926

GS Uetze

Uetze

483,8

481,9

99,6

31951

GS Windmühlenberge

Isernhagen

269,0

261,5

97,2

31975

GS Bissendorf

Wedemark

461,7

443,5

96,0

31987

GS Elze

Wedemark

329,7

290,5

88,1

32013

GS Luthe

Wunstorf

264,0

239,5

90,7

32037

GS Albert Schweitzer

Wunstorf

438,0

407,5

93,0

32049

GS Oststadt

Wunstorf

369,0

351,0

95,1

46280

GS Rathausstraße

Laatzen

278,9

270,5

97,0

Bezüglich der Klassenbildung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinaus obliegt die Entscheidung über die Zusammenlegung von Klassen der jeweiligen Schulleitung im Rahmen der Regelungen zur Eigenverantwortlichkeit der Schule gemäß des Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule vom 17.07.2006 (Nds. GVBl. Nr.20/2006 S. 412; SVBl. 9/2006 S. 315).

3. Wie stellt sich die Lage konkret für die Grundschulen der Stadt Lehrte dar (bitte für Schuljahr 2016/17 und 2017/18)?

Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sowie die Beantwortung der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abg. Björn Försterling, Drs. 17/6353 vom 23.08.2016 (Antwort der Landesregierung vom 27.02.2017 Drs. 17/7538) wird verwiesen.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den rechnerischen Wert der Unterrichtsversorgung der Grundschulen der Stadt Lehrte aus den Daten zur Erhebung der Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen Niedersachsens im Schuljahr 2016/2017 zum Stichtag 18.08.2016:


SNR

Name

Ort

Stichtag 18.08.2016

Soll

Ist

UV in %

08175

GS Heinrich Bokemeyer

Lehrte

105,5

109,5

103,8

08187

GS im Kleegarten

Lehrte

106,0

110,5

104,2

31549

GS Hämelerwald

Lehrte

218,0

215,5

98,9

31550

GS Ahlten

Lehrte

294,6

295,5

100,3

31562

GS Aueschule

Lehrte

212,0

214,5

101,2

31586

GS im Hainhoop

Lehrte

207,0

209,4

101,2

31598

GS Lehrte

Lehrte

385,7

386,1

100,1

31616

GS Lehrte Süd

Lehrte

403,3

402,0

99,7

31628

GS St. Bernward (kath.)

Lehrte

238,0

229,5

96,4

31641

GS Albert Schweitzer

Lehrte

436,1

454,5

104,2

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über den BPP (gerundet auf eine Nachkommastelle) zum Prognosetermin 01.08.2017 gem. izn-Stabil-Prognose für die Grundschulen der Stadt Lehrte (Stand: 07.06.2017):

SNR

Name

Ort

Prognosetermin 01.08.2017

(Stand 07.06.2017)

Soll

IST

BPP¹ in %

08175

GS Heinrich Bokemeyer

Lehrte

128,5

126,5

98,4

08187

GS im Kleegarten

Lehrte

128,0

137,5

107,4

31549

GS Hämelerwald

Lehrte

222,0

208,5

93,9

31550

GS Ahlten

Lehrte

292,4

320,0

109,4

31562

GS Aueschule

Lehrte

212,0

209,0

98,6

31586

GS im Hainhoop

Lehrte

204,0

211,5

103,7

31598

GS Lehrte

Lehrte

395,7

394,1

99,6

31616

GS Lehrte Süd

Lehrte

386,3

373,5

96,7

31628

GS St.Bernward (kath.)

Lehrte

238,0

236,5

99,4

31641

GS Albert Schweitzer

Lehrte

458,4

432,0

94,2

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

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