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Dienstvereinbarung zwischen Kultusministerium und Schulhauptpersonalrat geschlossen – Heiligenstadt: „Ein Rahmen der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit für das sonderpädagogische Personal“

Mit einer gemeinsamen Dienstvereinbarung verbessern das Niedersächsische Kultusministerium und der Schulhauptpersonalrat die Arbeitsbedingungen für das sonderpädagogische Personal, das im Zuge der Inklusion zum Einsatz kommt. Förderschullehrkräfte sowie Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der inklusiven Schule tätig sind, sollen ab dem laufenden Schuljahr in der Regel an nicht mehr als zwei Schulen eingesetzt werden. Bisher kam es vor, dass das sonderpädagogische Personal auch an mehr als zwei Einsatzorten arbeitete, was von vielen Lehrkräften und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als belastend und zeitraubend empfunden wurde.


Teilabordnungen sollen zudem für ein ganzes Schuljahr erfolgen und ein Wechsel des Einsatzortes am selben Tag soll vermieden werden, heißt es in der Vereinbarung, die Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt und Martin Grajetzky, Vorsitzender des Schulhauptpersonalrats, am 12.09.2017 in Hannover vorgestellt haben. Außerdem werden dienstliche Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert. Von den neuen Regelungen werden rückwirkend ab dem 01.08.2017 über 4.000 Förderschullehrkräfte und Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umfang von zukünftig 1.750 Vollzeitstellen profitieren.


Kultusministerin Heiligenstadt: „Für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Schulhauptpersonalrat bedanke ich mich herzlich. Wir haben zusammen einen Rahmen der Berechenbarkeit und Verlässlichkeit für das sonderpädagogische Personal geschaffen. Es war unser gemeinsames Anliegen, dass die Beamten und Beschäftigten, die für ein Gelingen der inklusiven Schule unerlässliche Dienste leisten, sich genauso auf gute Arbeitsbedingungen verlassen können, wie alle anderen Lehrkräfte und Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist mit der vorliegenden Dienstvereinbarung erreicht worden.“


Martin Grajetzky, Vorsitzender des Schulhauptpersonalrats, erklärte: „Mit dem Ergebnis der Dienstvereinbarung ist der Schulhauptpersonalrat sehr zufrieden. Er hat darauf geachtet, dass der Einsatz des sonderpädagogischen Personals angemessen erfolgt und nicht zu zusätzlichen Belastungen führt. Wichtige Regelungen wurden über die Einsatzorte des sonderpädagogischen Personals getroffen. Erreicht werden konnte auch, dass innerhalb des Stundenkontingents der sonderpädagogischen Versorgung ein entsprechender Anteil als fester Bestandteil des Aufgabenbereichs für die Beratung zur Verfügung gestellt wird.“


Seit Einführung der inklusiven Schule zum Schuljahr 2013/14 besuchen immer mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf allgemeine Schulen: Die Inklusionsquote ist um 16,5 Prozentpunkte auf 61,4 Prozent im Schuljahr 2016/2017 angestiegen. 22.879 von 37.269 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf besuchten im vergangenen Schuljahr in den Schuljahrgängen 1 bis 8 eine allgemeine öffentliche Schule. Im laufenden Schuljahr sind die Schuljahrgänge 1 bis 9 inklusiv.


Das bedeutet: Die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie die pädagogischen Fachkräfte bringen ihre Kompetenzen zunehmend auch an allgemeinen Schulen ein und werden fester Bestandteil innerhalb und außerhalb des Unterrichts. So finden sich in der Dienstvereinbarung ausdrücklich Regelungen zur Erteilung eigenverantwortlichen Fachunterrichts, zur Teilnahme an Dienstbesprechungen und Fortbildungen der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule (RZI) sowie zur gestiegenen Beratungstätigkeit der Förderschullehrkräfte mit Blick auf die Arbeitsfelder Prävention, Förderung, Unterricht, Diagnostik und Therapie. Es wird zudem das Maß für außerunterrichtliche Tätigkeiten definiert und die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie Konferenzen, Projekttagen oder Klassenfahrten geregelt.


Die Dienstvereinbarung zum Nachlesen finden Sie in der Anlage.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
12.09.2017

Ansprechpartner/in:
Tanja Meister

Nds. Kultusministerium
Stellvertretende Pressesprecherin
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 120 7145

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