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Abordnungstabelle vorgelegt: Heiligenstadt bedankt sich für hohe Solidarität zwischen den Schulen +++ 100 Prozent Unterrichtsversorung bleibt das Ziel +++ Landesschulbehörde wird Verfahren auswerten

Die Niedersächsischen Schulen und Lehrkräfte sind untereinander äußerst solidarisch: Gut mit Lehrkräften versorgte Schulen unterstützen Schulen mit einer schlechteren Ausgangslage. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Thema Abordnungen, die das Niedersächsische Kultusministerium beauftragt hatte. Demnach sind im laufenden Schuljahr schulformübergreifend im allgemein bildenden Bereich 8.314 Abordnungen im Umfang von 96.563 Stunden vorgenommen worden.

Über alle Schulformen hinweg lässt sich feststellen:

Die mit Abstand meisten Stunden werden im Zuge der aufwachsenden Inklusion von Förderschulen an allgemeine Schulen abgeordnet (61.589 Stunden, 4.944 Abordnungen). 12.968 Stunden ordnen Grundschulen ab, 11.325 Stunden davon an andere Grundschulen (1.092 bzw 959 Abordnungen).

Von Gymnasien werden 6.796 Stunden (1.006 Abordnungen) gestellt, 2.133 Stunden hiervon gehen an Grundschulen (421 Abordnungen), 1.325 Stunden werden von Gymnasien an andere Gymnasien abgeordnet (128 Abordnungen).

Von Oberschulen werden 5.454 Stunden (428 Abordnungen) gestellt, 2.788 hiervon gehen an Grundschulen (258 Abordnungen), 65 Abordnungen im Umfang von 1.137 Stunden werden zugunsten anderer Oberschulen vorgenommen.

Realschulen (2.914 Stunden, 226 Abordnungen) stellen Stunden für Grundschulen, aber auch für Oberschulen, Haupt- und Gesamtschulen bereit, ähnlich verhält es sich bei den IGS: 2.461 Stunden von Integrierten Gesamtschulen (224 Abordnungen) werden an unterschiedlichste Schulformen abgeordnet.

Weitere Details können Sie der beigefügten Exceltabelle entnehmen.

„Abordnungen gehören zum Schulalltag. Das zeigen die Zahlen sehr eindrucksvoll. Es geht immer darum, dass besser versorgte Schulen den Schulen helfen, die weniger Lehrkräfte haben – und dies für einen begrenzten Zeitraum“, erläutert Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt. Ausgelöst durch die Entscheidung der Vorgängerregierung, die Lehramtsstudiengänge für das Grundschullehramt in Hannover und Göttingen zu schließen, sowie die Verlängerung des Studiums („GHR300“) gebe es derzeit einen Engpass bei Bewerberinnen und Bewerbern für Stellen an den Grundschulen.

Die Gymnasien haben die mit großem Abstand beste Unterrichtsversorgung der weiterführenden Schulen. Es gibt aus Sicht der Landesregierung daher keinen sachlichen Grund, wieso nicht auch von Gymnasien abgeordnet werden sollte.

Heiligenstadt: „Auch die kleinsten und jüngsten Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf guten Unterricht. An den Grundschulen wird die Basis für die Bildungslaufbahn gelegt und hier ist auch eine verlässliche Betreuung für die Eltern sicherzustellen. Da müssen alle aushelfen und ich erlebe überwiegend eine hohe Solidarität von abgebenden Schulen und abgeordneten Lehrkräften mit Schulen, die einen Engpass haben. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei den Schulleitungen und den Lehrkräften.“ Es zeichne sich zudem ab, dass „die Talsohle durch GHR300 bald durchschritten sein wird. Die Perspektive ist also positiv“, so die Ministerin. Im Jahr 2018 würden voraussichtlich über 1.000 Referendarinnen und Referendare erfolgreich den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen abgeschlossen haben und stünden damit als potenzielle Lehrkräfte bereit. Heiligenstadt: „Ich bin zuversichtlich, dass wir im Jahr 2018 die 100 Prozent Unterrichtsversorgung wieder erreichen werden. Das ist mein klares Ziel.“

Bezüglich der Kritik, Abordnungen von Gymnasien an andere Schulformen seien zu spät erfolgt, erläutert der Präsident der Niedersächsischen Landesschulbehörde Ulrich Dempwolf, dass es oberstes Ziel gewesen sei, im kürzlich abgeschlossenen Einstellungsverfahren erst so viele Lehrkräfte wie möglich einzustellen, bevor das Instrument der Abordnung eingesetzt wurde. Dempwolf: „Zwar haben wir vor den Ferien im Juni bereits mit Gymnasien und Gesamtschulen darüber gesprochen, dass Abordnungen an Grundschulen zu Schuljahresbeginn erfolgen müssten. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die letzten Stundenverfügungen recht kurzfristig an einige Schulen gegeben wurden. Das ist natürlich außerordentlich bedauerlich, und wir werden überprüfen, an welchen Stellen das Abordnungsverfahren optimiert werden kann. Das werden wir genau auswerten. Wenn Fälle auftreten, in denen es zu Problemen kommt oder gekommen ist, dann bitten wir ausdrücklich um entsprechende Hinweise. Nur dann ist es möglich, zu unterstützen und Verbesserungen einzuleiten.“

Die schulfachlichen Dezernentinnen und Dezernenten der Landesschulbehörde würden Schulleitungen mit Blick auf den Einsatz der Gymnasiallehrkräfte an Grundschulen beraten, erklärt Dempwolf: „Sie weisen die Schulleitungen u.a. darauf hin, dass der Einsatz der Gymnasiallehrkräfte nach Möglichkeit in den Klassenstufen 3 und 4 erfolgen soll. Wichtig ist außerdem, dass ein Einsatz möglichst in den studierten Fachrichtungen erfolgen und bei der Erteilung von Hauptfächern organisatorisch möglichst sinnvoll gestaltet werden soll, indem beispielsweise Doppelstunden erteilt werden.“ Wenn diese Punkte schulorganisatorisch schwer umzusetzen seien, stünden die Dezernentinnen und Dezernenten für Beratung und Unterstützung der Schulleitungen bereit.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2017

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