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10 Jahre Kooperationsverbünde „Hochbegabung fördern“

Althusmann: „Begabungsförderung ist an Niedersachsens Schulen fest verankert“

HANNOVER. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat anlässlich des zehnjährigen Bestehens von Kooperationsverbünden „Hochbegabung fördern“ in Niedersachsen auf die hervorragende Arbeit der Schulen, Kindergärten und anderen beteiligten Institutionen in der Begabungsförderung hingewiesen. „Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen sowie hinsichtlich ihrer kulturellen Herkunft und Geschichte. Es ist eine zentrale Aufgabe unseres Bildungswesens, diese unterschiedlichen Potenziale zu beachten. Zehn Jahre nach der Einrichtung der ersten Unterstützungsnetzwerke für besonders begabte Kinder und Jugendliche können wir feststellen: Die Begabungsförderung ist an Niedersachsens Schulen fest verankert. Wir haben mittlerweile 87 Kooperationsverbünde „Hochbegabung fördern“, in denen 484 Schulen und 108 Kindertagesstätten zusammenarbeiten“, sagte Althusmann.

„Besonders begabte Kinder und Jugendliche benötigen bereits früh in ihrer Bildungslaufbahn angemessene Entfaltungsmöglichkeiten. Das in Niedersachsen praktizierte Modell der Kooperationsverbünde bewährt sich in der Praxis. So sollen Begabungen systematisch entdeckt, verstanden, gefördert und integriert werden. In den beteiligten Schulen laufen die Fäden zur Förderung der besonders begabten Kinder und Jugendlichen zusammen, aber es gibt auch eine erfreulich starke ergänzende Vernetzung mit außerschulischen Institutionen und Partnern wie zum Beispiel Schülerakademien, Verbänden, Unternehmen und Hochschulen. Das Land fördert die Verbünde mit zusätzliche Lehrerstunden sowie durch ein Beratungsnetzwerk. Die Hochbegabungsförderung wird jährlich mit rund 4,2 Millionen Euro Landesmitteln unterstützt“, erläuterte der Kultusminister.

Die in Kooperationsverbünden zusammenarbeitenden Schulen und Kindertageseinrichtungen vereinbaren eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit gemäß § 25 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Diese Kooperation umfasst auch die Planung und Durchführung des Unterrichts, um die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen zu fördern und ein differenziertes Unterrichts- und Ergänzungsangebot zu ermöglichen. Die Begabungsförderung ist im Schulgesetz verankert. Laut § 54 soll das Schulsystem „eine begabungsgerechte individuelle Förderung ermöglichen“, und „auch hochbegabte Schülerinnen und Schüler sollen besonders gefördert werden.“

Im Jubiläumsjahr hat das Kultusministerium eine aktualisierte Broschüre „Begabungen erkennen und fördern“ veröffentlicht, die sich besonders an Eltern, aber auch an Kindertageseinrichtungen und Schulen wendet und alle Informationen bündelt. Sie kann auch in Papierform bestellt werden.

Darüber hinaus treffen sich am kommenden Donnerstag, 12. Mai, Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kooperationsverbünde zu einem Symposium „Begabte Kinder – Vielfalt in der Förderpraxis“ in Celle.

Logo Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2011

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