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Bildungsland Niedersachsen

Förderschulen und Grundschulen können Pädagogen ohne Beschränkung einstellen


HANNOVER. Pädagogische Beschäftigte und Betreuungskräfte an Förderschulen sind ab sofort nicht mehr vom Einstellungsstopp des Landes betroffen. Dies teilte Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann am Donnerstag mit. "Die Landesregierung setzt damit ein Signal für Bildung in jedem Bereich. Kinder mit speziellem Förderbedarf werden in Niedersachsen gefördert und fallen nicht unter Sparzwänge. Ich danke Finanzminister Hartmut Möllring, dass er hier eine generelle Ausnahme zulässt und nicht mehr Einzelprüfungen erfolgen müssen", sagte Heister-Neumann.

Die Landesregierung hatte für die Landesverwaltung unter dem Druck der Wirtschaftskrise eine Verschärfung des Einstellungsstopps beschlossen. Ausgenommen blieben wie bisher Lehrerinnen und Lehrer. Für pädagogische Beschäftigte und Betreuungskräfte an Förderschulen galt eine strenge Einzelfallprüfung. Hierdurch waren Verlängerungen von Zeitverträgen langwierig und mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. "Die Ausnahme vom Einstellungsstopp gilt ebenso für pädagogische Kräfte an Grundschulen. Damit sichern wir den weiteren Ausbau der Ganztagsangebote", sagte Heister-Neumann. "Hierdurch wird für die Beschäftigten und die Schulen Planungssicherheit im Interesse unserer Kinder geschaffen."

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Andreas Krischat

Nds. Kultusministerium
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 05 11/1 20-71 45
Fax: 05 11/1 20-74 51

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