Kultusminister begrüßt Fortführung der Altersteilzeit für Lehrkräfte
Busemann: Besondere Belastungen des Lehrerberufs angemessen berücksichtigt
"Niedersächsische Lehrerinnen und Lehrer haben auch über das Jahr 2004 hinaus die Möglichkeit, über eine Altersteilzeitregelung den Übergang in den Ruhestand gleitend zu gestalten", stellte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heraus. Er sei froh, so der Minister weiter, "dass die besonderen Belastungen des Lehrerberufs bei der Entscheidung der Landesregierung zur Altersteilzeit angemessen berücksichtigt wurden".
Generell hatte die Landesregierung beschlossen, vom 1. Januar 2004 an für Beamtinnen und Beamte in allen anderen Bereichen der Landesverwaltung nur dann noch Altersteilzeit einzusetzen, wenn damit Personalüberhänge abgebaut werden können. Einzige Ausnahme sind Lehrerinnen und Lehrer. Sie können auf Wunsch zum 1. Februar 2004 noch zu den bisher geltenden Bedingungen ab dem vollendeten 56. Lebensjahr, danach vom 1. August 2004 bis zum 1. August 2009 ab dem vollendeten 59. Lebensjahr, ihre Pflichtstundenzahl reduzieren.
"An die Lehrkräfte werden hohe Anforderungen gestellt. Sie sollen sich auch im fortgeschrittenen Alter den ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schülern so widmen können, dass sie nicht überbelastet werden", betonte Busemann. "Ich freue mich aber über alle, die ihre Erfahrungen bis zum Erreichen des Pensionsalters in Unterricht und Erziehung weiter einbringen", so der Minister abschließend.
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erstellt am:
01.03.2010