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Kultusminister genehmigt neue Kooperationsverbünde Hochbegabungsförderung

Busemann: „Flächendeckendes Angebot“


"Zum 1. August 2007 habe ich 4 neue Kooperationsverbünden zur Hochbegabungsförderung genehmigt. Damit können bislang noch bestehende Angebotslücken in der Fläche des Landes geschlossen werden. Zusätzlich werden zwei bereits bestehende Verbünde erweitert", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover mitgeteilt.

"Insgesamt wird es damit im kommenden Schuljahr 2007/08 an 78 Standorten Kooperationsverbünde mit 440 Schulen und 77 Kindertagesstätten in 27 Verbünden geben. Damit halten wir ein flächendeckendes Angebot vor", sagte Busemann.

Mit den zusätzlichen Genehmigungen umfasse das landesweite Netz dann insgesamt 323 Grundschulen, 3 Förderschulen, 2 Hauptschulen, 20 Realschulen, 5 Integrierte Gesamtschule, 7 Kooperative Gesamtschule, 80 Gymnasien und 77 Kindertagesstätten. "Der Besuch einer Schule des Kooperationsverbundes Hochbegabungsförderung ist auch über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich", erläuterte Busemann. Das Land unterstütze die beteiligten Schulen durch zusätzliche Lehrerstunden.

Hochbegabte Kinder ebenso wie Kinder mit besonderen Begabungen in Teilbereichen könnten und wollten mehr lernen, als das auf den Durchschnitt angelegte Curriculum bietet. Untersuchungen hätten gezeigt, dass die Gruppe der Hochbegabten etwa 2%, die Gruppe der Kinder mit besonderen Begabungen in Teilbereichen etwa 10 bis 15 % eines Jahrgangs ausmachten.

"Heute ist hinlänglich bekannt, dass Schullaufbahnprobleme gerade bei besonders begabten Kindern und Jugendlichen auftreten können. Sie brauchen, um sich harmonisch und glücklich entwickeln zu können, wie jedes andere Kind eine Lernentwicklung, die ihren Bedürfnissen und ihrer Leistungsfähigkeit gerecht wird", machte Busemann deutlich.

Eine besondere Förderung sei vor allem wichtig für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, da in diesem Alter besondere Begabungen schnell und nachhaltig verkümmern, wenn sie nicht angemessen gefördert würden.

"Die beteiligten Schulen stellten durch die verbindlich vereinbarte Kooperation sicher, dass die Förderung und Begleitung bereits im Kindergarten und in der Grundschule beginnt und sich in der weiterführenden Schule pädagogisch konsequent fortsetzt", stellte Busemann fest.

Die Niedersächsische Landesregierung habe mit der Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes die rechtlichen Grundlagen für ein Frühstudium gelegt. "Dies bedeutet, dass es gesetzlich möglich ist, Schülerinnen und Schüler ohne Hochschulreife zum Frühstudium zuzulassen. Die Leistungsnachweise, die in diesem Frühstudium erworben werden, muss die Hochschule in einem späteren Studium dann auch anerkennen", sagte Busemann

"Junge Menschen unterscheiden sich in ihren Begabungen und Fähigkeiten, in ihren Interessen und Neigungen. Der beste Bildungsweg für jede Schülerin und jeden Schüler ist derjenige, der die spezifische Leistungsfähigkeit optimal zur Entfaltung bringt", so Busemann abschließend.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2010

Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle

Nds. Kultusministerium
Pressesprecher
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel: 0511 / 120 7145
Fax: 0511 / 120 7451

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