Kultusminister wirbt um Vertrauen in die Modell-Kommunen
Busemann: „Rahmenbedingungen der Kita-Arbeit bleiben gesetzlich festgeschrieben“
"Eltern, Kommunen und Land sind im Interesse der Kinder gleichermaßen an der Qualität der Arbeit in unseren Kindertagesstätten interessiert. Ich werbe um Vertrauen. Es gibt keinen Grund für Aufgeregtheiten. Beim Modellkommunengesetz geht es lediglich darum, Entscheidungsspielräume an diejenigen weiterzugeben, die vor Ort die Verantwortung tragen und den unmittelbaren Kontakt mit den Betroffenen haben", erklärte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute in Hannover.
Hintergrund: Das Land Niedersachsen plant, mit dem Modellkommunengesetz den Abbau unnötiger Bürokratie voran zu bringen. Dazu werden befristet für die Dauer von drei Jahren in einem Modellversuch fünf Kommunen, die Landkreise Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie die kreisfreien Städte Lüneburg und Oldenburg, ermächtigt, einige genau festgelegte Rechtsvorschriften auszusetzen. Im Bereich der Kindertagsstätten (Kitas) sind einige Vorschriften der Durchführungsverordnung zum Kita-Gesetz betroffen, die im Einzelnen z.B. regeln, welche Fläche Gruppenräume haben müssen, je nachdem ob die Gruppen altersgemischt oder einheitlich zusammengesetzt sind, ob die Garderobe für die Jacken und Mäntel der Kinder im Inneren des Gruppenraums sein dürfen und wie viel Außenfläche vorhanden sein muss.
Die Rahmenbedingungen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas blieben gesetzlich festgeschrieben. Daran werde nicht gerüttelt. "Aber die Entscheidungs- und Kostenträger vor Ort brauchen auch zur Verbesserung der Raumsituation einen gewissen Handlungsspielraum statt zentimetergenauer Vorschriften. Bürokratieabbau kann nur funktionieren, wenn die Beteiligten zusammenarbeiten. Deshalb sollte sich niemand verunsichern lassen und jede Verwaltungsvorschrift sofort zum Tabu erklären", machte Busemann deutlich. Für die teils auch bewusst geschürten Ängste des Fachpersonals habe er Verständnis. Sie seien aber unbegründet. "Weder wird ein rechtsfreier Raum geschaffen, noch sind Personalstandards oder Gruppengrößen überhaupt betroffen. Das Land behält auch in der Laufzeit des Modellversuchs ein jederzeitiges Eingriffsrecht und kann jede Fehlentwicklung unmittelbar stoppen", erläuterte Busemann. "Nach wie vor benötigt jede Kita eine Betriebserlaubnis vom Land, die nur erteilt wird oder bestehen bleibt, wenn auch ohne Detailregelung eine räumliche Ausstattung vorhanden ist, welche die Qualität der Arbeit gewährleistet", so Busemann abschließend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
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Stefan Muhle
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