Kultusminister warnt vor Schulhof-Aktion der rechten Szene
Busemann: „Parteipropaganda auf Schulhöfen ist verboten“
"Parteipropaganda auf Schulhöfen ist verboten. Wir haben alle niedersächsischen Schulen über die geplante Verteilung einer so genannten Schulhof-CD durch die NPD und die rechte Szene informiert. Die Schulleitungen sind aufgefordert, von ihrem Hausrecht rigoros Gebrauch machen, jegliche Aktion dieser Art zu unterbinden und entsprechende Personen vom Schulgelände zu verweisen", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann am 10.09.2005 vor einem für Montag, den 12. September 2005 geplanten, bundesweiten Aktionstag der NPD und anderer rechtsextremer Gruppen gewarnt. Neben einer CD mit Musik und zweifelhaften Texten einschlägiger Rechtsrock-Bands soll nach Informationen des Kultusministeriums auch mit einer auf Schülerinnen und Schüler zugeschnittenen Zeitung für rechtes Gedankengut geworben werden.
"Solange Straftatbestände nicht erfüllt werden, gibt es leider keine Handhabe gegen Verteiler, die zwar im unmittelbaren Umfeld der Schulen, aber außerhalb des Schulgeländes auftreten. Schülerinnen und Schüler sollten sich durch solche Personen nicht provozieren lassen und sie möglichst ignorieren", empfahl Busemann. Wo dies nicht möglich sei, könne es helfen, die Verteiler besonnen aber nachdrücklich aufzufordern, sich zu entfernen. "In jedem Fall ist es ratsam, die örtlichen Polizeidienststellen zu informieren", machte Busemann deutlich. Wer aus Unkenntnis bereits Material entgegengenommen habe, könne dies bei der Schulleitung abgeben, um es der Entsorgung zuführen zu lassen.
"Ich gehe davon aus, dass die Lehrkräfte das Thema mit ihren Schülerinnen und Schülern in angemessener Weise besprechen und alle gemeinsam der gezielten Provokation auf demokratische Art begegnen", so Busemann abschließend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2010
Ansprechpartner/in:
Stefan Muhle
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